26.01.2023

Bitpanda: White-Label-Lösung wird zu Bitpanda Technology Solutions ausgebaut

Bitpanda geht mit seiner 2021 gestarteten White-Label-Lösung den nächsten Schritt. Sie wird zur modularen Software-as-a-Service-Plattform erweitert und künftig unter dem Namen Bitpanda Technology Solutions vermarktet. Damit sollen auch klassische Banken verstärkt angesprochen werden.
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Die Bitpanda-Co-Founder Eric Demuth und Paul Klanschek © Bitpanda
Die Bitpanda-Co-Founder Eric Demuth und Paul Klanschek | © Bitpanda

Schon Mitte 2021 ist Bitpanda mit seiner White-Label-Lösung gestartet. Diese ermöglicht es Banken und Fintechs, das Produktangebot von Bitpanda in ihre Anwendungen einzubinden und somit direkt ihren eigenen Kund:innen zur Verfügung zu stellen.

Bitpanda konnte damit einige große Namen aus der Fintech-Szene als Kund:innen gewinnen: So steht die White-Label-Lösung etwa hinter dem Krypto-Angebot der Neobank N26, das im Oktober in Österreich und erst kürzlich in Deutschland und einigen weiteren Märkten gestartet ist. Die französische Fintech-„Superapp“ Lydia nutzt für ihr Krypto-Angebot ebenso die Bitpanda-Lösung wie die britische Challengerbank Plum. Mit diesen und weiteren Unternehmen werden insgesamt nach eigenen Angaben bereits mehr als 20 Millionen Kund:innen bedient.

Bitpanda Technology Solutions als modulare Software-as-a-Service-Plattform

Nun will Bitpanda mit seinem B2B-Angebot den nächsten Schritt gehen – und hat dazu die Marke Bitpanda Technology Solutions ins Leben gerufen. Diese sei die nächste Entwicklungsstufe der White-Label-Lösung, schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung. „Das bedeutet, dass unsere Partner jetzt mehr Assetklassen integrieren können und Zugang zu all unseren europäischen Lizenzen haben“. Bitpanda verfügt aktuell über zehn Lizenzen in unterschiedlichen europäischen Ländern – darunter Österreich, Deutschland und Frankreich.

Auf brutkasten-Anfrage hieß es zudem aus dem Unternehmen, dass zusätzliche Features nun in die Plattform integriert würden – etwa Krypto-Staking oder Asset-zu-Asset-Swaps. Die White-Label-Lösung sei primär eine Programmierschnittstelle (API) gewesen. Nun werde das Angebot zu einer vollwertigen Software-as-a-Service-Plattform mit einem modularen Ansatz ausgebaut.

Damit werden nun auch klassische Banken stärker zur Zielgruppe: Jeder potenzielle Partner könne dann genu die Probleme lösen, die von seinen Kund:innen gefragt würden, hieß es weiter. Banken könnten beispielsweise bereits ein Aktien-Angebot haben, aber keines für Krypto-Assets. In solchen Fällen sei dann der modulare Ansatz gefragt.

Enzersdorfer-Konrad wird CEO von Bitpanda Technology Solutions

Bitpanda Technology Solutions wurde nun auch als eigener Geschäftsbereich definiert, den Bitpandas Deputy CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad als CEO leiten wird. Finanzinstitutionen seien mit hohen Anlaufkosten konfrontiert, wenn sie moderne Anlagelösungen schaffen wollen – und häufig seien die entwickelten Produkte auch schon wieder veraltet, bevor sie überhaupt auf den Markt gekommen sind, erläutert Enzersdorfer-Konrad den Use Case. „Finanzinstitutionen schaffen das alles nicht selbst, wenn sie sowohl eine schnelle Markteinführung als auch hohe Compliance-Standards anstreben. Indem sie mit uns zusammenarbeiten, können sie neue Einnahmequellen erschließen und gleichzeitig ihre Kunden an sich binden“, sagt er weiter.

Ein auf dem Bitpanda-Angebot basierendes Produkt kann dabei innerhalb von drei Monaten live gehen, stellt das Unternehmen in Aussicht. Die Plattform ermöglicht es, mit einem modularen System 2.500 Assets einzubinden – von Aktien- und ETF-Produkten über Krypto-Assets bis hin zu Edelmetallen und Rohstoffen. Zu den angebotenen Features zählen neben den bereits erwähnten Krypto-Staking und Asset-Swaps auch unter anderem Sparpläne und Teilaktien.

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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