29.01.2026
KRYPTO

Bitpanda Technology Solutions startet Partnerschaft mit UK-Fintech Ribbon PLC

Nach der UK-Expansionsankündigung im Herbst 2025 baut Bitpanda auch sein B2B-Geschäft im Vereinigten Königreich weiter aus. Bitpanda Technology Solutions kooperiert mit Ribbon PLC.
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Bitpanda
Bitpanda Headquarter in Wien (c) Bitpanda GmbH

Erst vor wenigen Monaten hat Bitpanda seine Expansion nach Großbritannien bekanntgegeben und ist mit einem Sponsoring des FC Arsenal in den britischen B2C-Markt eingetreten (brutkasten berichtete). Nun folgt ein weiterer Schritt im Vereinigten Königreich, diesmal im B2B-Bereich: Bitpanda Technology Solutions (BTS) geht eine strategische Partnerschaft mit dem britischen Fintech Ribbon PLC ein.

Digitale Asset-Infrastruktur für den britischen Markt

Im Rahmen der Kooperation wollen die beiden Unternehmen ein digitales Asset-Investmentangebot für Großbritannien aufbauen. Bitpanda Technology Solutions stellt dafür eine End-to-End-Infrastruktur bereit, die Handel, Verwahrung (Custody) und Ausführung (Execution) digitaler Vermögenswerte abdecken soll.

Geplant seien unter anderem Kauf- und Verkaufsfunktionen für Kryptowährungen, Staking, Swaps, Sparpläne, offene Krypto-Transfers (Open-Loop) sowie eine Omnibus-Custody-Lösung. Die technische Infrastruktur und die Liquidität sollen von Bitpanda bereitgestellt werden. Laut Unternehmen soll dies den Zugang zu mehr als 600 Krypto-Assets ermöglichen. Die Umsetzung soll schrittweise entlang der Produkt-Roadmap von Ribbon erfolgen.

Ribbon fokussiert auf globale Arbeitsmigrant:innen

Ribbon PLC positioniert sich als digitale Finanzplattform für globale Arbeitsmigrant:innen. Nutzer:innen sollen bereits vor dem Verlassen ihres Herkunftslandes Konten eröffnen und nach der Ankunft grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen nutzen können. Zum Angebot zählen Multi-Währungs-IBAN-Konten, internationale Überweisungen, physische und virtuelle Debitkarten sowie KI-gestützte Analysefunktionen. Das Unternehmen verfolgt nach eigenen Angaben einen CO₂-neutralen Ansatz.

Ausbau des B2B-Geschäfts bei Bitpanda

Bitpanda verweist in der Aussendung auf eine steigende Nachfrage institutioneller Partner nach regulatorisch konformer und skalierbarer Infrastruktur für digitale Vermögenswerte. Bitpanda Technology Solutions möchte sich dabei an Banken, Fintechs, Broker und andere Finanzinstitutionen, die eigene Krypto-Services integrieren möchten, richten.

Die Partnerschaft mit Ribbon reiht sich in eine mittlerweile große Zahl internationaler Kooperationen ein. Erst kürzlich hat Bitpanda Technology Solutions etwa eine Zusammenarbeit mit der brasilianischen Banco BS2 angekündigt (brutkasten berichtete), um Finanzinstituten in Brasilien den Zugang zu Krypto-Services zu ermöglichen.

Internationale Expansion und strategische Schritte

Parallel zur B2B-Strategie möchte Bitpanda seine internationale Expansion auch im B2C-Bereich weiter vorantreiben. In den letzten Wochen hatte das Unternehmen unter anderem den Handel mit echten Aktien gestartet (brutkasten berichtete), neue Märkte erschlossen und wiederholt Überlegungen zu einem möglichen Börsengang kommuniziert (brutkasten berichtete).

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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