04.05.2023

Bitpanda nimmt LimeWire Token in Spotlight-Programm auf

Über das neue Spotlight-Programm listet Bitpanda neue, noch unbekannte Coins. Nun wurde der LimeWire-Token aufgenommen.
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LimeWire, Universal, Zehetmayr, NFT-Marktplatz, NFT,
(c) LimeWire - Die LimeWire-CEOs Paul und Julian Zehetmayr, sowie CCO_Ivis Buric und COO Marcus Feistl (r.).

LimeWire war einmal ein großer Name. Als Filesharing-Plattform erobert die Marke Anfang des Jahrtausends die Welt. Doch der Ruhm verblasste schnell wieder. 2010 musste das Unternehmen seine Aktivitäten nach aufwändigen Gerichtsprozessen und hohen Strafzahlungen aufgrund der Verbreitung raubkopierter Inhalte einstellen. Doch es sollte nicht das Ende der Marke sein. Mehr als zehn Jahre später – im Frühjahr 2022 – wurde sie wiedergeboren. Und zwar in Wien.

LimeWire: Wie OnlyFans, aber ohne Porno und dafür mit NFTs

Hinter der Neuauflage stehen die Brüder Paul und Julian Zehetmayr, die bereits mehrere Startup-Exits hinter sich haben. Zunächst sollte das neue LimeWire ein NFT-Marktplatz werden – ganz im Zeichen des Hypes, der Anfang vorigen Jahres noch voll im Gange war. Inzwischen wurde am Angebot gefeilt. Die Seite präsentiert sich nun als Plattform für Content-Creators, die Inhalte als NFTs an ihre Fans verkaufen können – also ein wenig wie OnlyFans, aber ohne Porno und dafür mit Blockchain.

Aufnahme bei Bitpanda Spotlight soll Bekanntheit in Europa stärken

Derzeit will LimeWire mit einem Token Sale weiteres Kapital hereinbekommen. Bei einem ersten, vergangenes Jahr, holte man bereits zehn Millionen US-Dollar. Einen Push für den beim aktuellen Sale verkauften LimeWire Token und für das bislang überschaubare Geschäft in Europa – Hauptmarkt sind laut Unternehmensangaben die USA – soll nun auch eine weitere Listung bringen. Bitpanda nahm den Coin in sein Spotlight-Programm auf, in dem noch relativ unbekannte Token gelistet werden. Später soll eine Listung auf der Bitpanda-Handelsplattform folgen.

„Partnerschaften mit vier weiteren großen Kryptobörsen“

LimeWire-COO Marcus Feistl, der selbst bis 2022 hohe Management-Positionen bei Bitpanda hatte, kommentiert in einer Aussendung: „Für eine globale Marke wie LimeWire, mit Nutzern in allen Teilen der Welt, ist Bitpanda der perfekte Partner, um unsere Markenbekanntheit in Europa zu stärken und den LimeWire Token für unsere lokale Community leicht zugänglich zu machen“. Das Startup habe sich zudem „bereits Partnerschaften mit vier weiteren großen Kryptobörsen gesichert“, auf denen der Token ab dem 16. Mai gehandelt werden könne, heißt es weiter.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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