22.11.2021

Lydia: Französische Fintech-„Superapp“ nutzt Bitpanda-Infrastruktur

Das französische Fintech Lydia wird mit der "White Label"-Lösung von Bitpanda seinen 5,5 Mio. Kundinnen und Kunden Zugang zu Assets wie Teilaktien, Kryptowährungen oder Edelmetallen ermöglichen.
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die Bitpanda-Cofounder Christian Trummer, Paul Klanschek und Eric Demuth - Betriebsferien
Die Bitpanda-Cofounder Christian Trummer, Paul Klanschek und Eric Demuth | © Bitpanda

Anfang Juni hatte Bitpanda den Start der „White Label“-Lösung angekündigt: Mit dieser haben Fintechs und Banken die Möglichkeit, ihren Kundinnen und Kunden mittels Programmierschnittstelle (API) auf Bitpanda verfügbare digitale Assets im Erscheinungsbild der eigenen Marke anzubieten. Zum Start waren Partnerschaften mit drei Unternehmen aus Italien, Spanien und Frankreich angekündigt worden – zunächst allerdings ohne Namen zu nennen. Anfang Oktober wurde dann beim Milan Fintech Summit 2021 in Mailand der italienische Open-Finance-Anbieter Fabrick genannt. Nun folgt ein weiterer Partner: Das französische Fintech Lydia mit Sitz in Paris.

„Super-App“ mit über 5,5 Mio. Kunden

Lydia versteht sich selbst als „Super-App“ für mobile Finanzdienstleistungen und hat über 5,5 Mio. Kundinnen und Kunden. Nach eigenen Angaben nutzen in Frankreich über ein Drittel der französischen 18- bis 35-Jährigen die App. Zu ihrem Funktionsumfang gehören unter anderem Giro- und Gemeinschaftskonten, Expresskredite, Sofortüberweisungen oder mobile Zahlungen. Lydia wurde 2013 gegründet und hat seitdem mehr als 160 Mio. US-Dollar von Investoren wie etwa Tencent oder Accel eingesammelt.

Mit der „White Label“-Lösung von Bitpanda werden Lydia-Usern nun auch Investments in (Teil-)Aktien, Kryptowährungen und Edelmetallen ermöglicht. Das Service wird dabei vollständig in die App integriert, Transaktionen werden über Bitpanda ausgeführt.

Lydia Trading App
Foto: Lydia/Bitpanda

„Unser Ziel ist es, Investments neu zu denken, indem wir einfache, benutzerfreundliche Finanzprodukte für wirklich alle entwickeln. Aus diesem Grund sind wir erfreut über diese Partnerschaft mit Lydia, um nun auch bestehenden Lydia-Kunden durch unsere Bitpanda White Label Solution ein hochmodernes Investment-Erlebnis bieten zu können“, kommentierte Bitpanda-Mitgründer und Co-CEO Eric Demuth die Partnerschaft. Dies sei erst der Anfang, Bitpanda wolle „wirklich jedem auf Knopfdruck Anlagemöglichkeiten für jedes noch so kleine Budget anbieten“.

Auch Cyril Chiche, CEO und Mitgründer bei Lydia, betont den niederschwelligen Zugang für Anlegerinnen und Anleger: „Unser Ziel mit Lydia Trading ist es, den Zugang zu Anlagevermögen zu erweitern und ihn jedem zugänglich zu machen. Sie sollen es nach ihrem Willen investieren können; ob sie einfach neugierig sind, Anfänger oder bereits erfahrene Experten. Unsere Benutzer können im Gegensatz zum traditionellen Banksystem wählen, was ihr Geld finanziert. Wir sind die ersten auf dem französischen Markt, die ein so umfangreiches Angebot an digitalen Assets anbieten“.

Neben dem „White Label“-Angebot ist Bitpanda auch dabei, die eigene Exchange Bitpanda Pro weiterzuentwickeln. Dazu ist Ende Oktober der Fintech-Experte Joshua Barraclough zum CEO der Plattform ernannt worden. Er war davor bei der US-Großbank J.P. Morgan in London tätig gewesen. Die im August 2019 gestartete eigene Börse richtet sich neben erfahrenen Privatanlegern an institutionelle Investoren und wird beispielsweise von Family Offices oder Privatbanken genutzt.

Disclaimer: Die Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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