05.07.2022

Bitpanda: Das sagen die Gründer zu Vorwürfen rund um die Kündigungen

Nach der Kündigungswelle beim Wiener Unicorn Bitpanda gab es im Netz Kritik und Vorwürfe von Gekündigten zur Vorgehensweise des Unternehmens.
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Die Bitpanda-Co-Founder Eric Demuth und Paul Klanschek © Bitpanda
Die Bitpanda-Co-Founder Eric Demuth und Paul Klanschek | © Bitpanda

Vorletzte Woche verkündete das Wiener Krypto-Unternehmen Bitpanda eine größere Kündigungswelle und wurde so zum ersten österreichischen Scaleup, das sich in der aktuellen Lage zu einer solchen gezwungen sah. Seitdem tauchten im Netz mehrere meist anonyme Vorwürfe von (nach eigenen Angaben) Gekündigten auf – auch der brutkasten erhielt Mails dazu. So habe etwa die Kommunikation sehr plötzlich stattgefunden und gekündigte Mitarbeiter:innen seien unmittelbar danach aus den Systemen „herausgeworfen“ worden. Es habe mehrere „Härtefälle“ unter den Gekündigten gegeben, es sei Druck ausgeübt worden, eine einvernehmliche Kündigung zu unterschreiben und die Gesamt-Zahl der Gekündigten sei viel höher, als in der Kommunikation nahegelegt.

Kurzfristige Kommunikation: „Wir hätten es gerne anders gemacht“

Nun äußerten sich dazu die beiden Gründer und CEOs, Eric Demuth und Paul Klanschek, exklusiv gegenüber dem brutkasten. Zur sehr kurzfristigen Kommunikation sagt Demuth: „Wir hätten es gerne anders gemacht. Wir hätten gerne die Leute vorab ins Boot geholt. Leider ist die einheitliche Kommunikation aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen in den verschiedenen Ländern schwierig“.

Bitpanda-Gründer Demuth: „Müssen jetzt noch viele Verschwörungstheorien über uns ergehen lassen“

Zudem unterliege man als Finanzunternehmen weiteren besonders strengen Regeln, durch die auch Sicherheitsmaßnahmen wie der Ausschluss aus bestimmten Systemen direkt nach Ausspruch der Kündigung vorgeschrieben seien. Man müsse sich an internationale Standards der Finanzindustrie bei System- und Datensicherheit halten. „Wir haben längere Zeit lang versucht, einen guten Weg zu finden und dazu viele Rechts-Experten ins Boot geholt. Das war der Weg, der am Ende übrig geblieben ist. Wir wissen, dass das für viele nicht zufriedenstellend ist. Das ist es auch für uns nicht“, so der Gründer.

Der Prozess sei in einigen Ländern noch nicht abgeschlossen, daher könne Bitpanda aktuell viele Details dazu noch nicht öffentlich kommunizieren. „Wir müssen jetzt noch viele Verschwörungstheorien und Gerüchte oder gefährliches Halbwissen im Internet über uns ergehen lassen, und dürfen es nicht kommentieren“, meint Demuth.

Genaue Anzahl der Gekündigten soll bald kommuniziert werden

Die genaue Anzahl der Gekündigten könne man auch deswegen nicht kommunizieren, weil der Prozess noch nicht in allen Ländern abgeschlossen ist. Man halte jedenfalls am Ziel der Reduktion auf 730 Personen fest. „Wenn der komplette Prozess abgeschlossen ist, werden wir konkrete Zahlen kommunizieren“, sagt Demuth.

Bitpanda-Gründer Klanschek: Umgang mit Härtefällen „extrem vorsichtig“

Zum Umgang mit Härtefällen wie etwa schwangeren Mitarbeiter:innen sagt Demuth: „Da gibt es überhaupt keine Frage: Wenn wir von der Schwangerschaft wussten, dann gab es natürlich keine Kündigung. Aber wenn es dem Unternehmen vorher nicht mitgeteilt wurde, konnten wir es auch nicht wissen“. Es habe auch einen Fall gegeben, wo eine Kündigung wieder rückgängig gemacht wurde, obwohl eine Kollegin ihre Schwangerschaft erst danach kommunizierte, ergänzt Bitpanda Co-Founder Paul Klanschek. „Mit Härtefällen gehen wir extrem vorsichtig um“, meint er.

Einvernehmliche Kündigungen: Kein Druck, aber zusätzliche Leistungen

Generell habe man im Rahmen der Kündigungen einige zusätzliche Leistungen für die Mitarbeiter:innen erbracht, die deutlich über den gesetzlichen Vorgaben gelegen seien, sagt Eric Demuth. Auch dazu könne man aber öffentlich erst ins Detail gehen, wenn der gesamte Vorgang abgeschlossen sei.

Die Bitpanda-Gründer äußern sich auch zu den Vorwürfen, es sei Druck ausgeübt worden, eine einvernehmliche Kündigung zu unterschreiben. „Druck gab es aus meiner Sicht gar keinen. Wir haben auch die zunächst gesetzte Frist nach Fragen noch einmal um fünf Tage verlängert, damit genug Zeit bleibt, um alles zu klären“, so Paul Klanschek. Diese Frist laufe aktuell noch. Und natürlich sei niemand gezwungen, die einvernehmliche Kündigung zu unterschreiben. Doch man habe Wert darauf gelegt, dass Mitarbeiter:innen mit dieser deutlich besser aussteigen, als es das Gesetz vorschreiben würde, ergänzt Demuth: „Finanziell wäre es für uns besser, wenn die Leute es nicht unterschreiben würden“. Die meisten hätten die einvernehmliche Kündigung mittlerweile aber angenommen.

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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