23.04.2024
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Bitpanda, GoStudent und Co: Die Testimonials der neuen Slack-KI

Bei der Entwicklung ihrer neuen generativen KI-Tools legen Slack und ihr Mutterkonzern Salesforce viel Wert auf die Meinungen von Startups – auch von österreichischen.
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V.l.n.r: Nina Koch von Slack stellte mit David Hable und Katrin Lamberger von Salesforce erstmals in Wien die Slack-KI von heute und morgen vor. (c) Salesforce

Es war ein spektakulärer Deal: 2020 schluckte der führende CRM-Riese Salesforce die Plattform Slack für knapp 28 Milliarden US-Dollar – brutkasten berichtete. Zum Vergleich: Für WhatsApp legte Facebook 2014 „nur“ 19 Milliarden hin. Seitdem habe sich bei Slack vor allem, was generative KI betrifft, viel getan, heißt es vom Unternehmen. Onboarding, automatische Geburtstagswünsche und sogar Feedback auf einen Video-Pitch: Das alles soll die von Salesforce entwickelte KI „Einstein 1“ nun auf Slack übernehmen können. Vertreter:innen von Slack und Salesforce haben darüber nun erstmals in Österreich referiert.

GoStudent als DACH-Versuchskaninchen

Was mit der KI-Einstein noch alles möglich ist, testen etwa 20 Unternehmen weltweit für Slack aus, darunter auch globale Player wie Spotify. Als einzige DACH-Firma mit dabei: Das österreichische Nachhilfe-Scaleup GoStudent, das selbst erst heute den Start einer neuen KI-Erweiterung bekanntgegeben hat. Auch das Investment-Unicorn Bitpanda sei seit 2019 ein wichtiger Kunde, was Feedback und Qualitätskontrolle betreffe, heißt es aber vom Unternehmen. Wohin generative KI noch führen kann, haben die beiden Country Leads von Salesforce Austria, Katrin Lamberger und David Hable, und Nina Koch, Europas Director Customer Success von Slack, in Wien vorgestellt.

Smarte Slack-Suche: „unsexy“, aber zukunftsweisend

Ziel sei es, dem smarten bärtigen KI-Assistenten Workflows zu überlassen, die unnötig Zeit in Anspruch nehmen. Dazu gehöre zum Beispiel die Suche nach einer spezifischen Antwort in den oft riesigen Datensilos, die auf Slack gespeichert liegen; also Informationen, die eigentlich zum Abruf bereit sind, aber erstmal gefunden werden müssen. „Wenn ich nur wüsste, was ich schon weiß“, nennt Koch diesen langwierigen Prozess. Dieser soll in Zukunft durch smarte Zusammenfassungen vereinfacht werden. „Es klingt vielleicht unsexy, aber auf das Zusammenführen von Daten wollen wir in Zukunft am meisten setzen“, so Hable. Vorlagen und Anleitungen zu solchen Automatisierungen findet man in der Workflow-Galerie der Plattform. Ausgekleidet seien die Anwendungen mit einem gewissen Spaßfaktor und einem Aspekt der Gamifizierung, um das Ausprobieren und Implementieren von KI im Alltag spielerischer zu gestalten.

Viel KI-Potenzial in Österreich

Der Großteil der Österreicher:innen sind sich einig: KI wird in Zukunft nicht nur ein optionales Tool, sondern eine wichtige Säule von Unternehmen sein. Trotzdem verwenden hierzulande erst elf Prozent aller Information Workers KI im Job. Damit ist Österreich – mal wieder – das Schlusslicht im DACH-Raum: In der Schweiz sind es knapp 30, in Deutschland sogar 40 Prozent. Dabei scheint in Österreich gerade ein Umdenken stattzufinden: Mittlerweile sei Österreich nämlich einer der am schnellsten wachsenden Märkte bei Salesforce. Diese Zahlen präsentierte Salesforce gemeinsam mit einer Strategie, das Interesse von heimischen Unternehmen an KI anzufachen.

Slack-Strategie gegen österreichische Skepsis

Vor allem bei Großunternehmen dürfte das gar nicht so einfach sein: Viele erweisen sich als sperrig, was neue Anwendungen betrifft. „Veränderungen tun erstmal weh. Die erste Reaktion ist: verschränkte Arme“, so David Hable. Außerdem müsse das Umstellen von IT-Prozessen erst sämtliche Instanzen durchlaufen, bis es bewilligt werden könne. Um mit Skeptiker:innen in Dialog zu treten, ist Salesforce seit 2020 verstärkt im Markt aktiv, seit 2022 mit eigenem Büro in Wien.

Startups als KI-Vorreiter

Startups hingegen seien KI-Anwendungen gegenüber aufgeschlossener. Salesforce habe immer schon kleine Unternehmen besonders angesprochen, so Hable. „Sie sind experimentierfreudiger. Die Breite der Anwendungen ist bei Startups oft sehr ambitioniert“, sagt er. Deshalb lege man auch viel Wert darauf, die Software so zu demokratisieren, dass alle Lösungen auch für Startups und Kleinunternehmen so funktionieren wie bei den Großen.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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