21.02.2024

Neuer Bitpanda-Geschäftsführer: „Bei uns ist jede Regulierung immer Neuland“

Der neue Bitpanda-Geschäftsführer Philipp Bohrn soll für das Wiener Unicorn den Erhalt der MiCAR-Lizenz in trockene Tücher bringen. Wir sprachen mit ihm.
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Philipp Bohrn | (c) bitpanda
Philipp Bohrn | (c) bitpanda

Neu bei Bitpanda ist Philipp Bohrn keineswegs, vor allem, wenn man das relativ junge Alter des Unternehmens bedenkt. Seit 2018 ist er bereits dabei. Neu ist aber seine Position: Seit kurzem ist er einer der Geschäftsführer der Bitpanda GmbH – also der mit Abstand größten operativen Einheit innerhalb der Gruppe, die seit etwa einem Jahr einer AG mit Sitz in der Schweiz untergeordnet ist.

Bislang war Philipp Bohrn bei Bitpanda VP Regulatory Compliance, AML and Public Affairs sowie Geschäftsführer der Bitpanda Financial Services GmbH. Der etwas sperrige Jobtitel lässt schon erahnen, dass er sich mit einer durchaus komplexen Materie beschäftigt. Und zwar mit einer, die für Bitpanda so zentral ist, dass sie von einem Geschäftsführer abgedeckt werden sollte.

Brückenbauer zwischen Vorschriften und FinTech-Neuland

„Ich muss eine Brücke zwischen den regulatorischen Anforderungen und der neuen, aufstrebenden FinTech-Branche bauen“, sagt Bohrn im Gespräch mit brutkasten. Alle aktuellen Regeln seien für Unternehmen geschrieben, die nicht aus dieser neuen Welt stammen. „Eine Frage war für mich dann etwa: Wie übersetze ich Gesetze für Wertpapierunternehmen für Bitpanda Stocks?“, erzählt der neue Geschäftsführer. Es gelte, alle bestehenden und neuen Vorschriften – insbesondere für den Krypto-Bereich – zu übersetzen. „Bei uns ist jede Regulierung immer Neuland“, so Philipp Bohrn.

Philipp Bohrn zu MiCAR-Lizenz: „Wir werden sie bekommen, weil wir die besten Leute und die beste Historie haben“

Ein entscheidendes Ziel in seiner Arbeit ist nun die Umsetzung eines weiteren Regelwerks: der Markets in Crypto-Assets Regulation, kurz MiCAR-Verordnung, der EU. Mit ihr wird erstmals EU-weit dezidiert der Krypto-Markt reguliert. Eine entsprechende Lizenz zu bekommen, wird nach einer Übergangszeit nach dem Inkrafttreten mit Anfang 2025 unabdingbar für alle Anbieter von digitalen Währungen, die im europäischen Wirtschaftsraum tätig sein wollen. „Es ist essenziell, dass wir die Lizenz bekommen“, sagt Philipp Bohrn. „Und wir werden sie bekommen, weil wir die besten Leute und die beste Historie in Sachen Erfüllung von Regulierungen haben“, fügt er an.

Herausforderung für viele Krypto-Player als Vorteil für Bitpanda

Dabei sieht der neue Geschäftsführer für Bitpanda große Vorteile in der MiCAR-Lizenz: „Wir brauchen dann nicht mehr in jedem Land eine eigene Lizenz.“ Das ist aber noch nicht alles. Denn auch gegenüber dem Mitbewerb geht man beim Scaleup, das in der Kommunikation stets die gute Zusammenarbeit mit Behörden und die Erfüllung sämtlicher Regeln betont, nun von einem Vorteil aus. „Der Aufwand, den wir schon betrieben haben, wird jetzt allen anderen Playern auch aufgezwungen“, sagt Philipp Bohrn. Das sei für viele eine große Herausforderung und würde „dazu führen, dass Unternehmen wie wir die Nase vorne haben werden“.

Wie lange die Übergangszeiten nach dem Inkrafttreten der MiCAR-Verordnung Anfang kommenden Jahres sind, ist übrigens von Land zu Land unterschiedlich und etwa hierzulande noch gar nicht fixiert. „In Österreich wird es wahrscheinlich bis Mitte 2025 dauern, bis die ersten Lizenzen vergeben werden. Wir gehen aktuell davon aus, dass man ab einem Jahr nach Inkrafttreten nicht mehr ohne Lizenz arbeiten kann. Bei Anbietern, die sich noch nie bemüht haben, ist es vielleicht sogar schon früher soweit“, schätzt Bohrn.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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