21.02.2024

Neuer Bitpanda-Geschäftsführer: „Bei uns ist jede Regulierung immer Neuland“

Der neue Bitpanda-Geschäftsführer Philipp Bohrn soll für das Wiener Unicorn den Erhalt der MiCAR-Lizenz in trockene Tücher bringen. Wir sprachen mit ihm.
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Philipp Bohrn | (c) bitpanda
Philipp Bohrn | (c) bitpanda

Neu bei Bitpanda ist Philipp Bohrn keineswegs, vor allem, wenn man das relativ junge Alter des Unternehmens bedenkt. Seit 2018 ist er bereits dabei. Neu ist aber seine Position: Seit kurzem ist er einer der Geschäftsführer der Bitpanda GmbH – also der mit Abstand größten operativen Einheit innerhalb der Gruppe, die seit etwa einem Jahr einer AG mit Sitz in der Schweiz untergeordnet ist.

Bislang war Philipp Bohrn bei Bitpanda VP Regulatory Compliance, AML and Public Affairs sowie Geschäftsführer der Bitpanda Financial Services GmbH. Der etwas sperrige Jobtitel lässt schon erahnen, dass er sich mit einer durchaus komplexen Materie beschäftigt. Und zwar mit einer, die für Bitpanda so zentral ist, dass sie von einem Geschäftsführer abgedeckt werden sollte.

Brückenbauer zwischen Vorschriften und FinTech-Neuland

„Ich muss eine Brücke zwischen den regulatorischen Anforderungen und der neuen, aufstrebenden FinTech-Branche bauen“, sagt Bohrn im Gespräch mit brutkasten. Alle aktuellen Regeln seien für Unternehmen geschrieben, die nicht aus dieser neuen Welt stammen. „Eine Frage war für mich dann etwa: Wie übersetze ich Gesetze für Wertpapierunternehmen für Bitpanda Stocks?“, erzählt der neue Geschäftsführer. Es gelte, alle bestehenden und neuen Vorschriften – insbesondere für den Krypto-Bereich – zu übersetzen. „Bei uns ist jede Regulierung immer Neuland“, so Philipp Bohrn.

Philipp Bohrn zu MiCAR-Lizenz: „Wir werden sie bekommen, weil wir die besten Leute und die beste Historie haben“

Ein entscheidendes Ziel in seiner Arbeit ist nun die Umsetzung eines weiteren Regelwerks: der Markets in Crypto-Assets Regulation, kurz MiCAR-Verordnung, der EU. Mit ihr wird erstmals EU-weit dezidiert der Krypto-Markt reguliert. Eine entsprechende Lizenz zu bekommen, wird nach einer Übergangszeit nach dem Inkrafttreten mit Anfang 2025 unabdingbar für alle Anbieter von digitalen Währungen, die im europäischen Wirtschaftsraum tätig sein wollen. „Es ist essenziell, dass wir die Lizenz bekommen“, sagt Philipp Bohrn. „Und wir werden sie bekommen, weil wir die besten Leute und die beste Historie in Sachen Erfüllung von Regulierungen haben“, fügt er an.

Herausforderung für viele Krypto-Player als Vorteil für Bitpanda

Dabei sieht der neue Geschäftsführer für Bitpanda große Vorteile in der MiCAR-Lizenz: „Wir brauchen dann nicht mehr in jedem Land eine eigene Lizenz.“ Das ist aber noch nicht alles. Denn auch gegenüber dem Mitbewerb geht man beim Scaleup, das in der Kommunikation stets die gute Zusammenarbeit mit Behörden und die Erfüllung sämtlicher Regeln betont, nun von einem Vorteil aus. „Der Aufwand, den wir schon betrieben haben, wird jetzt allen anderen Playern auch aufgezwungen“, sagt Philipp Bohrn. Das sei für viele eine große Herausforderung und würde „dazu führen, dass Unternehmen wie wir die Nase vorne haben werden“.

Wie lange die Übergangszeiten nach dem Inkrafttreten der MiCAR-Verordnung Anfang kommenden Jahres sind, ist übrigens von Land zu Land unterschiedlich und etwa hierzulande noch gar nicht fixiert. „In Österreich wird es wahrscheinlich bis Mitte 2025 dauern, bis die ersten Lizenzen vergeben werden. Wir gehen aktuell davon aus, dass man ab einem Jahr nach Inkrafttreten nicht mehr ohne Lizenz arbeiten kann. Bei Anbietern, die sich noch nie bemüht haben, ist es vielleicht sogar schon früher soweit“, schätzt Bohrn.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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