21.02.2024

Neuer Bitpanda-Geschäftsführer: „Bei uns ist jede Regulierung immer Neuland“

Der neue Bitpanda-Geschäftsführer Philipp Bohrn soll für das Wiener Unicorn den Erhalt der MiCAR-Lizenz in trockene Tücher bringen. Wir sprachen mit ihm.
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Philipp Bohrn | (c) bitpanda
Philipp Bohrn | (c) bitpanda

Neu bei Bitpanda ist Philipp Bohrn keineswegs, vor allem, wenn man das relativ junge Alter des Unternehmens bedenkt. Seit 2018 ist er bereits dabei. Neu ist aber seine Position: Seit kurzem ist er einer der Geschäftsführer der Bitpanda GmbH – also der mit Abstand größten operativen Einheit innerhalb der Gruppe, die seit etwa einem Jahr einer AG mit Sitz in der Schweiz untergeordnet ist.

Bislang war Philipp Bohrn bei Bitpanda VP Regulatory Compliance, AML and Public Affairs sowie Geschäftsführer der Bitpanda Financial Services GmbH. Der etwas sperrige Jobtitel lässt schon erahnen, dass er sich mit einer durchaus komplexen Materie beschäftigt. Und zwar mit einer, die für Bitpanda so zentral ist, dass sie von einem Geschäftsführer abgedeckt werden sollte.

Brückenbauer zwischen Vorschriften und FinTech-Neuland

„Ich muss eine Brücke zwischen den regulatorischen Anforderungen und der neuen, aufstrebenden FinTech-Branche bauen“, sagt Bohrn im Gespräch mit brutkasten. Alle aktuellen Regeln seien für Unternehmen geschrieben, die nicht aus dieser neuen Welt stammen. „Eine Frage war für mich dann etwa: Wie übersetze ich Gesetze für Wertpapierunternehmen für Bitpanda Stocks?“, erzählt der neue Geschäftsführer. Es gelte, alle bestehenden und neuen Vorschriften – insbesondere für den Krypto-Bereich – zu übersetzen. „Bei uns ist jede Regulierung immer Neuland“, so Philipp Bohrn.

Philipp Bohrn zu MiCAR-Lizenz: „Wir werden sie bekommen, weil wir die besten Leute und die beste Historie haben“

Ein entscheidendes Ziel in seiner Arbeit ist nun die Umsetzung eines weiteren Regelwerks: der Markets in Crypto-Assets Regulation, kurz MiCAR-Verordnung, der EU. Mit ihr wird erstmals EU-weit dezidiert der Krypto-Markt reguliert. Eine entsprechende Lizenz zu bekommen, wird nach einer Übergangszeit nach dem Inkrafttreten mit Anfang 2025 unabdingbar für alle Anbieter von digitalen Währungen, die im europäischen Wirtschaftsraum tätig sein wollen. „Es ist essenziell, dass wir die Lizenz bekommen“, sagt Philipp Bohrn. „Und wir werden sie bekommen, weil wir die besten Leute und die beste Historie in Sachen Erfüllung von Regulierungen haben“, fügt er an.

Herausforderung für viele Krypto-Player als Vorteil für Bitpanda

Dabei sieht der neue Geschäftsführer für Bitpanda große Vorteile in der MiCAR-Lizenz: „Wir brauchen dann nicht mehr in jedem Land eine eigene Lizenz.“ Das ist aber noch nicht alles. Denn auch gegenüber dem Mitbewerb geht man beim Scaleup, das in der Kommunikation stets die gute Zusammenarbeit mit Behörden und die Erfüllung sämtlicher Regeln betont, nun von einem Vorteil aus. „Der Aufwand, den wir schon betrieben haben, wird jetzt allen anderen Playern auch aufgezwungen“, sagt Philipp Bohrn. Das sei für viele eine große Herausforderung und würde „dazu führen, dass Unternehmen wie wir die Nase vorne haben werden“.

Wie lange die Übergangszeiten nach dem Inkrafttreten der MiCAR-Verordnung Anfang kommenden Jahres sind, ist übrigens von Land zu Land unterschiedlich und etwa hierzulande noch gar nicht fixiert. „In Österreich wird es wahrscheinlich bis Mitte 2025 dauern, bis die ersten Lizenzen vergeben werden. Wir gehen aktuell davon aus, dass man ab einem Jahr nach Inkrafttreten nicht mehr ohne Lizenz arbeiten kann. Bei Anbietern, die sich noch nie bemüht haben, ist es vielleicht sogar schon früher soweit“, schätzt Bohrn.

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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