03.03.2025
BROKER

Bitpanda-Down: CEO Demuth droht „Konsequenzen“ an und entschuldigt sich

Der Krypto-Broker Bitpanda war am gestrigen Sonntag etwas über eine halbe Stunde down. Der Fehler soll "intern" gelegen sein und war "vollkommen unnötig", wie CEO Eric Demuth auf X schreibt.
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Eric Demuth | (c) Bitpanda
Eric Demuth | Foto: Bitpanda

Der in Wien gegründete Krypto-Broker Bitpanda war am gestrigen Sonntag, den 2. März 2025, etwas über eine halbe Stunde lang „down“. In einem Post auf der Plattform X schrieb CEO und Co-Founder Eric Demuth von einer 35-minütigen „downtime“ und entschuldigte sich für diese. Noch in derselben Zeile äußert er sich als „honestly furious“ – zu Deutsch „ehrlich wütend“.

„Dummes, internes Prozessversagen“

„Über die letzten Jahre haben wir so viele Ressourcen präzise investiert, damit wir die stabilste Plattform sind – vor allem während Bull Runs“, schreibt Demuth weiter. Der Broker habe sich demnach – wie zu erwarten – intensiv auf hohe Zugriffszahlen infolge starker Aufwärtstrends im Kryptomarkt technologisch vorbereitet und abgesichert.

Den Erklärungen des CEOs sowie den Reaktionen der Community zufolge dürfte es sich bei dem gestrigen Ausfall um ein internes Prozessversagen gehandelt haben. Der CEO schreibt auf X mehrmals von einem „unnötigen internen Fehler“:

„Der heutige Vorfall war völlig unnötig, denn wir sind auf solche Ereignisse bestens vorbereitet. Es handelte sich lediglich um ein dummes, internes Prozessversagen.“

Co-Founder Demuth entschuldigte sich folglich für die „downtime“. „Das wird Konsequenzen haben“, kündigte der CEO auf X an und meinte weiter: „Ich war immer stolz darauf, dass wir einen höheren Standard als andere haben, und dieser wurde eindeutig nicht erfüllt.“

Reaktionen auf X: „Weniger in Sport, mehr in Sicherheit investieren“

Wie zu erwarten scheute auch die X-Community nicht mit Reaktionen auf den halbstündigen Ausfall. „Vielleicht solltet ihr weniger in Sport und mehr in Menschen und Server investieren“, schrieb ein User in der Kommentar-Spalte. Demuth versicherte darauf, dass es sich um keine Fehler bei der Infrastruktur handeln würde. Ein „unnötiger“ interner Prozessfehler sei Schuld gewesen.

„Immer wenn es abgeht, ist alles down“, schreibt ein anderer Nutzer unter dem Entschuldigungs-Posting des CEOs. „Wer garantiert mir, dass ich verkaufen kann, wann ich will?“, heißt es vonseiten des Users weiter.

Nachsicht in den Kommentaren: „Trotzdem danke für deine starken Worte“

Allerdings wurde vonseiten der User:innen auch Nachsicht gezeigt: „Wollte auch einiges investieren und dann dieser Ausfall. Ist schon ärgerlich, wenn es um Geld geht. […] Trotzdem danke für deine starken Worte @eric_demuth“, kommentierte ein weiterer X-User den Vorfall. Die Downtime wurde durch das schnelle Handeln des Brokers kurz gehalten.

Die interne Status-Seite des Brokers hat den gestrigen Vorfall ordnungsgemäß dokumentiert. „Wir haben derzeit Probleme mit der Verfügbarkeit unserer Plattformen“, hieß es gestern um 18:16 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Nur eine Minute später sei der Fehler identifiziert worden und man begann, an einer Lösung zu arbeiten.

Etwas über eine Stunde später – um 19:29 Uhr – klassifizierte man das Problem als „gelöst“. Demuth selbst äußerte sich schon einige Minuten zuvor, um 19:22 Uhr mitteleuropäischer Zeit, über X.

Trump-Ankünder zu Krypto-Reserve ließ Kurse steigen

Der gestrige Vorfall ereignete sich wenige Stunden nach einer Ankündigung des US-Präsidenten Donald Trump. In einem offiziellen Statement auf dessen Plattform Truth Social verkündete der Präsident, die fünf Kryptowährungen Bitcoin, Ether, Solana, Ripple und Cardano in eine neue strategische Reserve der USA aufnehmen zu wollen.

Einem weiteren Posting zufolge sollen Bitcoin und Ethereum das „Herzstück“ der Krypto-Reserve der Vereinigten Staaten bilden – mehrere Medien berichteten darüber.

Die Kurse der genannten Kryptowährungen reagierten umgehend auf die Nachricht. So sprang Bitcoin um mehr als 11 Prozent nach oben, Ether stieg um 13 Prozent und Solana um 20 Prozent. Wie zu erwarten stieg die Nachfrage nach den genannten Währungen, die Kurse erhöhten sich.


*Der Broker Bitpanda wurde um ein Statement befragt, neue Informationen werden ergänzt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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