03.03.2025
BROKER

Bitpanda-Down: CEO Demuth droht „Konsequenzen“ an und entschuldigt sich

Der Krypto-Broker Bitpanda war am gestrigen Sonntag etwas über eine halbe Stunde down. Der Fehler soll "intern" gelegen sein und war "vollkommen unnötig", wie CEO Eric Demuth auf X schreibt.
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Eric Demuth | (c) Bitpanda
Eric Demuth | Foto: Bitpanda

Der in Wien gegründete Krypto-Broker Bitpanda war am gestrigen Sonntag, den 2. März 2025, etwas über eine halbe Stunde lang „down“. In einem Post auf der Plattform X schrieb CEO und Co-Founder Eric Demuth von einer 35-minütigen „downtime“ und entschuldigte sich für diese. Noch in derselben Zeile äußert er sich als „honestly furious“ – zu Deutsch „ehrlich wütend“.

„Dummes, internes Prozessversagen“

„Über die letzten Jahre haben wir so viele Ressourcen präzise investiert, damit wir die stabilste Plattform sind – vor allem während Bull Runs“, schreibt Demuth weiter. Der Broker habe sich demnach – wie zu erwarten – intensiv auf hohe Zugriffszahlen infolge starker Aufwärtstrends im Kryptomarkt technologisch vorbereitet und abgesichert.

Den Erklärungen des CEOs sowie den Reaktionen der Community zufolge dürfte es sich bei dem gestrigen Ausfall um ein internes Prozessversagen gehandelt haben. Der CEO schreibt auf X mehrmals von einem „unnötigen internen Fehler“:

„Der heutige Vorfall war völlig unnötig, denn wir sind auf solche Ereignisse bestens vorbereitet. Es handelte sich lediglich um ein dummes, internes Prozessversagen.“

Co-Founder Demuth entschuldigte sich folglich für die „downtime“. „Das wird Konsequenzen haben“, kündigte der CEO auf X an und meinte weiter: „Ich war immer stolz darauf, dass wir einen höheren Standard als andere haben, und dieser wurde eindeutig nicht erfüllt.“

Reaktionen auf X: „Weniger in Sport, mehr in Sicherheit investieren“

Wie zu erwarten scheute auch die X-Community nicht mit Reaktionen auf den halbstündigen Ausfall. „Vielleicht solltet ihr weniger in Sport und mehr in Menschen und Server investieren“, schrieb ein User in der Kommentar-Spalte. Demuth versicherte darauf, dass es sich um keine Fehler bei der Infrastruktur handeln würde. Ein „unnötiger“ interner Prozessfehler sei Schuld gewesen.

„Immer wenn es abgeht, ist alles down“, schreibt ein anderer Nutzer unter dem Entschuldigungs-Posting des CEOs. „Wer garantiert mir, dass ich verkaufen kann, wann ich will?“, heißt es vonseiten des Users weiter.

Nachsicht in den Kommentaren: „Trotzdem danke für deine starken Worte“

Allerdings wurde vonseiten der User:innen auch Nachsicht gezeigt: „Wollte auch einiges investieren und dann dieser Ausfall. Ist schon ärgerlich, wenn es um Geld geht. […] Trotzdem danke für deine starken Worte @eric_demuth“, kommentierte ein weiterer X-User den Vorfall. Die Downtime wurde durch das schnelle Handeln des Brokers kurz gehalten.

Die interne Status-Seite des Brokers hat den gestrigen Vorfall ordnungsgemäß dokumentiert. „Wir haben derzeit Probleme mit der Verfügbarkeit unserer Plattformen“, hieß es gestern um 18:16 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Nur eine Minute später sei der Fehler identifiziert worden und man begann, an einer Lösung zu arbeiten.

Etwas über eine Stunde später – um 19:29 Uhr – klassifizierte man das Problem als „gelöst“. Demuth selbst äußerte sich schon einige Minuten zuvor, um 19:22 Uhr mitteleuropäischer Zeit, über X.

Trump-Ankünder zu Krypto-Reserve ließ Kurse steigen

Der gestrige Vorfall ereignete sich wenige Stunden nach einer Ankündigung des US-Präsidenten Donald Trump. In einem offiziellen Statement auf dessen Plattform Truth Social verkündete der Präsident, die fünf Kryptowährungen Bitcoin, Ether, Solana, Ripple und Cardano in eine neue strategische Reserve der USA aufnehmen zu wollen.

Einem weiteren Posting zufolge sollen Bitcoin und Ethereum das „Herzstück“ der Krypto-Reserve der Vereinigten Staaten bilden – mehrere Medien berichteten darüber.

Die Kurse der genannten Kryptowährungen reagierten umgehend auf die Nachricht. So sprang Bitcoin um mehr als 11 Prozent nach oben, Ether stieg um 13 Prozent und Solana um 20 Prozent. Wie zu erwarten stieg die Nachfrage nach den genannten Währungen, die Kurse erhöhten sich.


*Der Broker Bitpanda wurde um ein Statement befragt, neue Informationen werden ergänzt.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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