09.07.2019

Bitpanda-IEO gestartet: Bereits 10 Mio. Euro bei Pre-Sale eingesammelt

Das Wiener Startup Bitpanda startete heute mit dem Coin BEST den Public Sale des ersten Initial Exchange Offering (IEO) Österreichs. Beim vorangegangenen Private Sale kamen bereits umgerechnet zehn Millionen Euro herein.
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Paul Klanschek und Eric Demuth von Bitpanda - Pantos - Bitpanda Swap - BEST
Paul Klanschek und Eric Demuth von Bitpanda

Die Pläne, die das Wiener Krypto-Startup Bitpanda mit seinem Coin BEST verfolgt, sind groß. „BEST ist der Treibstoff des Bitpanda-Ökosystems, was bedeutet, dass die Bitpanda Plattform, die Bitpanda Global Exchange und zukünftige Produkte, wie das Bitpanda Launchpad, BEST stark nutzen werden. Es wird eine entscheidende Rolle bei der globalen Expansion und bei der Verwirklichung unserer Vision der Demokratisierung der persönlichen Finanzen spielen“, kommentiert Co-Founder und CEO Eric Demuth in einer Aussendung.

+++ Bitpanda startet mit Bitpanda GE Angriff auf Binance und andere Exchanges +++

Erster IEO Österreichs

Mit dem Coin, einem ERC20-Token, startete das erfolgsverwöhnte Wiener Startup nun den ersten IEO (Initial Exchange Offering) Österreichs. Bei so einem wird der Token, anders als bei einem ICO (Initial Coin Offering), über eine Krypto-Börse (Exchange) verkauft, was vor allem für mehr Vertrauen bei Anlegern dank Vorab-Checks sorgen soll. Dabei hat gerade Bitpanda diesen zusätzlichen Vertrauensbeweis wohl weniger nötig als andere Krypto-Unternehmen. Schließlich betreut man bereits mehr als eine Million Kunden und genießt in der Szene hohes Ansehen. Dabei fuhr man bereits 2017 mehr als 15 Millionen Euro Gewinn ein (aktuellere Zahlen sind der Redaktion nicht bekannt).

Start bei 10 Mio. Euro aus dem BEST-Private Sale

Dem heute um 13:00 Uhr gestarteten Public Sale ging ein Private Sale voraus. Und bei dem seien bereits umgerechnet zehn Millionen Euro hereingekommen, heißt es nun in der Aussendung des Startups. Damit sei bereits der „bislang erfolgreichste IEO in Zentraleuropa“ gelungen.

Beim Public Sale, der nun bis 6. August läuft, könnte diese Summe noch maßgeblich vergrößert werden. 500 Millionen (von insgesamt einer Milliarde) BEST-Token können maximal emittiert werden, wobei 20 Prozent davon bereits im Pre-Sale gekauft wurden. Der Startpreis in der ersten Woche liegt bei 9 Cent (bis zu 200 Millionen verkauften Coins). In der zweiten Woche wird er auf 9,5 Cent, in der dritten auf 10 Cent erhöht. Potenziell könnte der IEO insgesamt also mehr als 45 Millionen Euro hereinbringen.

Vorbereitung für Bitpanda GE und Launchpad

Mit dem IEO will man, wie von Demuth beschrieben, für weitere große Vorhaben vorbauen. Schon einen Tag nach dem IEO-Ende am 7. August soll die gänzlich selbst entwickelte Bitpanda Global Exchange (GE) online gehen. Mit dieser greift das Wiener Startup nach einem weltweiten Markt, der bislang von Playern wie Binance dominiert wird. Mit dem nun emittierten Token wird man dort 25 Prozent Rabatt auf Tradinggebühren erhalten.

Vorteile soll das Halten des Token den Usern auch beim geplanten Bitpanda Launchpad bringen. Auf der Plattform sollen zukünftig IEOs von Dritten laufen. Zum Release-Datum gibt es gegenwärtig aber noch keine konkreten Angaben.

Morgen, 10. Juli, um 12:30 sind die Bitpanda-Gründer Eric Demuth und Paul Klanschek im Brutkasten Live-Video-Talk zu Gast.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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