06.07.2022

Bitpanda bekommt einen Betriebsrat

Eine Gruppe von Mitarbeiter:innen initiierte die Betriebsrats-Gründung. Aus einem sehr offenen Blog-Beitrag des Unicorns geht hervor, dass es dabei Meinungsverschiedenheiten mit dem Management bei der Ausgestaltung gab. Die Gründer versichern aber, den neuen Betriebsrat in jedem Fall unterstützen zu wollen.
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(c) Bitpanda - Die Bitpanda-Founder Christian Trummer, Paul Klanschek und Eric Demuth.

Wie aus einem Blog-Eintrag von Bitpanda hervorgeht, wird es im zuletzt durch eine Kündigungswelle in die Schlagzeilen gekommenen Wiener Krypto-Unicorn bald einen Betriebsrat geben. Dieser sei von einer Gruppe von Mitarbeiter:innen initiiert worden. Dabei gab es aber offenkundig Meinungsverschiedenheiten mit dem Management, die im Blog-Beitrag dargelegt werden. Zwar versichert die Führung, den neuen Betriebsrat in jedem Fall unterstützen zu wollen. Bei der genauen Ausgestaltung gibt es aber Differenzen.

Bitpanda-Führung sieht Vertretung aller Mitarbeiter:innen noch nicht gewährleistet

„Wir sind bereit, die Initiative einiger unserer Pandas zur Gründung eines Betriebsrats zu unterstützen, solange dieser Prozess transparent und integrativ ist und eine offene Beteiligung fördert“, heißt es gleich im ersten Absatz. Und weiter unten: „Ein Betriebsrat kann seine Wirkung am besten entfalten, wenn er die Interessen aller Mitarbeiter:innen vertritt und sich alle angemessen vertreten fühlen – unabhängig von Region, Abteilung oder Hierarchieebene. Leider ist dies bisher nicht der Fall, da verschiedenen Tochterunternehmen die Teilnahme verweigert wird“.

Betriebsrat nur in Österreich – 40 Prozent der Belegschaft arbeiten im Ausland

Konkret hätten die Initiator:innen den Prozess nur in Österreich aufgesetzt, was Mitarbeiter:innen aus anderen Ländern, die rund 40 Prozent der Belegschaft ausmachen, von vorne herein ausschließt. Die Führung habe für eine europäische Lösung plädiert, denn nur so sei eine gleichberechtigte Vertretung der Mitarbeiter:innen-Interessen möglich. „Da der Prozess [aus rechtlichen Gründen] nicht mehr abgeändert werden kann, wenn er einmal eingeleitet wurde, schlugen wir den Initiator:innen vor, ihn neu zu starten, und zwar auf rechtsgültige, integrative und transparente Weise, wobei wir ihnen während des gesamten Prozesses vollen Kündigungsschutz boten. Leider wurde unser Vorschlag abgelehnt“, heißt es weiter.

Bitpanda-Führung will auch die österreichische Lösung „nach Kräften unterstützen“

Doch man versichert: Jetzt wo die Errichtung des rein österreichischen Betriebsrats vorangeht, werde man auch diesen voll unterstützen. „Wir ermutigen die in Österreich ansässigen Mitarbeiter:innen aktiv, sich einzubringen, damit der Betriebsrat letztendlich die wahre Vielfalt widerspiegelt, die Bitpanda zu dem macht, was wir sind“, heißt es dazu im Bitpanda-Blog. Man werde sich natürlich nicht in Wahl einmischen, wollen diese aber so gut wie möglich unterstützen. Auch wolle man sicherstellen, dass wirklich alle Mitarbeiter:innen den Prozess zur Aufstellung des Betriebsrats verstehen, um sich gegebenenfalls selbst einbringen zu können. Abschließend heißt es: „Für uns ist klar, dass wir mit dem künftigen Betriebsrat im Interesse aller Beschäftigten konstruktiv zusammenarbeiten werden und ihn nach Kräften unterstützen wollen“.

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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