20.04.2021

Bitmovin schließt 25 Mio. Dollar schwere Series-C-Finanzierungsrunde ab

Der Kärntner Anbieter von Instrastruktur für Videostreaming will das Geld verwenden, um neue Innovationen voranzutreiben.
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Stefan Lederer und Christopher Müller haben Bitmovin gegründet.
Stefan Lederer und Christopher Müller haben Bitmovin gegründet. | Foto: Bitmovin

Die nächste große Finanzierungsrunde für ein Scaleup aus Österreich: Das in Kärnten gegründete Videostreaming-Unternehmen Bitmovin hat am Dienstagnachmittag den Abschluss einer 25 Mio. US-Dollar (rund 20,8 Mio. Euro) schweren Series-C-Runde kommuniziert. Angeführt wird die Runde von Swisscom Ventures, ebenfalls beteiligt sind ClimbVentures sowie die Bestandsinvestoren Atomico, Highland Europa und Constantia New Business. Der Anbieter von Infrastruktur für Videostreaming will das Geld für die Erweiterung seiner Streaming-Lösungen verwenden und Innovationen vorantreiben.

Dies wird vor allem wegen des starken Marktwachstums nötig: „Der Markt für Online-Video-Streaming ist exponentiell gewachsen – mindestens um das 10-fache – seit wir Bitmovin im Jahr 2013 gegründet haben“, sagt Stefan Lederer, CEO und Gründer des Unternehmens. Mehr Konsumenten als je zuvor ziehen würden es vorziehen, Inhalte auf jedem Gerät und zu jeder Zeit anzuschauen, statt in linearen Programmen, führt Lederer aus. Dieser Trend würde durch Fortschritte in der Konnektivität und Unterhaltungselektronik sowie durch Innovationen bei Streaming-Technologien weiter angeheizt. „Wir sind stolz darauf, eine führende Rolle bei der Transformation der Streaming-Industrie einzunehmen, indem wir neue Dienste rund um den Globus ermöglichen“, sagt der Bitmovin-Gründer.

Starkes Wachstum in Pandemie

Dass die Nachfrage nach Videostreaming-Angeboten in der Pandemie stark gestiegen ist, zeigen auch die Zahlen: Die von Bitmovin abgewickelten Videowiedergaben erhöhten sich um 118 Prozent, die angesehen Minuten um 220 Prozent und der Netzwerkverkehr von Videos im Internet um 380 Prozent. Die starke Nachfrage nach Videos und der damit verbundene Datenverkehr stellte ein enorme Belastung für Internetanbieter dar – die durchschnittliche Bandbreite, die einem User zur Verfügung steht, hatte sich nach Angaben von Bitmovin dadurch um rund 15 Prozent reduziert. Deshalb hat das Unternehmen „erhebliche Investitionen“ in effizientere Kompressionstechnologien getätigt. So hätten viele globale Streamingdienste Breitbandeinsparungen von bis zu 60 Prozent erreichen können.

Weltweit über 400 Kunden

Zu den weltweit über 400 Kunden von Bitmovin zählen unter anderem DAZN, BBC, RTL, das Red Bull Media Houes und die New York Times. Neben dem traditionellen Medien haben sich in der Pandemie jedoch auch in der Pandemie auch neue Streaming-Anwendungsbereiche für Bitmovin ergeben – das Unternehmen nennt hier etwa Online-Fitness, E-Learning und Gottesdienste. In diesem Bereich habe man ein Wachstum von 180 Prozent verzeichnet.

Bitmovin hat 150 Mitarbeiter und seinen offiziellen Sitz mittlerweile in San Francisco. Das Kompetenzzentrum für Forschung und Entwicklung befindet sich aber nach wie vor in Klagenfurt. Mit der jüngsten Finanzierungsrunde haben Investoren nun insgesamt 68 Mio. Dollar in das Unternehmen gesteckt. Bei der Series-B-Runde 2018 hatte Bitmovin 30 Mio. Dollar aufgenommen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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