18.06.2015

Bitcoins wie Gold schürfen- oder beim neuen ATM in Mariahilf abheben

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© Coinimal: Das Wiener Startup Coinimal betreibt den ersten Bitcoin ATM auf der Mariahilferstraße.

Im 19. Jahrhundert hat der Goldrausch die Arbeiter aus den Fabriken gelockt. Sie haben ihre Sachen gepackt, um auf den Goldfeldern Glück und Reichtum zu finden. So einfach wie das klingt, war es natürlich nicht. Trotzdem hat sich der romantische Gedanke in den Köpfen der Menschen festgesetzt. Heute würde wohl kaum jemand daran denken, in einer Mine nach Gold oder Diamenten zu schürfen. Aber eben nur fast. „Schürfen“ und damit Geld verdienen, das geht auch mit Bitcoin, die Internetwährung, über deren Zukunft seit Jahren diskutiert wird. Viele haben ihr keine allzu lange Lebenszeit vorausgesagt, andere schwören darauf, dass die Zukunft des Geldes in dem digitalen Zahlungsmittel liegt. Und obwohl es die Währung in den letzten Monaten nicht aus den News-Schlagzeilen geschafft hat, wissen die meisten Menschen nicht, was genau Bitcoins eigentlich sind und wie man zu ihnen kommt.

Würde man sich das Internet als geografisches Land vorstellen, dann wären Bitcoins die Währung mit der man aktiv am Zahlungsgeschehen teilnehmen kann. Es handelt sich hier um vollständig digitales Geld. Niemand ‚besitzt‘ oder kontrolliert das Bitcoin-Netzwerk. Es ist ein Netzwerk, das unter seinen Usern verteilt wird. Das bedeutet, dass jeder im Netzwerk alle Informationen hat. Dadurch wird der Bedarf eines zentralen Server eliminiert. Das bedeutet konkret: Würde eine herkömmliche Bank so funktionieren, gäbe es eine identische Kopie aller Transaktionen sowie auch der Kunden-Datenbank auf allen Computern eines jedes Bankkunden.

Aus der User-Perspektive ist der Umgang mit Bitcoins nicht mehr als ein Computerprogramm oder eine App mit dem Nutzern die Organisation des Zahlungsmittel ermöglicht wird. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie man zu Bitcoins kommt. Einerseits kann man, Waren und Dienstleistungen in einem Shop verkaufen oder als Händler Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptieren. Andererseits kann man Bitcoins auf Marktplätzen im Internet kaufen. Spezielle Börsen bieten aktuelle Tauschkurse. Und dann gibt es noch die Möglichkeit, Bitcoins selbst zu erzeugen. Beim „Mining“ bearbeiten Nutzer Transaktionen und „verdienen“ damit Bitcoins. Man stellt dabei die Kapazität seine Rechners zur Verfügung, was viel Strom kosten kann. Die „erwirtschafteten“ Bitcoins werden unter den beteiligten Rechnern verlost. Dies ist aber nicht allzu einfach: Man braucht eine gute Grafikkarte, viel Zeit und vor allem Glück – beinahe so wie die Goldschürfer in der Vergangenheit.

„Blockchain“ ist das System dahinter. Hier werden alle Transaktionen gespeichert. Dadurch kann jeder Nutzer die Gültigkeit einer Buchung selbst überprüfen. Das bedeutet, dass jeder Bitcoin-Verwender die volle Kontrolle über seine Zahlungen behält. Somit ist Blockchain wahrscheinlich die eigentliche Innovation: Jeder im Netzwerk hat alle Informationen. Das Protokoll kann für eine Vielzahl von Applikationen genutzt werden. Überall, wo es kein zentrales Kontrollorgan geben muss.

Um ein Konto zu erstellen, muss man keine persönlichen Angaben machen. Man bekommt für seine „Wallet“, also seine virtuelle Geldbörse zwei Schlüssel. Einen privaten, damit der User sein „Konto“ schützen kann und einen öffentlichen Schlüssel mit dem man Handel betreiben kann. Das kann man sich ähnlich wie beim Online Banking vorstellen. Wird der private Schlüssel hergegeben, kann das Konto leergeräumt werden.

Interessant ist, dass ab einer Gesamtsumme von 21 Millionen Bitcoins die Währung nicht mehr erzeugt wird. Die Anzahl neuer Bitcoins, die jährlich generiert wird, halbiert sich automatisch, dadurch soll der Wert kontinuierlich steigen. Die Nutzung an sich ist einfach, ähnlich einer Kredit- oder Debitkarte. Die Menschen stehen der Währung trotzdem skeptisch gegenüber. Der Preis eines Bitcoins wird von Angebot und Nachfrage bestimmt. Da es noch ein kleiner Markt ist, braucht es keine hohen Beträge, um den Preis zu heben oder u senken, weshalb er noch vielen Schwankungen unterliegt. Alleine im Januar 2015 schwankte der Preis zwischen 315 und 177 Dollar.

In Österreich kann man Bitcoins inzwischen auch in rund 600 Trafiken erwerben. Außerdem gibt es einen ATM im Sektor5 in Wien. Seit wenigen Tagen kann nun auch am „Bankomat“ auf der Mariahilferstraße abgehoben werden. An der Nummer 92 direkt im Café Gretel steht der Bitcoin ATM ab sofort. Der Kaufvorgang dauert nur wenige Sekunden und nach Einwurf des gewünschten Bargeldbetrags in den Automaten versendet dieser den Gegenwert in Bitcoin an die gewünschte Bitcoin-Adresse des Kunden. Betrieben wird der ATM von Coinimal. Das Startup aus Wien zielt auf den Verkauf und Ankauf von Bitcoin & Co. ab und wurde im Oktober 2014 gegründet. Eric Demuth, Paul Klanschek und Christian Trummer sind die Gründer von Coinimal. Die Idee kam aufgrund eigener Notwendigkeit: Als Bitcoin-Ethusiasten wissen die drei, wie mühsam es ist, in der EU Bitcoins zu erwerben. Ihre Plattform ist voll-automatisiert: Sobald eine Zahlung bestätigt wird, werden die Bitcoins & Co. automatisch versandt.

Ein Erklärungsvideo, wie das funktionieren soll, gibt es hier:

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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