31.08.2018

Bitcoin wächst 2018 nur moderat, starker Einbruch bei ICOs

2017 war das Jahr der Kryptowährungen. 2018 wird es ziemlich sicher nicht. Das Transaktionsvolumen bei Bitcoin wächst im Vergleich zum Vorjahr einer Schätzung zufolge für Krypto-Verhältnisse nur moderat. Und bei erfolgreichen ICOs gab es zuletzt einen drastischen Rückgang.
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Bitcoin-transaktionsvolumen wächst nur moderat, ICOs stürzen ab
(c) fotolia.com - stockphoto-graf

Viele einschlägige Krypto-Magazine nutzten es für eine Jubelmeldung: Das gesamte jährliche Bitcoin-Transaktionsvolumen wird für 2018 vom Analysten Yassine Elmandjra auf Basis des bisherigen Volumens auf 1,3 Billionen US-Dollar geschätzt. Damit liegt die bekannteste Kryptowährung bereits ein paar hundert Milliarden Dollar über Paypal. Die Schlagzeilen der Portale (sinngemäß): „Bitcoin überholt Paypal und greift Visa an“.

+++ Fokus: Blockchain & Kryptoökonomie+++

Sprüngchen statt Quantensprung

Spannend: Die Magazine beziehen sich auf eine Grafik, die von Elmandjra via Twitter verbreitet wurde (siehe unten). Und aus der geht hervor: Bitcoin hat Paypal beim Volumen bereits im Vorjahr überholt. Da lag es bei rund einer Billion US-Dollar. Aber von Visa, dessen Volumen bei knapp unter zehn Billionen US-Dollar liegt, ist Bitcoin noch weit entfernt. Vor allem, wenn man das Wachstum im Vergleich zum Vorjahr als Richtgröße herannimmt. Zwar ist der Sprung um weitere 30 Prozent beim Bitcoin-Transaktionsvolumen im gesamtwirtschaftlichen Vergleich enorm. Von der nahezu Verachtfachung von 128 Milliarden Dollar 2016 auf eine Billion 2017 ist man aber denkbar weit entfernt.

Grafik: Bitcoin-Transaktionsvolumen im Vergleich

Bitcoin-Transaktionsvolumen
Screenshot: @yassineARK auf twitter.com

Nicht der erste Durchhänger

Bei den überbordenden Hoffnungen, die von Krypto-Enthusiasten in Bitcoin gesetzt werden, kann man dieses Wachstum nur als moderat bezeichnen. Würde Bitcoin in gleichem Maße weiterwachsen und Visa zeitgleich stagnieren (beides ist ausgesprochen unwahrscheinlich), würde es noch mehr als 20 Jahre bis zum beschworenen Sieg der Kryptowährung dauern. Der Fairness halber sei erwähnt: Bitcoin hatte bereits einige Durchhänger im Wachstum. Von 2014 auf 2015 etwa sank das Bitcoin-Transaktionsvolumen sogar um rund fünf Milliarden US-Dollar. Von vielen KritikerInnen wurde es (nicht nur daraufhin) immer wieder totgesagt. 2017 sollte diese eines Besseren belehren. Ein weiterer Hype ist keineswegs ausgeschlossen.

Video: Bitcoin, erklärt von Blockchain-Experte Andreas Freitag

ICOs – Tendenz: stark sinkend

Nicht nur die größte Kryptowährung will 2018 nicht so recht an das Boom-Jahr 2017 anschließen. Auch beim (inzwischen) Reizthema ICOs ist sichtlich die Luft draußen. Das US-Portal Crunchbase veröffentlichte eine simpel gehaltene Statistik über Token Sales mit einem Volumen über 25 Millionen US-Dollar im Jahresverlauf. Tendenz: Stark sinkend. Gab es im ersten Quartal noch 32 dieser Mega-ICOs, waren es im zweiten nur mehr 14. Q3 ist erst mit Ende September zu Ende. Bis Ende August gab es aber gerade einmal drei ICOs über 25 Millionen US-Dollar.

Starker Rückgang bei ICOs, Token Sales
(c) Crunchbase

Gescheitert, verschoben, abgesagt

Spürbar ist diese Tendenz auch in Österreich. Zuletzt erreichten auch von ExpertInnen als seriös eingestufte Token Sales häufig nicht einmal das Mindestvolumen (Soft Cap) – etwa jener von Grapevine World, der auch FMA-zertifiziert war. Andere ICOs werden immer weiter verschoben – Conda etwa peilt inzwischen Dezember an (zunächst war von Q1 auf Juni verschoben worden). Artis sagte seinen ICO überhaupt ab – dort versichert man aber, dass die schlechte Performance im Pre-Sale nicht das ausschlaggebende Kriterium war.

+++ Grazer Artis bläst ICO ab: “Es ist ein toxisches Umfeld” +++

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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