22.05.2025
ALL TIME HIGH

Bitcoin-Rekordhoch: Das sagt die Krypto-Szene

Bitcoin hat sein bisheriges Allzeithoch geknackt und ist aktuell über die 110.000 US-Dollar-Marke gestiegen. Das sagen Vertreter der heimischen Krypto-Szene zu dieser Entwicklung.
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Florian Wimmer (Blockpit), Eric Demuth (Bitpanda) und Ed Prinz (DLT Austria)
Florian Wimmer (Blockpit), Eric Demuth (Bitpanda) und Ed Prinz (DLT Austria) | Fotos: brutkasten, Bitpanda und DLT Austria, Montage: brutkasten

Der Bitcoin verbucht ein neues Allzeithoch – der Kurs der Kryptowährung notiert aktuell über 110.000 US-Dollar und lässt damit alte Bestmarke (109.114 Dollar) vom Jänner 2025 hinter sich zurück. Bekannte Vertreter der Krypto-Branche in Österreich sind sich über die Bedeutung dessen weitgehend einig.

Eric Demuth: Bitcoin-Hoch „Kein Peak, sondern Fundament“

Eric Demuth, Co-Founder und CEO von Bitpanda, sieht im Rekordhoch eine Bestätigung, dass Bitcoin den Status als reines Spekulationsobjekt verlassen hat. Er sagt: „Bitcoin ist längst kein Nischen-Asset mehr. Institutionelle Investoren, Spot ETFs, Zahlungsanbieter – sie alle schaffen gerade die Infrastruktur, die Bitcoin dauerhaft im Finanzsystem verankert. Dieses Allzeithoch ist kein Peak, sondern Fundament. Dahinter steht die klare Handschrift der USA, die Krypto und digitale Assets inzwischen als strategisches Kernthema ihrer Finanz- und Wirtschaftspolitik begreifen. Wer das noch immer als kurzfristige Spekulation abtut, wird nach und nach eines Besseren belehrt. Selbst Jamie Dimon (Anm.: Chief Executive Officer, JPMorgan Chase: erlaubte kürzlich seinen Aktionären in Bitcoin zu investieren) hat diese Woche bereits begonnen einzulenken.“

Blockpit-Founder Florian Wimmer: „Eine Richtung“

Blockpit-Founder Florian Wimmer sieht für die Kryptowährung nur einen Weg: „Warum es jetzt dieses ‚All Time High‘ gibt, ist schwer zu sagen; Bitcoin ist noch immer sehr durch Spekulation getrieben. Aber langfristig geht es nur in eine Richtung. Es handelt sich um eine einfache ‚Angebot-Nachfrage-Ökonomie‘.“

DLT-Austria-Vorsitzender Ed Prinz: „Reaktion auf taumelndes Finanzsystem“

Ed Prinz, Vorsitzender des Vereins DLT Austria (Distributed Ledger Technologies) indes sieht ein neues Zeitalter sich nähern.

„Bitcoin hat ein neues Allzeithoch erreicht – nicht als Zufall, sondern als direkte Reaktion auf das taumelnde globale Finanzsystem“, sagt er. „Während Staatsanleihen versagen und das Vertrauen in Fiat-Geld schwindet, wird Bitcoin zunehmend zur strategischen Absicherung für Institutionen und Staaten.“

Und weiter: „Der ‚GENIUS Act‘ (Anm.: Guiding and Establishing National Innovation for US Stablecoins ist ein Gesetzentwurf, der Stablecoins als Krypto-Token, die an “feste Werte” wie den US-Dollar gekoppelt sind, definiert) markiert eine Zeitenwende: Stablecoin-Anbieter kaufen US-Staatsanleihen, doch im Hintergrund stapeln viele dieser Emittenten längst Bitcoin. Der Markt hat entschieden – nicht für Rettungspakete, sondern für digitales, begrenztes Geld. Dieses ‚All Time High‘ ist kein Ziel, sondern der Beginn der nächsten Etappe auf dem Weg zur globalen monetären Neuordnung.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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