11.01.2024

Historische Entscheidung: US-Börsenaufsicht lässt erstmals Bitcoin-ETFs zu

Es hatte sich in den vergangenen Wochen bereits abgezeichnet - nun ist es Realität: Die US-Börsenaufsicht hat erstmals sogenannte Bitcoin-Spot-ETFs zum Handel zugelassen. 11 Anträge genehmigte die Behörde - darunter auch jenen des weltgrößten Vermögensverwalters BlackRock.
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Es ist ein historischer Schritt für die Kryptobranche: Die Börsenaufsicht in den USA hat erstmals sogenannte Bitcoin-Spot-ETFs zum Handel zugelassen. Am Mittwochabend nach US-Börsenschluss teilte die Behörde mit, 11 Anträge auf Bitcoin-Spot-ETFs genehmigt zu haben. Darunter sind auch jene der großen Vermögensverwalter BlackRock, Fidelity, VanEck und Ark Investments/21Shares. Ein Großteil der Bitcoin-ETFs soll bereits am heutigen Donnerstag in den Handel starten.

Eine große Überraschung war die Entscheidung nicht mehr. In den vergangenen Wochen hatten sich die Indizien verdichtet, dass die Behörde ihren Kurs ändern würde. Auch der Bitcoin-Kurs hat in Erwartung der Entscheidung bereits deutlich zugelegt. Seit Anfang Oktober stieg der Kurs um rund 70 Prozent von knapp 27.000 Dollar auf über 45.000 Dollar.

Die Mitteilung zur Genehmigung selbst sorgte am Vorabend dagegen für keine stärkeren Kursausschläge mehr: Der Bitcoin-Kurs sprang nur kurzzeitig von 45.500 bis auf rund 47.600 Dollar, fiel dann aber wieder leicht zurück. Die vergleichsweise verhaltene Marktreaktion zeigt, dass die Entscheidung eben bereits weitgehend erwartet worden war.

Bitcoin-ETFs könnten institutionelle Anleger anziehen

Die Erwartungen vieler in der Branche hinsichtlich der Bitcoin-ETFs sind hoch: Sie könnten einerseits unerfahrenen Privatanleger:innen die Kryptowährung näher bringen – und es andererseits auch institutionellen Anleger:innen wie Vermögensverwaltern oder Pensionsfonds vereinfachen, Bitcoin-Investments vorzunehmen. Letzteres könnte dazu führen, dass große Summen neu in den Markt kommen, so die Hoffnung.

Zudem dürften die Bitcoin-ETFs der Kryptowährung zusätzliche Legitimität in der etablierten Finanzbranche verleihen. Bitpanda-Co-CEO Eric Demuth bezeichnete die Entscheidung bereits im Vorfeld als „großen Schritt nach vorn, um Kryptowährungen noch näher in das Zentrum der Finanzwelt zu bringen.“

Bitcoin-Spot-ETFs sind börsengehandelte Fonds, die direkt in die Kryptowährung investieren. Damit unterscheiden sie sich von den in den USA schon länger zugelassenen Bitcoin-Futures-ETFs. Diese Fonds investieren in Finanzprodukte (Futures), die Bitcoin-Kurs nachbilden – aber eben nicht in die Kryptowährung selbst.

BlackRock-Antrag im Juni ließ ETF-Hype aufkommen

Die US-Börsenaufsicht hat über die Jahre Anträge auf Bitcoin-Spot-ETFs wiederholt abgelehnt. Im vergangenen Juni reichte dann aber der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock einen Antrag auf einen Bitcoin-Spot-ETF ein.

Dies sorgte für Aufsehen: Denn BlackRock hat einen erstaunlichen Track Record, was ETF-Genehmigungen angeht. In den USA ist überhaupt erst einmal ein ETF-Antrag des Vermögensverwalters abgelehnt worden. Dem stehen mehrere hunderte positive Bescheide gegenüber.

BlackRock werde keinen Antrag auf einen Bitcoin-ETF einreichen, wenn es nicht von einer realistischen Perspektive auf Genehmigung ausginge, so die Annahme vieler in der Finanzbranche. Eine ganze Reihe weiterer Vermögensverwalter zog mit eigenen Anträgen nach.

Zusätzlicher Rückwind durch Grayscale-Urteil im August

Im August folgte dann ein Gerichturteil, das die Spekulationen weiter befeuerte – und zwar im Falle eines anderen Vermögensverwalters, Grayscale. Dieser bietet einen sogenannten Bitcoin Trust an. Dabei handelt es sich, etwas vereinfacht gesagt, um einen Bitcoin-Fonds, der nicht an der Börse gehandelt wird.

Diesen wollte Grayscale in einen ETF, also einen börsengehandelten Fonds, umwandeln. Die Börsenaufsicht lehnte den Antrag ab. Grayscale klagt – und bekam Recht. Die Behörde habe die Ablehnung nicht ausreichend begründet, entschied das Gericht.

Für Verwirrung sorgte am späten Dienstagabend ein Posting vom offiziellen Account der Börsenaufsicht auf X (vormals Twitter). Die Behörde habe sämtliche eingebrachten Anträge auf Bitcoin-ETFs genehmigt, hieß es da. Nach nur wenigen Minuten meldete sich allerdings der Chef der Behörde, Gary Gensler, auf der Plattform über seinen persönlichen Account zu Wort – und stellte klar, dass der Account der Behörde gehackt worden sei.

Für viele eingefleischte Bitcoiner:innen wird ein Investment in Bitcoin-ETFs aber ohnehin nicht in Frage kommen: Den Grundsatz „Not your keys, not your coins“ können ETFs nicht erfüllen.


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(c) Karin Hackl Wirtschaftsagentur Wien

Die Stadt Wien und die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien haben die Einreichphase für ihr gemeinsames Finanzierungsinstrument Wiener Wachstum gestartet. Insgesamt stehen dafür sieben Millionen Euro Startkapital zur Verfügung. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis wachstumsorientierter Unternehmen zu stärken und ihnen die nächsten Entwicklungsschritte zu ermöglichen.

Bereits im April dieses Jahres wurde das Finanzierungsmodell angekündigt. Hinter der Initiative steht eine gemeinsame Gesellschaft der Wirtschaftsagentur Wien und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien. Beide Partner stellen jeweils 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit Wiener Wachstum wollen wir KMU in kritischen Wachstumsphasen gezielt begleiten und Investitionen in Innovation, Internationalisierung sowie Technologie ermöglichen“, erklärt Martin Hauer, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien.

Wer kann sich bewerben?

Das Angebot richtet sich an Wiener Startups, Scaleups sowie KMU aus der Gesundheits- und Digitalwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Life Sciences, Medizintechnik, Pharma und Diagnostik sowie Software, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Cybersecurity.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Unternehmen als Kapitalgesellschaft eingetragen sind, über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und seit „mindestens zwei bis drei Jahren“ eine Betriebsstätte in Wien haben. Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben zur Skalierung, Internationalisierung, technologischen Weiterentwicklung oder Erweiterung von Produktionskapazitäten.

Keine klassische Förderung, sondern eine Beteiligung

Bei Wiener Wachstum handelt es sich nicht um eine klassische Förderung, sondern um eine Finanzierung. Die vereinbarte Summe wird vollständig an die Unternehmen ausbezahlt. Im Gegenzug führen erfolgreiche Unternehmen später einen vertraglich vereinbarten Anteil ihrer Gewinne an Wiener Wachstum zurück. Diese sollen künftig für weitere Unternehmensfinanzierungen eingesetzt werden und damit einen langfristigen Finanzierungskreislauf schaffen.

„Wir beschreiten mit Wiener Wachstum einen ganz neuen Weg abseits unserer bestehenden Fördermöglichkeiten“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak. Die Finanzierung stärke die Eigenkapitalbasis der Unternehmen und werde flexibel an deren Anforderungen angepasst.

Pro Unternehmen sind Finanzierungen zwischen 100.000 und 500.000 Euro möglich. Dabei kommen beispielsweise direkte Unternehmensbeteiligungen oder eigenkapitalähnliche Finanzierungen, etwa in Form qualifizierter Nachrangdarlehen, infrage. Bei direkten Beteiligungen liegt die Beteiligungsquote bei maximal 25 Prozent. Der vorgesehene Beteiligungszeit beträgt sieben bis zehn Jahre mit einer klaren Exitstrategie. Die konkreten Konditionen werden individuell vereinbart.

Einreichungen ab sofort möglich

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort über die Website der Wirtschaftsagentur Wien für eine Finanzierung bewerben. Eine fixe Einreichfrist gibt es nicht. Nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen folgen Gespräche über ein mögliches Investment sowie eine vertiefte Unternehmensprüfung. Der gesamte Prozess kann laut Wirtschaftsagentur Wien vier bis sechs Monate dauern.

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