Es ist ein historischer Schritt für die Kryptobranche: Die Börsenaufsicht in den USA hat erstmals sogenannte Bitcoin-Spot-ETFs zum Handel zugelassen. Am Mittwochabend nach US-Börsenschluss teilte die Behörde mit, 11 Anträge auf Bitcoin-Spot-ETFs genehmigt zu haben. Darunter sind auch jene der großen Vermögensverwalter BlackRock, Fidelity, VanEck und Ark Investments/21Shares. Ein Großteil der Bitcoin-ETFs soll bereits am heutigen Donnerstag in den Handel starten.

Eine große Überraschung war die Entscheidung nicht mehr. In den vergangenen Wochen hatten sich die Indizien verdichtet, dass die Behörde ihren Kurs ändern würde. Auch der Bitcoin-Kurs hat in Erwartung der Entscheidung bereits deutlich zugelegt. Seit Anfang Oktober stieg der Kurs um rund 70 Prozent von knapp 27.000 Dollar auf über 45.000 Dollar.

Die Mitteilung zur Genehmigung selbst sorgte am Vorabend dagegen für keine stärkeren Kursausschläge mehr: Der Bitcoin-Kurs sprang nur kurzzeitig von 45.500 bis auf rund 47.600 Dollar, fiel dann aber wieder leicht zurück. Die vergleichsweise verhaltene Marktreaktion zeigt, dass die Entscheidung eben bereits weitgehend erwartet worden war.

Bitcoin-ETFs könnten institutionelle Anleger anziehen

Die Erwartungen vieler in der Branche hinsichtlich der Bitcoin-ETFs sind hoch: Sie könnten einerseits unerfahrenen Privatanleger:innen die Kryptowährung näher bringen – und es andererseits auch institutionellen Anleger:innen wie Vermögensverwaltern oder Pensionsfonds vereinfachen, Bitcoin-Investments vorzunehmen. Letzteres könnte dazu führen, dass große Summen neu in den Markt kommen, so die Hoffnung.

Zudem dürften die Bitcoin-ETFs der Kryptowährung zusätzliche Legitimität in der etablierten Finanzbranche verleihen. Bitpanda-Co-CEO Eric Demuth bezeichnete die Entscheidung bereits im Vorfeld als “großen Schritt nach vorn, um Kryptowährungen noch näher in das Zentrum der Finanzwelt zu bringen.”

Bitcoin-Spot-ETFs sind börsengehandelte Fonds, die direkt in die Kryptowährung investieren. Damit unterscheiden sie sich von den in den USA schon länger zugelassenen Bitcoin-Futures-ETFs. Diese Fonds investieren in Finanzprodukte (Futures), die Bitcoin-Kurs nachbilden – aber eben nicht in die Kryptowährung selbst.

BlackRock-Antrag im Juni ließ ETF-Hype aufkommen

Die US-Börsenaufsicht hat über die Jahre Anträge auf Bitcoin-Spot-ETFs wiederholt abgelehnt. Im vergangenen Juni reichte dann aber der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock einen Antrag auf einen Bitcoin-Spot-ETF ein.

Dies sorgte für Aufsehen: Denn BlackRock hat einen erstaunlichen Track Record, was ETF-Genehmigungen angeht. In den USA ist überhaupt erst einmal ein ETF-Antrag des Vermögensverwalters abgelehnt worden. Dem stehen mehrere hunderte positive Bescheide gegenüber.

BlackRock werde keinen Antrag auf einen Bitcoin-ETF einreichen, wenn es nicht von einer realistischen Perspektive auf Genehmigung ausginge, so die Annahme vieler in der Finanzbranche. Eine ganze Reihe weiterer Vermögensverwalter zog mit eigenen Anträgen nach.

Zusätzlicher Rückwind durch Grayscale-Urteil im August

Im August folgte dann ein Gerichturteil, das die Spekulationen weiter befeuerte – und zwar im Falle eines anderen Vermögensverwalters, Grayscale. Dieser bietet einen sogenannten Bitcoin Trust an. Dabei handelt es sich, etwas vereinfacht gesagt, um einen Bitcoin-Fonds, der nicht an der Börse gehandelt wird.

Diesen wollte Grayscale in einen ETF, also einen börsengehandelten Fonds, umwandeln. Die Börsenaufsicht lehnte den Antrag ab. Grayscale klagt – und bekam Recht. Die Behörde habe die Ablehnung nicht ausreichend begründet, entschied das Gericht.

Für Verwirrung sorgte am späten Dienstagabend ein Posting vom offiziellen Account der Börsenaufsicht auf X (vormals Twitter). Die Behörde habe sämtliche eingebrachten Anträge auf Bitcoin-ETFs genehmigt, hieß es da. Nach nur wenigen Minuten meldete sich allerdings der Chef der Behörde, Gary Gensler, auf der Plattform über seinen persönlichen Account zu Wort – und stellte klar, dass der Account der Behörde gehackt worden sei.

Für viele eingefleischte Bitcoiner:innen wird ein Investment in Bitcoin-ETFs aber ohnehin nicht in Frage kommen: Den Grundsatz “Not your keys, not your coins” können ETFs nicht erfüllen.


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