11.01.2024

Historische Entscheidung: US-Börsenaufsicht lässt erstmals Bitcoin-ETFs zu

Es hatte sich in den vergangenen Wochen bereits abgezeichnet - nun ist es Realität: Die US-Börsenaufsicht hat erstmals sogenannte Bitcoin-Spot-ETFs zum Handel zugelassen. 11 Anträge genehmigte die Behörde - darunter auch jenen des weltgrößten Vermögensverwalters BlackRock.
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Es ist ein historischer Schritt für die Kryptobranche: Die Börsenaufsicht in den USA hat erstmals sogenannte Bitcoin-Spot-ETFs zum Handel zugelassen. Am Mittwochabend nach US-Börsenschluss teilte die Behörde mit, 11 Anträge auf Bitcoin-Spot-ETFs genehmigt zu haben. Darunter sind auch jene der großen Vermögensverwalter BlackRock, Fidelity, VanEck und Ark Investments/21Shares. Ein Großteil der Bitcoin-ETFs soll bereits am heutigen Donnerstag in den Handel starten.

Eine große Überraschung war die Entscheidung nicht mehr. In den vergangenen Wochen hatten sich die Indizien verdichtet, dass die Behörde ihren Kurs ändern würde. Auch der Bitcoin-Kurs hat in Erwartung der Entscheidung bereits deutlich zugelegt. Seit Anfang Oktober stieg der Kurs um rund 70 Prozent von knapp 27.000 Dollar auf über 45.000 Dollar.

Die Mitteilung zur Genehmigung selbst sorgte am Vorabend dagegen für keine stärkeren Kursausschläge mehr: Der Bitcoin-Kurs sprang nur kurzzeitig von 45.500 bis auf rund 47.600 Dollar, fiel dann aber wieder leicht zurück. Die vergleichsweise verhaltene Marktreaktion zeigt, dass die Entscheidung eben bereits weitgehend erwartet worden war.

Bitcoin-ETFs könnten institutionelle Anleger anziehen

Die Erwartungen vieler in der Branche hinsichtlich der Bitcoin-ETFs sind hoch: Sie könnten einerseits unerfahrenen Privatanleger:innen die Kryptowährung näher bringen – und es andererseits auch institutionellen Anleger:innen wie Vermögensverwaltern oder Pensionsfonds vereinfachen, Bitcoin-Investments vorzunehmen. Letzteres könnte dazu führen, dass große Summen neu in den Markt kommen, so die Hoffnung.

Zudem dürften die Bitcoin-ETFs der Kryptowährung zusätzliche Legitimität in der etablierten Finanzbranche verleihen. Bitpanda-Co-CEO Eric Demuth bezeichnete die Entscheidung bereits im Vorfeld als „großen Schritt nach vorn, um Kryptowährungen noch näher in das Zentrum der Finanzwelt zu bringen.“

Bitcoin-Spot-ETFs sind börsengehandelte Fonds, die direkt in die Kryptowährung investieren. Damit unterscheiden sie sich von den in den USA schon länger zugelassenen Bitcoin-Futures-ETFs. Diese Fonds investieren in Finanzprodukte (Futures), die Bitcoin-Kurs nachbilden – aber eben nicht in die Kryptowährung selbst.

BlackRock-Antrag im Juni ließ ETF-Hype aufkommen

Die US-Börsenaufsicht hat über die Jahre Anträge auf Bitcoin-Spot-ETFs wiederholt abgelehnt. Im vergangenen Juni reichte dann aber der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock einen Antrag auf einen Bitcoin-Spot-ETF ein.

Dies sorgte für Aufsehen: Denn BlackRock hat einen erstaunlichen Track Record, was ETF-Genehmigungen angeht. In den USA ist überhaupt erst einmal ein ETF-Antrag des Vermögensverwalters abgelehnt worden. Dem stehen mehrere hunderte positive Bescheide gegenüber.

BlackRock werde keinen Antrag auf einen Bitcoin-ETF einreichen, wenn es nicht von einer realistischen Perspektive auf Genehmigung ausginge, so die Annahme vieler in der Finanzbranche. Eine ganze Reihe weiterer Vermögensverwalter zog mit eigenen Anträgen nach.

Zusätzlicher Rückwind durch Grayscale-Urteil im August

Im August folgte dann ein Gerichturteil, das die Spekulationen weiter befeuerte – und zwar im Falle eines anderen Vermögensverwalters, Grayscale. Dieser bietet einen sogenannten Bitcoin Trust an. Dabei handelt es sich, etwas vereinfacht gesagt, um einen Bitcoin-Fonds, der nicht an der Börse gehandelt wird.

Diesen wollte Grayscale in einen ETF, also einen börsengehandelten Fonds, umwandeln. Die Börsenaufsicht lehnte den Antrag ab. Grayscale klagt – und bekam Recht. Die Behörde habe die Ablehnung nicht ausreichend begründet, entschied das Gericht.

Für Verwirrung sorgte am späten Dienstagabend ein Posting vom offiziellen Account der Börsenaufsicht auf X (vormals Twitter). Die Behörde habe sämtliche eingebrachten Anträge auf Bitcoin-ETFs genehmigt, hieß es da. Nach nur wenigen Minuten meldete sich allerdings der Chef der Behörde, Gary Gensler, auf der Plattform über seinen persönlichen Account zu Wort – und stellte klar, dass der Account der Behörde gehackt worden sei.

Für viele eingefleischte Bitcoiner:innen wird ein Investment in Bitcoin-ETFs aber ohnehin nicht in Frage kommen: Den Grundsatz „Not your keys, not your coins“ können ETFs nicht erfüllen.


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(c) Ruiz Cruz
(c) Ruiz Cruz

Zwei Tage lang haben die Entrepreneurship-Verantwortlichen der österreichischen Hochschulen am 13. und 14. Oktober an der Universität Wien und der WU Wien darüber beraten, wie Ausgründungen aus der Wissenschaft leichter gelingen können. Das Entrepreneurship Center Network (ECN), das inzwischen 36 Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen verbindet, hat rund um seine sechste Konferenz auch neue Zahlen veröffentlicht: 2025 wurden 530 studentische Startups und akademische Spinoffs an den Partnerhochschulen betreut, ein Jahr davor waren es 457.

Strategiearbeit im Fokus

Auch die Konferenz selbst ist gewachsen. „Als wir 2021 die erste ECN-Konferenz hier in Wien organisiert haben, hatten wir so 25 bis 30 Teilnehmer, und heuer waren über 80 Teilnehmende dabei”, sagt Rudolf Dömötör, Direktor des WU Entrepreneurship Center und Gründer des Netzwerks, im brutkasten-Talk. Statt Keynotes und Workshops gab es heuer Strategiearbeit: In Kleingruppen wurden zuerst die größten Probleme bei Ausgründungen gesammelt, dann ein Wunschzustand formuliert und daraus Maßnahmen abgeleitet.

(c) Ruiz Cruz

Mehr Role Models?

Diskutiert wurde dabei auch, wen das Thema überhaupt erreicht. Sara Matt, Leiterin der Transferstelle Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft der Universität Innsbruck, sieht die bisherigen Role Models fast ausschließlich im MINT-Bereich. „Ganz viele helle Köpfe kommen nicht aus der Technik, sondern aus den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften. Die muss man auch abholen.“ Und nicht jede Person mit unternehmerischen Fähigkeiten müsse ein eigenes Unternehmen gründen: „Die könnten zum Beispiel Betriebsnachfolgen übernehmen oder in bestehenden Unternehmen Innovation vorantreiben.”

Im Rahmen der Konferenz wurde – in Anwesenheit von Sektionschef Elmar Pichl aus dem BMFWF – auch der neue Ausgründungsrahmen für diese sog. SHAPE-Disziplinen vorgestellt. SHAPE steht für Social Sciences, Humanities and the Arts for People and the Economy, also für Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften sowie die Künste. Dieser Rahmen ergänzt den 2024 erarbeiteten Ausgründungsrahmen für den technischen und naturwissenschaftlichen Bereich.

Die Frage des Budgets?

Die Ergebnisse der Konferenz treffen auf einen schwierigen Moment. Wie sich das Universitätsbudget in den nächsten Jahren entwickelt, ist offen, mehr Geld wird es nach Einschätzung von Dömötör wohl nicht geben. Die Frage sei, wo gespart werde: bei etablierten Bereichen oder im Transfer, „der noch nicht so etabliert ist und auch keine starke Lobby in Budgetdiskussionen hat”. Das Budget sei deshalb ein Leitmotiv der Konferenz gewesen: „Was können wir tun, um dieses weiterhin zwar größer werdende, aber immer noch zarte Pflänzlein, das in den letzten fünf bis zehn Jahren entstanden ist, zu schützen?”

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Matt beobachtet die Folgen bereits. An einigen Universitäten sei das Personal im Transferbereich zurückgefahren worden. „Das finde ich einen falschen Ansatz, weil gerade jetzt müssen wir darauf achten, Innovation voranzutreiben.” Dass überall gespart werden müsse, sehe sie ein, „aber für die langfristige Sicht eines Wirtschaftsstandortes ist es nicht die richtige Entscheidung, an der Innovation zu sparen”.

Konkret bedauert Matt, dass es im Herbst keine Fellowship-Ausschreibung gab. Eine Handvoll Forscher:innen an ihrer Universität hätte gerne eingereicht. Wenn man in dieser Situation doch die akademische Karriere wähle, sei das nachvollziehbar, weil man es sich auf dem Weg dorthin kaum leisten könne, ein paar Jahre für einen unternehmerischen Versuch liegen zu lassen. Eine bei der Konferenz diskutierte Maßnahme sei deshalb ein Forschungsfreisemester, „damit diese Entscheidung nicht so früh fallen muss: Unternehmertum oder Forscherkarriere”.

Gründen soll in der akademischen Laufbahn zählen

Genau an diesem Punkt setzt der Maßnahmenplan an, den das ECN aus der Konferenz ableitet und Ende des Jahres veröffentlichen will. Gründen soll ein gleichwertiger Karriereweg werden, der auch in der akademischen Laufbahn anerkannt wird. „Kulturwandel bedarf auch der entsprechenden Incentives”, sagt Dömötör. „Wie wird es von meiner Uni gewürdigt, wenn ich gründe? Werde ich nur für die traditionellen Kernaufgaben einer Universität belohnt, Forschung und Lehre, oder wird auch die Third Mission stärker berücksichtigt?” In den letzten Jahren habe es eine positive Entwicklung gegeben, „aber da ist immer noch Luft”.

Der zweite Kernpunkt richtet sich an den Gesetzgeber: Das ECN fordert einen klaren Rechtsrahmen für Ausgründungen im Universitätsgesetz (UG) und im Fachhochschulgesetz (FHG). Dazu kommen österreichweite Standards für IP und Beteiligungen sowie Entrepreneurship Education für alle Studierenden. Die Details sollen im Plan Ende des Jahres folgen.

Verbündete in der Politik?

Unterstützung erhofft sich das ECN aus der Politik. Elisabeth Zehetner, Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, stellte sich bei einem Kamingespräch den Fragen der Community. Für Dömötör „ein sehr wertschätzendes Signal”. Man nehme aus dem Gespräch mit, „in ihr eine Verbündete zu haben”. Für die Änderungen an UG und FHG, die das ECN anstrebt, ist allerdings nicht ihr Ressort zuständig, sondern das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung.

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