16.01.2023

Bitcoin eröffnet das Jahr mit einem Feuerwerk

Der Bitcoin-Preis ist plötzlich um fast 30 Prozent nach oben geschossen. Ist das das Signal der Wende für die Märkte - oder ein Sturm im Wasserglas?
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Bitcoin Niko Jilch
brutkasten-Kolumnist Niko Jilch | (c) brutkasten / Hintergrund (c) Kanchanara via Unsplash

Jetzt geht es plötzlich sehr schnell. Bitcoin startet das neue Jahr, wie es sich gehört: mit einem Feuerwerk. In der ersten Jännerhälfte ist die Kryptowährung um fast 30 Prozent gestiegen – ein Plus von mehr als 4000 Dollar. Einzig: Vorgesehen war das so wirklich nicht. Im Gegenteil: Bitcoin wurde in den vergangenen Wochen und Monaten mehrfach für tot erklärt. Das verwundert auch kaum, wenn man sich den generellen Preiskollaps seit dem letzten High im Jahr 2021 ansieht. Ein Minus von mehr als 70 Prozent. In diesem Umfeld sammeln sich traditionell die Todesmeldungen. Bitcoin wurde schon hunderte Male medial begraben. Es gibt sogar eine Website, die diese historischen Fehleinschätzungen sammelt.

Was wir hier beobachten können, kennt man aus allen Märkten. Der Preis bestimmt die Berichterstattung und die Reaktionen. Technologie? Fundamentaldaten? Historische Erfahrung? Alles egal, wenn der Preis sich bewegt. „Price action makes market commentary“ sagen die Börsianer an der Wall Street. Bei Bitcoin, dessen Volatilität ja legendär ist, fällt es aber besonders auf. Und plötzlich, nach Monaten der Abgesänge, kommen wieder die positiven Artikel. Schon ist von einem neuen „Bullenmarkt“ die Rede. Nur Tage, nachdem sich alle einig waren, dass Bitcoin nie wieder kommt.

Weltberühmter Geostratege sagte „negativen“ Bitcoin-Preis vorher

Nun kann sich das natürlich wieder drehen. Ein Sturm im Wasserglas geht schnell wieder vorbei. Und sobald der Preis wieder zusammenbricht, ist Bitcoin auch wieder „total doof“. Aber sollte der Boden bereits hinter uns liegen, können wir den Tag des Wendepunkts ziemlich genau bestimmen. Das war als der weltberühmte Geostratege Peter Zeihan sich beim weltberühmten Podcaster Joe Rogan dem Thema widmete und einen „negativen“ Bitcoin-Preis vorhersagte. Man kann das Ding hier nachsehen. Aber Vorsicht, es ist ziemlich cringe. Zeihan hat ganz offenbar null Ahnung von Geld und Ökonomie, ist sich aber sicher, alles genau zu wissen.

Aber auch Menschen, die sich mit monetären Dingen besser auskennen sollten, haben schon Nachrufe auf Bitcoin verfasst. Besonders prominent war der Abgesang im Handelsblatt, den zwei Deutsche Notenbanker aus der EZB verfasst haben. Bitcoin sei am Weg in die Irrelevanz, meinten Ulrich Bindseil und Jürgen Schaaf, die in Frankfurt zu den größten Bitcoin-Gegnern gehören. Sie sind sich sicher, zu wissen, wie es weitergeht und was es braucht: Bitcoin werde verschwinden und eine digitale Version des Euro werde die Menschen glücklich machen. Eine digitale Version des Euro, die sie steuern und an der sie gut verdienen – wie praktisch.

Preisanstieg ist kein Beweis für irgendetwas

Aber man muss auch sagen: Ein Anstieg des Bitcoin-Preises wie wir ihn gerade sehen, ist kein Beweis für irgendendetwas. Weder dafür, dass Bitcoin den Boden schon hinter sich hat. Noch dafür, dass Zeihan, Bindseil und Schaaf falsch liegen. Aktuell können wir nur sagen: Der Pessimismus war schon derart extrem, dass eine Gegenbewegung zu erwarten war. So ist das in die andere Richtung auch. Wenn der Preis steigt und steigt und „Experten“ schon Ziele von 100.000, 200.000 oder 300.000 Dollar pro Bitcoin ausgeben, steht die Korrektur oder gar der Bärenmarkt schon vor der Tür.

Interessant ist der aktuelle Preisanstieg aber auch für Anleger, die sich für Bitcoin gar nicht so interessieren. Wir haben schon 2020 gesehen, dass die Kryptowährung auf die damalige Geldmengenausweitung durch die Notenbanken sehr schnell und sensibel reagiert hat. Daher muss man sich schon fragen: Signalisiert Bitcoin schon die nächste Zinswende? Immerhin wurde der Anstieg zumindest zum Teil von amerikanischen Inflationsdaten ausgelöst, die niedriger ausfielen als erwartet. Das ist die Logik dahinter: Sobald die Teuerung nachgibt, können die Notenbanken von der Bremse steigen und die Geldpolitik wieder lockern. Kurse zeigen uns stets die Erwartungen an die Zukunft – und aktuell glauben Anleger daran, dass zumindest in den USA die hohe Inflation „besiegt“ wurde.

Das zeigen die Aussagen von vielen Analysten – und auch die Kurse von Aktien und Gold, die sich ebenfalls gerade wieder erholen. Die Augen der Anleger bleiben also auf die Inflationsdaten und die Notenbanken fixiert. Eigentlich war die Mehrheit davon ausgegangen, dass es vor der zweiten Jahreshälfte nicht zu einer Wende kommt. Wenn dem so ist, sollte auch der Bitcoin-Preis bald wieder zusammenklappen und sich zurück in die langweilige Region zwischen 16.000 und 18.000 Dollar begeben. Möglich ist sogar ein neuer Krisenschub, der neue Tiefststände produziert. Das würde dann wieder die Pessimisten auf den Plan rufen. Wobei mir unklar ist, welche Preisprognose jene von Peter Zeihan („negativer Bitcoinpreis“) noch nach unten übertreffen soll.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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