16.03.2022

Bitcoin & Drogenschmuggel: Eignen sich Kryptowährungen für Geldwäsche?

In einem umfassenden Bericht des UN-Drogenkontrollrats wird vor steigenden Geldwäsche-Aktivitäten mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen gewarnt. Der brutkasten bat Experten um eine Einordnung.
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Bitcoin und andere Kryptowährungen werden von mexikanischen Drogenkartellen zur Geldwäsche genutzt, heißt es in einem UN-Bericht
Bitcoin und andere Kryptowährungen werden von mexikanischen Drogenkartellen zur Geldwäsche genutzt, heißt es in einem UN-Bericht | (c) Adobe Stock - Diko163

In seinem 160-seitigen Report für das Jahr 2021 widmet sich der UN-Drogenkontrollrat (INCB) gleich im ersten Kapitel umfassend dem Thema illegale Finanzströme und Geldwäsche. Denn diese würden eine entscheidende Rolle im internationalen Drogenschmuggel und zahlreichen weiteren Aktivitäten der organisierten Kriminalität spielen. Dabei werden auch Bitcoin und „andere Kryptowährungen“ als immer häufiger genutztes Medium genannt.

UN: Mexikanische Drogenkartelle nutzen Bitcoin zur Geldwäsche

Konkret heißt es etwa: „Der Cyberspace und Kryptowährungen entwickeln sich zu einer neuen Front für organisierte kriminelle Gruppen, die um die Kontrolle der riesigen kriminellen Märkte für Drogen, Waffen, Sex und Personen kämpfen“. Und weiter: „Die Verwendung von Bitcoin zur Geldwäsche nimmt zu, vor allem bei Drogenbanden“. So würden etwa von mexikanischen Drogenkartellen größere Geldmengen in Form von vielen kleinen Bitcoin-Beträgen zur Bezahlung von Komplizen auf der ganzen Welt genutzt. Darüber wie groß der Anteil von Bitcoin und anderen Kryptowährungen an den gesamten illegalen Geldströmen ist, gibt es im Report keine Einschätzung. Insgesamt wird alleine das Geldwäsche-Volumen mexikanischer Kartelle im Bericht auf 25 Milliarden US-Dollar geschätzt.

„Anteil im Vergleich zu Bargeld- oder Bankbetrug auf extrem niedrigem Niveau“

Der brutkasten befragte mehrere Bitcoin- und Krypto-Experten zum Thema und diese sind sich einig: Geldwäsche muss auch im Krypto-Bereich ernst genommen werden, groß kann der im UN-Bericht nicht präzisierte Anteil aber nicht sein. „Im UN-Report wird von einer Gesamtsumme von 25 Milliarden US-Dollar pro Jahr ausgegangen. Die Transaktionen werden in unter 7.500 US-Dollar gesplittet und auf Konten eingezahlt, um diese dann in Bitcoin zu wechseln und weltweit an Empfänger zu senden. Das wären ca. 3,3 Millionen Strohmänner bzw. Strohkonten alleine in Mexiko pro Jahr. Das erscheint mir auch für große Drogenkartelle eine sehr hohe Anzahl“, rechnet Matthias Reder von Coinfinity vor.

Robert „Cryptorobby“ Schwertner liefert die passende Statistik dazu: „Laut einem Europol-Bericht vom Jänner 2022 ist der Anteil im Vergleich zu Bargeld- oder Bankbetrug auf extrem niedrigem Niveau“. Für den Experten ist daher klar: „Rufe nach einem Verbot von Kryptowährungen zur Verhinderung von kriminellen Aktivitäten sind total fehl am Platz. Denn man müsste tausend mal lauter die Abschaffung von Bargeld oder Banktransfers fordern, über die ein Hauptteil von Geldwäsche und Steuerhinterziehung läuft“. Schwertner räumt jedoch ein: „Die Corona-Krise und die Lockdowns verliehen digitalen Zahlungen einen Schub. Es wurden weniger Geldkoffer in Steuerparadise transportiert, weniger mit Bargeld gezahlt. Klar, dass dies nun vermehrt über Kryptowährungen läuft“.

Krypto-Transaktionen viel nachvollziehbarer – Ausnahmen wie Monero und ZCash

Dafür seien Krypto-Transaktionen viel nachvollziehbarer als jene mit Bargeld. Das betonen auch die anderen Experten. „Krypto ist sicherer als Cash, weil es mehr Spuren hinterlässt“, sagt Chris obereder von Coin Stats. Bei den meisten Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum könne man mit entsprechenden Datenanalyse-Kenntnissen die Geld-Bewegungen sehr gut nachvollziehen. Bitcoin-Journalist Niko Jilch ergänzt: „Tatsächlich wurden viele Kriminelle über ihre Spuren auf der Bitcoin-Blockchain schon ausgeforscht“. Und Matthias Reder fragt: „Welcher Kriminelle möchte seine ‚Transaktionsspur‘ in einem unveränderbaren open source Hochsicherheitsnetzwerk auf ewig gespeichert wissen? Das macht aus meiner Sicht nur wenig Sinn“.

Das trifft natürlich nicht auf alle Kryptowährungen so zu, betonen die Experten. „Coins wie Monero oder ZCash sind ja auf totale Anonymität ausgelegt“, wirft Niko Jilch ein. Auch Robert Schwertner nennt diese beiden Coins und erklärt dazu: „Diese sind aus forensischer Sicht problematisch. Es ist aber nur eine Frage der Zeit, bis auch diese Kryptowährungen nachvollziehbar werden“. Dabei würden auch neue forensische Tools wie Chainalysis eine wichtige Rolle spielen, das kürzlich etwa die Spur zum mutmaßlichen Täter im „The Dao“-Hack lieferte.

Mögliche Maßnahmen: Exchanges in die Pflicht nehmen, Ermittlungsbehörden stärken oder Geldwäscherichtlinien ausweiten

Für Chris Obereder ergibt sich dadurch ein logischer Ansatzpunkt für mögliche Maßnahmen der Gesetzgeber: „Wenn man in dem Bereich stärker regulieren will, muss man sich Währungen wie Monero ansehen, denn diese verwischen die Spuren“. Niko Jilch sieht stärkere Kontrollen bei den Exchanges als probates Mittel im Kampf gegen Geldwäsche via Krypto. „Exchanges und alle Teile der Community sind verantwortlich, sich möglichst gegen derartige Nutzung zu stellen“, sagt er. Robert Schwertner sieht eine Notwendigkeit, dass Ermittlungsbehörden mit Tools wie Chainalysis aufrüsten.

Matthias Reder kann sich konkretere Regulierungsmaßnahmen vorstellen: „Es wäre wichtig und richtig in Europa die Gesetzgebung der Geldwäscherichtlinien auch für Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen umzusetzen – wie in Österreich seit 2020. Damit einher gehen sehr strenge Know Your Costumer-Regelungen und vor allem Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprüfungen bei den offiziell bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht registrierten Unternehmen. Und das je nach Geschäftsmodell ab dem ersten Euro Ein- bzw. Auszahlung“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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