25.03.2021

Bitcoin & Co stürzen ab – doch der Bitpanda-Token trotzt dem Abverkauf

Die großen Kryptowährungen wie BTC, ETH und BNB verzeichneten am Donnerstagnachmittag Kursrückgänge im zweistelligen Prozentbereich. Doch der Bitpanda-Token schießt weiter nach oben.
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Kryptowährungen
Foto: Dan Eady/Adobe Stock

Massiv nach unten ging es am Donnerstagnachmittag fast am gesamten Kryptomarkt – und zwar nicht nur bei kleineren Coins, sondern auch bei den großen Namen: Der Bitcoin-Kurs etwa rasselte zuletzt um mehr als 10 Prozent nach unten. Er stand damit nur mehr bei knapp über 51.200 US-Dollar.

Auch andere großte Kryptowährungen gerieten massiv unter Druck. Der Kurs der Ethereum-Währung Ether brach um fast 12 Prozent ein und fiel unter 1.600 Dollar. Die Binance Coin (BNB) verlor noch etwas stärker um 13 Prozent und stand am Nachmittag bei rund 230 Dollar.

Polkadot und Uniswap besonders unter Druck

Unter den zehn – nach Marktkapitalisierung – größten Kryptowährungen brach der Kurs von Polkadot (DOT) mit einem Minus von 17 Prozent besonders stark ein. Auch der Token der dezentralen Kryptobörse Uniswap (UNI) gehörte mit einem Rückgang von über 15 Prozent zu den größten Verlierern unter den Top-10-Coins.

Theta und XRP auf 7-Tage-Sicht trotzdem noch im Plus

Die zuletzt massiv gestiegene Kryptowährung des Streaming-Netzwerks Theta verlor am Donnerstagnachmittag 10 Prozent. Allerdings: Auf 7-Tage-Sicht steht sie trotz des Kursrückgangs weiter bei einem Plus von 56 Prozent. Sie gehört mittlerweile ebenfalls zu den zehn größten Coins.

Unter den Top-Ten-Krypto-Assets liegt daneben nur mehr XRP auf 7-Tage-Sicht im grünen Bereich – allerdings deutlich bescheidener mit 2 Prozent. Im Tagesvergleich lag XRP 10 Prozent im Minus. Zuletzt war die Coin von Hoffnungen auf einen günstigen Ausgang im Rechtsstreit der XRP-Firma Ripple mit der US-Börsenaufsicht angetrieben worden.

Einen unmittelbaren Auslöser für den heutigen Abverkauf am Krypto-Markt gab es nicht. Bereits in den vergangenen Tagen hatte er sich eher schwach präsentiert. Schon die Meldung vom Vortag, dass Tesla in den USA nun Bitcoin beim Kauf seiner Elektroautos akzeptiert, hatte den Markt kaum gestützt. Zur allgemein schlechten Marktstimmung kamen unter anderem nun auch noch Aussagen des einflussreichen Hedgefonds-Manager Ray Dalio, wonach er ein Bitcoin-Verbot in den USA unter gewissen Umständen für „sehr wahrscheinlich“ halte.

Bitpanda-Token schießt trotzdem nach oben

Völlig unbeeindruckt vom Abverkauf am Markt zeigte sich dagegen der Bitpanda Ecosystem Token (BEST). Er gehörte zu den wenigen Krypto-Assets, die sich dem schwachen Marktumfeld entziehen konnten. Nachdem der Token des Wiener Krypto-Fintechs am Vortag erstmals in seiner Geschichte die Marke von 1,00 Euro durchbrochen hatte, gab es nun kein Halten mehr. Der Kurs schoss am Donnerstag zwischenzeitlich bis auf 1,19 Euro nach oben. Damit lag er gegenüber dem letzten Kurs des Vortages rund 15 Prozent im Plus – und das in diesem Umfeld.

Speziell seit Bitpanda bei der jüngsten Finanzierungsrunde Mitte März offiziell den Unicorn-Status erreicht hatte, hatte der BEST-Kurs seine Ende des Vorjahres gestartete Aufwärtsbewegung noch einmal intensiviert.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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