21.11.2019

Bison App: Wie die Börse Stuttgart Bitpanda Konkurrenz macht

Mit der Bison App bietet die Börse Stuttgart ein Service zum Kauf und Verkauf von Kryptowährungen, wie es schon mehrere am Markt gibt. Punkten will man freilich mit dem Renommee des Traditionshauses. Wir sprachen dazu mit Börse Stuttgart CDO Ulli Spankowski.
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Börse Stuttgart CDO Ulli Spankowski über die Bison App
(c) der brutkasten: Börse Stuttgart CDO Ulli Spankowski über die Bison App

Als zehntgrößte Börse des Kontinents (laut FESE, Vereinigung Europäischer Börsen) ist die Börse Stuttgart einer der ganz großen Player im Bereich Asset-Handel. Seit einigen Jahren fährt das 1861 gegründete Traditionshaus, im Gegensatz zu den meisten anderen Playern am Markt, auch in Sachen Kryptowährungen eine offensive Strategie. 2017 kaufte man dazu das FinTech-Startup Sowa Labs, übernahm das ganze Team und machte Gründer Ulli Spankowski zum CDO (Chief Digital Officer). Nun will man mit der Bison App (in Österreich derzeit nur iOS) den Endkunden-Markt für Kryptowährungen erobern.

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Mit Krypto direkt zum Endkunden

„Bei uns steht generell der Endkunde im Fokus. Wir wollen der Handelsplatz für alle möglichen Asset-Klassen sein“, sagt Spankowski im Gespräch mit dem brutkasten. Während es aber etwa bei Wertpapieren aufgrund der Gesetzeslage einen Intermediär brauche, könne man im Krypto- und Digital Asset-Bereich direkt auf den Endkunden zugehen. Insgesamt stelle man als Börse Stuttgart die komplette Infrastruktur für Digital Asset-Trading bereit – „von der ICO- bzw. Token-Emissions-Plattform über den Sekundärmarkt bis hin zur Verwahrung“. Auch an einer Lösung für Security Token-Emissionen und -Handel arbeite man, es bedürfe für einen Launch aber noch einer Gesetzesänderung in Deutschland.

Börse Stuttgart CDO Ulli Spankowski im Video-Talk

Ulli Spankowski, Chief Digital Officer der Börse Stuttgart, über die neue BISON App

Ulli Spankowski, Chief Digital Officer der Börse Stuttgart, beim Block & Wine Community Meetup mit Daniel Lenikus über die neue BISON App für Käufe und Verkäufe der Kryptowährungen, die nächsten Pläne und Strategien im Krypto Bereich, Digitalisierungsstrategie uvm.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 8. November 2019

Bison App: Coins werden von Börse Stuttgart treuhänderisch verwahrt

Mit der Bison App, über die man vorerst Kryptowährungen ausschließlich bilateral kaufen und verkaufen kann, will man nun Menschen erreichen, die sich bisher noch nicht über Bitcoin und Co getraut haben. „Jeder kennt Bitcoin, aber das Thema ist für den Massenmarkt trotzdem noch zu komplex“, sagt Spankowski. Man gehe mit der Bison App unter anderem das „großes Thema“ Storage von Kryptowährungen an, das auch angesichts von Betrugsfällen viele Menschen verunsichern würde. „Man eröffnet innerhalb von fünf Minuten ein Bison-Konto – dahinter steht ein Bankkonto einer deutschen Partner-Bank. Über das eigene Giro-Konto kauft und verkauft man dann mit Euros bilateral Kryptowährungen, die über das Bison-Konto treuhänderisch verwahrt werden“, erklärt der CDO. Freilich könne man die Coins aber auch auf die eigene Wallet laden.

Erinnerung an Bitpanda vor zwei Jahren

Das Angebot erinnert damit stark an jenes von Bitpanda – vor etwa zwei Jahren. Derzeit bietet man über die Bison App vier Kryptowährungen an: Bitcoin, Litecoin, Ether und Ripple. Es sollen sukzessive (Anm. der Redaktion: wie in den vergangenen Jahren bei Bitpanda) noch ein paar mehr werden. „Wir werden aber kein Marktplatz werden, auf dem man tausende Kryptowährungen handeln kann“, schränkt Spankowski ein. In naher Zukunft sei auch ein multilateraler Handelsplatz geplant – Bitpanda launchte seine Exchange bekanntlich diesen Sommer.

Renommee als Ass im Ärmel

Dei Frage nach dem Mitbewerb sieht der CDO aber ohnehin gelassen: „Die Konkurrenz ist ja bereits da und das ist auch gut so. Wir müssen schauen, mit mehreren Playern gemeinsam, das Ökosystem insgesamt voranzutreiben“. Die ganze Thematik werde am Markt nur dann wahrgenommen, wenn es Wettbewerb gebe. Freilich hat die Börse Stuttgart in diesem Wettbewerb durchaus ein Ass im Ärmel: ihr Renommee. „Unsere große USP ist, dass man bei uns von einem in Deutschland regulierten Finanzdienstleister die Kryptowährung kauft, der mit einem etablierten Bank-Partner kooperiert“, sagt Spankowski. „Wir haben sehr viel Erfahrung in den Bereichen Prozesse und Regulatorik. Wir haben eine große Brand und tun alles, um das nicht leichtsinnig aufs Spiel zu setzen“.

⇒ Offizielle Page zur App


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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