12.11.2019

BirdShades: Unsichtbare Folie aus Leoben rettet Vögeln das Leben

Das 2018 von den Biologinnen Bettina Kain und Dominique Waddoup in Leoben gegründete Start-Up BirdShades will mit einer Folie für Glasfassaden und Fenster, die mit für das menschliche Auge nicht wahrnehmbaren UV-Licht arbeitet, zahllose Vögel vor Kollisionen schützen und damit diesen letztlich auch das Leben retten.
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Birdshades
Das Birshades Team: Dominique Waddoup, Christoph Cerny, Melanie Gröbl und Bettina Kain. (c) Foto Freisinger

Am Anfang der Gründungsgeschichte von BirdShades stehen jede Menge tote Vögel. Ebenjene befanden sich in weiße Plastiksackerln gepackt in der Tiefkühltruhe am Biologie-Institut der Universität in Graz. Ein Professor, mit dem die beiden Frauen eigentlich ein Treffen zum Vogel-Monitoring ausgemacht hatten, sammelte diese toten Tiere, die beim Glasübergang der Universität ihren Tod gefunden hatten.

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Vom herkömmlichen Aufkleber zur unsichtbaren High-Tech-Folie

Solcherart aufgerüttelt begannen die beiden tierliebenden Biologinnen nachzudenken, wie sich dieser Umstand ändern ließe. Naheliegenderweise kamen die beiden auf ganz gewöhnliche, sich bereits am Markt befindliche Aufklebefolien. „Es gibt Folien, welche mit Mustern und Streifen in verschiedenen Farben Vögel vor Glas warnen“, sagt Gründerin Bettina Kain. Da hierbei aber die gesamte Glasfläche nach bestimmten, bestenfalls nach von der Umweltanwaltschaft festgelegten Richtlinien, beklebt werden muss, ergibt sich ein doch beträchtlicher Eingriff in die Ästhetik und Optik der Glasflächen.

Man recherchierte und forschte also weiter nach anderen, schöneren und womöglich auch wirksameren Methoden. Wissenschaftliche Paper brachten schließlich den entscheidenden Durchbruch, dem der Startschuss folgte. In jenem Text wurde dargelegt, dass Vögel UV-Licht wahrnehmen. „Wir kamen also letzten Endes auf eine Lösung, die genau mit diesem Faktum arbeitet“, hält die Gründerin Kain fest. Der Vorteil liege auf der Hand: „Die Glasfläche bleibt damit transparent, weil besagte Folie nur der Vogel sieht“.

Spezielle Tinte auf Fensterfolien

Als Basis wird eine herkömmliche Fensterfolie verwendet, welche mit speziellen Tinten bedruckt wird, die im UV-Bereich aktiv sind. BirdShades operiert dabei mit verschiedenen Tinten und speziellen Designs.

Letztere hat man auf ihre Wirksamkeit getestet. „Jetzt wissen wir, dass ein ganz bestimmtes Design besser wirkt, da es einen höheren Kontrast erzeugt“, sagt Kain. Dadurch könne man, wie die Gründerin konstatiert, nunmehr auf eine „hohe Vermeidungsrate“ verweisen.

Gegenwart und Zukunft von Birdshades

Anfang 2019 wurde die PreSeed-Finanzierungsrunde mit dem VC SOS Ventures sowie den Förderungen AWS PreSeed und FFG Patentscheck abgeschlossen. Im Mai 2019 konnte die erste Folie produziert werden. Somit befindet man sich also in der Beta-Phase. Derzeit läuft ein Pilotkunden-Programm, bei dem die Folie im Freiland getestet wird.

Im Frühjahr 2020 soll dann die nächste Folien-Version, die zuvor ebenfalls durch eine weitere Testphase gehen wird, bereitstehen. Insgesamt gilt es jedenfalls, noch einige „technische Herausforderungen“ zu bewältigen, meint Kain. BirdShades startet jedenfalls demnächst mit der Seed-Finanzierungsrunde, um das Produkt auf den Markt zu bringen. Zudem ist das Team auf der Suche nach strategischen Partnern, wie Kain betont.

Produkt soll im Jahr 2021 auf den Markt kommen

Im Frühjahr 2021 möchte man mit BirdShades dann schließlich so weit sein, in den Markt einzutreten. „Vorerst möchten wir uns dann auf die DACH-Region konzentrieren“, streicht Kain heraus. Auch Kundensegmente hat man schon klar anvisiert: „Wir fokussieren Geschäftskunden und damit vornehmlich staatliche und private Unternehmen wie etwa ÖBB oder ASFINAG“, gibt sie Einblicke in Zukunftspläne. Auch größere Gebäude wie beispielsweise Museen, Liftstationen und natürlich Bürogebäude benennt sie als potenzielle Orte für die neu entwickelte Folie.

Birdshades Folie für Vögel
Die Birdshades-Folie im Einsatz (c) Birdshades

„Wir haben das Patent bereits angemeldet“, sagt Kain bezüglich der Patentierung der Folie bzw. des Verfahrens. Längerfristig soll dann der weltweite Markt angegangen werden. Auch die USA und den kanadischen Markt hat man im Blick. „Das Potential ist enorm, zumal die Gesetzeslage bezüglich des Vogelschutzes in Europa, Amerika und Kanada verschärft wird“, weiß Kain. Das gelte vor allem dann, wenn sich Gebäude in Naturschutzgebieten befänden, ergänzt sie.

Zuvor gelt es aber auch noch, insgesamt die Bewusstseinsbildung in Österreich voranzutreiben. „Diese ist in Österreich leider noch nicht so wirklich gegeben, obwohl die Umweltanwaltschaft und Birdlife-Österreich dahinter sind“, schließt Kain und scheint sich dabei sowohl der noch anstehenden Arbeit bei der Weiterentwicklung der Folie und der Bewusstseinsbildung als auch des enormen Potenzials voll bewusst zu sein.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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BirdShades: Unsichtbare Folie aus Leoben rettet Vögeln das Leben

Die Gründungsgeschichte von BirdShades begann mit toten Vögeln, die sich in weiße Plastiksackerln gepackt in der Tiefkühltruhe am Biologie-Institut der Universität in Graz befanden. „Es gibt Folien, welche mit Mustern und Streifen in verschiedenen Farben Vögel vor Glas warnen“, sagt Gründerin Bettina Kain über bestehende lösungen . Basis ihres Produkts ist ein wissenschaftlicher Text, laut dem Vögel UV-Licht wahrnehmen. Für das Produkt wird eine herkömmliche Fensterfolie verwendet, welche mit speziellen Tinten bedruckt wird, die im UV-Bereich aktiv sind. Im Frühjahr 2021 möchte man mit BirdShades so weit sein, in den Markt einzutreten.

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