28.01.2016

Studie: Biotech-Startups haben es in Wien schwer

Für IT-Startups gibt es in Wien ein breites Angebot an Büros und Inkubatoren. Obwohl Österreich bei Biotech und Life Sciences ein gutes internationales Standing hat, sind die Bedingungen für Startups in diesem Bereich nicht optimal.
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Laborflächen für Startups sind in Wien schwer zu finden und teuer.
Laborflächen für Startups sind in Wien schwer zu finden und teuer.

Biotech- und Life-Sciences gelten als die österreichische Hoffnung, international mit Startups und Spin-offs aufzufallen. Leider sind die infrastrukturellen Rahmenbedingungen für Jungunternehmen in diesen Bereichen in Wien vergleichsweise schlecht. Während es für IT-Startups ein vielfältiges Angebot an Kleinbüros, Co-working-Spaces und Inkubatoren gibt, sieht die Situation für Biotech-Startups eher schlecht aus.

Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Modul-Universität Wien, für die 8 Experten (u.a. Wirtschaftsagentur Wien, TechGate, Vienna Biocenter) und 16 Startups zum Startup-Standort Wien befragt wurden. Dass von vielen angefragten Experten nur wenige zu einem Gespräch bereit waren, sieht Studienautorin Verena Radinger-Peer als deutliches Zeichen dafür, dass es sich um einen politisch und medial kritischen Bereich handelt.

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Biotech-Büros mit Labor teuer und schwer zu finden

Durch die speziellen Anforderungen, die Biotech-Startups an Büroflächen haben, gestalte sich die Suche nach Räumlichkeiten gerade in der Gründungsphase schwer. Neben klassischen Büroflächen brauchen Biotech- und Life-Sciences-Startups auch Platz für Labors. Speziell Flächen in der idealen Größe von 30 bis 100 Quadratmetern seien in Wien überproportional teuer und zudem schwer zu finden, so das Ergebnis der Studie. Radinger-Peer fasst zusammen: „Die Mindestmietdauer liegt häufig bei zehn Jahren, die Mindestmietfläche ist oft viel grösser als benötigt und der Preis pro Quadratmeter ist sehr hoch“.

Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich bei der Suche nach geeigneten Immobilien: Sie sind schlicht schwer zu finden, da es keine zentrale Plattform oder Anlaufstelle gibt. Ideal wäre es, wenn für Jungunternehmen Büro- und Laborflächen mit Erweiterungsoption zur Verfügung gestellt werden könnten, da dann teure Umzüge vermeidbar wären, heißt es in der Studie.

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Inkubatoren für Biotech-Startups fehlen in Wien

Ein weiteres großes Manko des Standortes sieht Radinger-Peer im Angebot von Inkubatoren. Auch hier seien IT-Startups klar bevorzugt. Für Biotech- und Life-Sciences-Startups sollte es solche Einrichtungen im Form von Gründerzentren in der Nähe von Universitäten und Forschungszentren geben, empfiehlt die Expertin. Ein Biotech-Inkubator könnte mit bestehenden Institutionen wie INiTS, LISA Vienna, AWS und FFG zusammenarbeiten, erläutert Radinger-Peer weiter.

Nahe an den Unis, mit Labor und Kühlraum

Die Räumlichkeiten bräuchten neben der üblichen Ausstattung Laborflächen in der Größe von 48 – 95 Quadratmetern, sowie Lager- und Kühlräume. Wesentlich sei, dass es sich um mehrere kleinere Einheiten handle, die Platz für drei bis vier Startups bieten. Die Expertenbefragung ergab, dass in Wien die Nutzung vorhandener privatwirtschaftlicher Gebäude (zB. BOKU Biotech I, Marxbox) bei öffentlich gefördertem Betrieb ideal wäre. Aus der Expertenbefragung ging hervor, dass solche Inkubatoren möglichst nahe an Universitäten und Forschungseinrichtungen von einer Betreibergesellschaft der Stadt Wien betrieben werden sollten. Derzeit kommen Jungunternehmen im Bereich Biotech und Life-Sciences vor allem in drei Clustern unter: in Wien im BioCenter, im LifeScience Vienna in der Muthgasse und im AKH und im Gründerzentrum der BOKU in Tulln.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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