28.01.2016

Studie: Biotech-Startups haben es in Wien schwer

Für IT-Startups gibt es in Wien ein breites Angebot an Büros und Inkubatoren. Obwohl Österreich bei Biotech und Life Sciences ein gutes internationales Standing hat, sind die Bedingungen für Startups in diesem Bereich nicht optimal.
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Laborflächen für Startups sind in Wien schwer zu finden und teuer.
Laborflächen für Startups sind in Wien schwer zu finden und teuer.

Biotech- und Life-Sciences gelten als die österreichische Hoffnung, international mit Startups und Spin-offs aufzufallen. Leider sind die infrastrukturellen Rahmenbedingungen für Jungunternehmen in diesen Bereichen in Wien vergleichsweise schlecht. Während es für IT-Startups ein vielfältiges Angebot an Kleinbüros, Co-working-Spaces und Inkubatoren gibt, sieht die Situation für Biotech-Startups eher schlecht aus.

Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Modul-Universität Wien, für die 8 Experten (u.a. Wirtschaftsagentur Wien, TechGate, Vienna Biocenter) und 16 Startups zum Startup-Standort Wien befragt wurden. Dass von vielen angefragten Experten nur wenige zu einem Gespräch bereit waren, sieht Studienautorin Verena Radinger-Peer als deutliches Zeichen dafür, dass es sich um einen politisch und medial kritischen Bereich handelt.

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Biotech-Büros mit Labor teuer und schwer zu finden

Durch die speziellen Anforderungen, die Biotech-Startups an Büroflächen haben, gestalte sich die Suche nach Räumlichkeiten gerade in der Gründungsphase schwer. Neben klassischen Büroflächen brauchen Biotech- und Life-Sciences-Startups auch Platz für Labors. Speziell Flächen in der idealen Größe von 30 bis 100 Quadratmetern seien in Wien überproportional teuer und zudem schwer zu finden, so das Ergebnis der Studie. Radinger-Peer fasst zusammen: „Die Mindestmietdauer liegt häufig bei zehn Jahren, die Mindestmietfläche ist oft viel grösser als benötigt und der Preis pro Quadratmeter ist sehr hoch“.

Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich bei der Suche nach geeigneten Immobilien: Sie sind schlicht schwer zu finden, da es keine zentrale Plattform oder Anlaufstelle gibt. Ideal wäre es, wenn für Jungunternehmen Büro- und Laborflächen mit Erweiterungsoption zur Verfügung gestellt werden könnten, da dann teure Umzüge vermeidbar wären, heißt es in der Studie.

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Inkubatoren für Biotech-Startups fehlen in Wien

Ein weiteres großes Manko des Standortes sieht Radinger-Peer im Angebot von Inkubatoren. Auch hier seien IT-Startups klar bevorzugt. Für Biotech- und Life-Sciences-Startups sollte es solche Einrichtungen im Form von Gründerzentren in der Nähe von Universitäten und Forschungszentren geben, empfiehlt die Expertin. Ein Biotech-Inkubator könnte mit bestehenden Institutionen wie INiTS, LISA Vienna, AWS und FFG zusammenarbeiten, erläutert Radinger-Peer weiter.

Nahe an den Unis, mit Labor und Kühlraum

Die Räumlichkeiten bräuchten neben der üblichen Ausstattung Laborflächen in der Größe von 48 – 95 Quadratmetern, sowie Lager- und Kühlräume. Wesentlich sei, dass es sich um mehrere kleinere Einheiten handle, die Platz für drei bis vier Startups bieten. Die Expertenbefragung ergab, dass in Wien die Nutzung vorhandener privatwirtschaftlicher Gebäude (zB. BOKU Biotech I, Marxbox) bei öffentlich gefördertem Betrieb ideal wäre. Aus der Expertenbefragung ging hervor, dass solche Inkubatoren möglichst nahe an Universitäten und Forschungseinrichtungen von einer Betreibergesellschaft der Stadt Wien betrieben werden sollten. Derzeit kommen Jungunternehmen im Bereich Biotech und Life-Sciences vor allem in drei Clustern unter: in Wien im BioCenter, im LifeScience Vienna in der Muthgasse und im AKH und im Gründerzentrum der BOKU in Tulln.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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