17.09.2025
AUSZEICHNUNG

Wiener Biotech-Startup Rockfish gewinnt BOKU-Preis – und warnt vor Abwanderungen

Das Wiener BOKU-Spin-off Rockfish holte sich den diesjährigen BOKU-Startup-Preis in Höhe von 3.000 Euro. Im Mai dieses Jahres wurde es außerdem mit dem S&B Award ausgezeichnet. Das Biotech forscht im Bereich des gesunden Alterns und will dem menschlichen Körper alternde Zellen entziehen.
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Vizerektor der BOKU für Forschung, Christian Obinger, überreicht den BOKU-Startup-Preis an zwei Co-Founder von Rockfish: Johannes Grillari und Ingo Lämmermann | Foto: Rockfish

Der BOKU-Startup-Preis ist mit 3.000 Euro dotiert und wird jährlich an Startups verliehen. Ausgezeichnet wird die beste Startup-Idee mit BOKU-Bezug, die zur Gründung führte.

Dieses Jahr hat das Wiener Startup Rockfish den Hauptpreis des BOKU-Startup-Awards mit nach Hause genommen. Prämiert wurde das Biotech für seine Forschung im Bereich „Gesundes Altern“.

Rockfish gewinnt bereits zweiten Preis dieses Jahr

Gegründet wurde Rockfish von Ingo Lämmermann, Johannes Grillari, Otto Kanzler und Thomas Streimelweger im November 2021. Gründungspartner sind die BOKU, MedUni Wien sowie das Ludwig Boltzmann Institut für Traumatologie.

Das Startup ergattert damit nicht seinen ersten Preis. Bereits im Mai dieses Jahres wurde Rockfish mit dem S&B Award 2025 ausgezeichnet. Als Hauptsieger des Awards holte sich das Jungunternehmen ein Preisgeld des Rudolf Sallinger Fonds in Höhe von 20.000 Euro. Außerdem schaffte es Rockfish in die Top 3 der Kategorie „Spin-offs“ des österreichischen Gründerpreises Phoenix.

Gesundes Altern durch Tötung alter Zellen

Die Forschung des Startups spezialisiert sich auf Gesundheitsprobleme und Krankheiten, die vor allem im Alter auftreten. Das BOKU-Spin-off entwickelt dafür nämlich eine Behandlung, die gealterte Zellen gezielt entfernen können soll. Gealterte Zellen gelten nämlich als eine der entscheidenden Ursachen bei altersbedingten Krankheiten.

Bereits im Jahr 2021 holte sich Rockfish Bio die aws-Preseed-Förderung. Konkret hat das Gründungsteam rund um den Biotechnologen Lämmermann einen neuen Stoffwechselweg – zu Englisch „Pathway“ – identifiziert, der für diverse Zellalterungsprozesse verantwortlich ist. Dieser ist auch bei vielen altersbedingten Krankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder chronischen Nierenerkrankungen überaktiviert.

Effektiv und ohne Nebenwirkungen

Im Fachjargon bedeutet das: Der von Rockfish identifizierte Pathway kann zur Entwicklung von sogenannten senolytischen Wirkstoffen eingesetzt werden. Eine senolytische Wirkung bedeutet die Fähigkeit zu haben, alternde Zellen zu zerstören. Genau darum dreht sich die Forschung des Startups.

Derartige Wirkstoffe, die alternde Zellen gezielt absterben lassen, sind im klinischen Gebrauch bereits täglich in Anwendung und zeigen meist auch nur sehr geringe Nebenwirkungen. Rockfish hat dazu nun einen Pathway identifiziert, der hohe Effektivität bei keinen oder nur sehr geringen Nebenwirkungen aufweisen und gesunde Zellen nicht schädigen soll.

Sprung in den Markt unterstützen, „sonst drohen Abwanderungen“

Johannes Grillari, Professor an der BOKU und Direktor des Ludwig Boltzmann Instituts für Traumatologie sowie Mitgründer von Rockfish, hebt das große Potenzial von senolytischen Wirkstoffen hervor, fordert allerdings auch dementsprechende Rahmenbedingungen am Markt: „Innovative Forschung braucht sichere Rahmenbedingungen in Österreich.“ Startups müsse der Sprung von der Forschung in den Markt ermöglicht werden, so Grillari weiter. „Ansonsten drohen Abwanderungen ins Ausland solcher Branchen mit hohem Potential für den Wirtschaftsstandort.“

„Die Förderung von Forschung zahlt sich wirtschaftlich für den Standort aus“, bestärkt Ingo Lämmermann. „Daher muss Wissenschaftstransfer als strategisches Ziel nachhaltiger Standortpolitik etabliert werden“, so der Mitgründer weiter.


Infos zum BOKU-Startup-Preis

Startups müssen zur Qualifikation für den BOKU-Startup-Preis folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Gründer:innen müssen an der BOKU studiert und mit ihrem erworbenen Wissen ein Startup gegründet haben.
  • Die Gründer:innen arbeiten oder haben an der BOKU gearbeitet.
  • Die Gründungsidee wurde mit BOKU-Expert:innen perfektioniert.

Prämiert werden „beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Geschäftskonzepte“, heißt es vonseiten der BOKU weiter. Hierbei legt die Jury einen besonderen Wert auf Gründungen mit gesellschaftlichem Mehrwert oder dem Beitrag zur Erreichung der SDGs (Sustainable Development Goals).

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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