17.09.2025
AUSZEICHNUNG

Wiener Biotech-Startup Rockfish gewinnt BOKU-Preis – und warnt vor Abwanderungen

Das Wiener BOKU-Spin-off Rockfish holte sich den diesjährigen BOKU-Startup-Preis in Höhe von 3.000 Euro. Im Mai dieses Jahres wurde es außerdem mit dem S&B Award ausgezeichnet. Das Biotech forscht im Bereich des gesunden Alterns und will dem menschlichen Körper alternde Zellen entziehen.
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Vizerektor der BOKU für Forschung, Christian Obinger, überreicht den BOKU-Startup-Preis an zwei Co-Founder von Rockfish: Johannes Grillari und Ingo Lämmermann | Foto: Rockfish

Der BOKU-Startup-Preis ist mit 3.000 Euro dotiert und wird jährlich an Startups verliehen. Ausgezeichnet wird die beste Startup-Idee mit BOKU-Bezug, die zur Gründung führte.

Dieses Jahr hat das Wiener Startup Rockfish den Hauptpreis des BOKU-Startup-Awards mit nach Hause genommen. Prämiert wurde das Biotech für seine Forschung im Bereich „Gesundes Altern“.

Rockfish gewinnt bereits zweiten Preis dieses Jahr

Gegründet wurde Rockfish von Ingo Lämmermann, Johannes Grillari, Otto Kanzler und Thomas Streimelweger im November 2021. Gründungspartner sind die BOKU, MedUni Wien sowie das Ludwig Boltzmann Institut für Traumatologie.

Das Startup ergattert damit nicht seinen ersten Preis. Bereits im Mai dieses Jahres wurde Rockfish mit dem S&B Award 2025 ausgezeichnet. Als Hauptsieger des Awards holte sich das Jungunternehmen ein Preisgeld des Rudolf Sallinger Fonds in Höhe von 20.000 Euro. Außerdem schaffte es Rockfish in die Top 3 der Kategorie „Spin-offs“ des österreichischen Gründerpreises Phoenix.

Gesundes Altern durch Tötung alter Zellen

Die Forschung des Startups spezialisiert sich auf Gesundheitsprobleme und Krankheiten, die vor allem im Alter auftreten. Das BOKU-Spin-off entwickelt dafür nämlich eine Behandlung, die gealterte Zellen gezielt entfernen können soll. Gealterte Zellen gelten nämlich als eine der entscheidenden Ursachen bei altersbedingten Krankheiten.

Bereits im Jahr 2021 holte sich Rockfish Bio die aws-Preseed-Förderung. Konkret hat das Gründungsteam rund um den Biotechnologen Lämmermann einen neuen Stoffwechselweg – zu Englisch „Pathway“ – identifiziert, der für diverse Zellalterungsprozesse verantwortlich ist. Dieser ist auch bei vielen altersbedingten Krankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder chronischen Nierenerkrankungen überaktiviert.

Effektiv und ohne Nebenwirkungen

Im Fachjargon bedeutet das: Der von Rockfish identifizierte Pathway kann zur Entwicklung von sogenannten senolytischen Wirkstoffen eingesetzt werden. Eine senolytische Wirkung bedeutet die Fähigkeit zu haben, alternde Zellen zu zerstören. Genau darum dreht sich die Forschung des Startups.

Derartige Wirkstoffe, die alternde Zellen gezielt absterben lassen, sind im klinischen Gebrauch bereits täglich in Anwendung und zeigen meist auch nur sehr geringe Nebenwirkungen. Rockfish hat dazu nun einen Pathway identifiziert, der hohe Effektivität bei keinen oder nur sehr geringen Nebenwirkungen aufweisen und gesunde Zellen nicht schädigen soll.

Sprung in den Markt unterstützen, „sonst drohen Abwanderungen“

Johannes Grillari, Professor an der BOKU und Direktor des Ludwig Boltzmann Instituts für Traumatologie sowie Mitgründer von Rockfish, hebt das große Potenzial von senolytischen Wirkstoffen hervor, fordert allerdings auch dementsprechende Rahmenbedingungen am Markt: „Innovative Forschung braucht sichere Rahmenbedingungen in Österreich.“ Startups müsse der Sprung von der Forschung in den Markt ermöglicht werden, so Grillari weiter. „Ansonsten drohen Abwanderungen ins Ausland solcher Branchen mit hohem Potential für den Wirtschaftsstandort.“

„Die Förderung von Forschung zahlt sich wirtschaftlich für den Standort aus“, bestärkt Ingo Lämmermann. „Daher muss Wissenschaftstransfer als strategisches Ziel nachhaltiger Standortpolitik etabliert werden“, so der Mitgründer weiter.


Infos zum BOKU-Startup-Preis

Startups müssen zur Qualifikation für den BOKU-Startup-Preis folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Gründer:innen müssen an der BOKU studiert und mit ihrem erworbenen Wissen ein Startup gegründet haben.
  • Die Gründer:innen arbeiten oder haben an der BOKU gearbeitet.
  • Die Gründungsidee wurde mit BOKU-Expert:innen perfektioniert.

Prämiert werden „beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Geschäftskonzepte“, heißt es vonseiten der BOKU weiter. Hierbei legt die Jury einen besonderen Wert auf Gründungen mit gesellschaftlichem Mehrwert oder dem Beitrag zur Erreichung der SDGs (Sustainable Development Goals).

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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