10.11.2021

BioNTech übernimmt Wiener Biotech PhagoMed für rund 150 Millionen Euro

Das Mainzer Vakzin-Unternehmen BioNTech weitet seine Forschungsaktivität aus und akquiriert dabei das Wiener Startup PhagoMed.
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PhagoMed, BioNTech, Belcredi, Corsini,
(c) PhagoMed/ Christine Landlinger - Das PhagoMed-Team rund um Alexander Belcredi (r.) und Lorenzo Corsini (l.).

Das 2017 von Lorenzo Corsini und Alexander Belcredi gegründete Biotech PhagoMed wurde von BioNTech im Oktober übernommen, wie aus der „BioNTech Quartalspräsentation“ vom Mainzer Unternehmen bestätigt wird. Belcredi hält sich bedeckt, doch laut dem Handelsblatt soll es sich um eine Übernahmesumme von knapp 150 Millionen Euro handeln.

„Lorenzo Corsini und ich freuen uns sehr über die Übernahme von PhagoMed durch BioNTech SE. Es war eine großartige Erfahrung, PhagoMed in den letzten Jahren aufzubauen und zu skalieren, und wir könnten uns keinen besseren nächsten Schritt auf unserer Reise vorstellen“, teilt Belcredi per sozialem Netzwerk mit. Doch wie kam es dazu?

Über 6 Milliarden Euro Umsatz im dritten Quartal

Insgesamt konnte BioNTech 6,08 Milliarden Euro im dritten Quartal 2021 an Umsatz erwirtschafteten (für die neun Monate bis 30. September werden die Gesamterlöse auf 13.4 Milliarden Euro beziffert) – und das bei einem Nettogewinn von rund 3,2 Milliarden Euro in diesem Zeitraum.

Auf das ganze Jahr gesehen erwartet das Unternehmen nun Verkaufserlöse von rund 16 bis 17 Milliarden Euro. Diese Einschätzung begründet sich unter anderem auf aktuell unterzeichnete Auslieferungsverträge von bis zu 2,5 Milliarden Impfdosen für heuer, auf erwartete Einnahmen aus dem Verkauf der von BioNTech hergestellten Produkte an Kooperationspartner bzw. auf „Milestones Payments“ ebenjener.

PhagoMed vergrößert Team

Mit der Akquise von PhagoMed scheint das Vakzin-Unternehmen einen Weg einzuschlagen, der in Zukunft über Impfstoffe hinaus gehen soll. Man erweiterte das eigene Portfolio im Bereich Infektionskrankheiten durch die Übernahme des Wiener Biotechnologieunternehmens, das auf die Entwicklung einer neuen Klasse von Antibiotika spezialisiert ist, heißt es seitens BioNTech. Konkret: man arbeite daran, „das weltweit führende Unternehmen auf dem Gebiet der Immuntherapie zu werden“.

Belcredi dazu: „Die antimikrobielle Resistenz bleibt eine dringende globale Bedrohung, und als Gesellschaft brauchen wir dringend neue und präzisere Medikamente. Wir sind sehr, sehr stolz darauf, dass wir nun als Teil von BioNTech unseren Kampf gegen ‚AMR‘ (Anm.: antimikrobielle Resistenz) zum Wohle von Millionen von Patienten fortsetzen können.“

Der Mitgründer wird, so wie sein Partner Corsini, weiterhin bei BioNTech R&D (Austria), ehemals PhagoMed, an Bord bleiben und kündigt eine Vergrößerung des Teams an.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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