24.07.2024
UMSATZBETEILIGUNG

Biogena-Gründer Schmidbauer: „Wir haben kein einziges Jahr Verlust geschrieben“

Mit seiner Strategie schrieb Biogena Unternehmensgeschichte. Nun vermeldet das Salzburger Unternehmen für Mikronährstoffe ein siebenstelliges Investment gegen zukünftige Umsatzbeteiligung.
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Auf dem Bild befinden sich von links nach rechts ein Mann, eine Frau und ein Mann. Konkret das Managementboard von Biogena. Die Personen tragen dunkle Kleidung und stehen vor einer Bilderwand mit weißem Hintergrund.
Das Management Board von Biogena: Stefan Klingmair, Julia Ganglbauer und Albert Schmidbauer (c) Biogena

Klare Worte des Gründers und CEO der heimischen Health Company Biogena. Das familiengeführte Unternehmen positioniert sich im Bereich Premium-Mikronährstoffe und Gesundheitsangebote.

Mit seiner Strategie hat Biogena nie negative Zahlen geschrieben – und ist bis heute noch mit „knapp 100 Prozent“ im Eigentum des Gründers. Heute Morgen vermeldete man allerdings eine umsatzbasierte Unternehmensbeteiligung in siebenstelliger Höhe – schon zum zweiten Mal.

Biogena setzt auf Revenue-based Financing

Beteiligt ist erneut die österreichische Beteiligungsgesellschaft Tauros Capital mit Sitz am Erste Campus in Wien. Seit 2018 bietet die VC-Gesellschaft Wachstumskapital ohne Angabe von Geschäftsteilen mittels partnerschaftlicher Partizipation an zukünftigen Umsätzen. Das Modell wird als Umsatzbeteiligung oder Revenue-based Financing betitelt.

Seit Beginn fokussiert sich Tauros Capital auf Klein- und Mittelbetriebe sowie Scaleups in der DACH-Region, die einen Umsatz von über zwei Millionen verzeichnen. Als typische Finanzierungsanlässe identifiziert man Wachstumsinvestitionen, Unternehmensnachfolgen, Übernahmen oder Bridge-Finanzierungen.

„Wir haben kein einziges Jahr Verlust geschrieben“

Das Salzburger Unternehmen orientiert sich nach eigenen Angaben „stark an internationalen High-End-Standards im Gesundheits- und Lifestylebereich“. Mit dem frischen Investment will man die internationale Expansion und Ausrollung des Geschäftsmodells vorantreiben, heißt es per Aussendung.

Gründer und CEO Albert Schmidbauer erzählt per Aussendung von „keinem einzigen Jahr“, in dem Biogena Verluste geschrieben hat. Seit der Gründung habe man positiv performt, so der Founder: „Das war uns immer sehr wichtig, nicht zuletzt aufgrund der unternehmerischen Unabhängigkeit. Dadurch ist es heute möglich, dass mir immer noch knapp 100 Prozent meines Unternehmens selbst gehören und wir eigentlich nur unserer Mission verpflichtet sind.“

„Unsere Mission weltweit zur Geltung bringen“

Künftig wolle man Digitalisierung und digitale Gesundheitsanbindungen noch weiter in das Geschäftsmodell einbinden, heißt es: „Wir arbeiten an diagnostischen Anwendungen am Smartphone und entwickeln funktionelle Lebensmittel“, erklärt Schmidbauer. Außerdem will man die systematische Internationalisierung „in unseren Exportmärkten mit dem Investment von Tauros Capital vorantreiben“. Das Ziel: „Die Mission weltweit zur Geltung bringen.“

Auch Christof Neuner, Senior Investmentmanager bei Tauros Capital, äußert sich „beeindruckt“ vom Engagement der Health Company in puncto hochwertige Mikronährstoffpräparate und Gesundheitsberatung: „Die Expansion ihrer Stores in Österreich und international unterstreicht ihr starkes Engagement für das Wohl ihrer Kunden“, so Neuner.

Mikronährstoffe und Biohacking

Biogena sitzt aktuell in Salzburg, Wien und Freilassing. Die Produktionsanlage liegt in Koppl bei Salzburg – Produktionskapazitäten sollen für ein Umsatzvolumen von bis zu 300 Millionen Euro reichen.

Selbst positioniert man sich als „361 Grad Health Company“. Aktuell beschäftigt das Unternehmen 400 Mitarbeitende und konzentriert sich auf die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Mikronährstoffpräparaten. Zudem etablierte man sich als „Wissenspartner im Bereich Gesundheit und Wohlbefinden sowie Biohacking“.

Umsatz von 80 Millionen Euro erwartet

Umsatztechnisch liegt man im aktuellen Geschäftsjahr – nach sechs Monaten – 29,2 Prozent über dem Vorjahresniveau. Erwartet wird mit Jahresende ein Gesamtumsatz von 80 Millionen Euro.

Die von Biogena entwickelten und verkauften Präparate werden nach eigenen Angaben ohne künstliche Farbstoffe, Geschmacksverstärker, Überzugs- oder Trennmittel in Österreich hergestellt und mittlerweile in über 70 Länder exportiert. Aktuell umfasst das Sortiment über 260 Präparate – darunter Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente und weitere Vitalstoffe. Das Angebot basiere vollständig auf wissenschaftsbasierten Rezepturen, heißt es.

Neuer Store in Los Angeles eröffnet

2009 eröffnete man den ersten Biogena-Store. Diesen Monat wurde ein neuer Store in Los Angeles, Kalifornien, errichtet. Damit zählt man weltweit mittlerweile 25 Stores. In puncto Vertrieb setzt man außerdem auf den Biogena-Webshop sowie auf den Direktvertrieb durch Ärzt:innen und Therapeut:innen. Weitere Standorte sind in Österreich und Europa geplant.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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