03.11.2022

Biogena möchte mit Crowdinvesting in Millionenhöhe seine Marke international bekannter machen

Der Salzburger Nahrungsergänzungsspezialist Biogena rund um CEO und Gründer Albert Schmidbauer sammelte seit 2015 für die Internationalisierung über 12,6 Millionen Euro über Crowdinvesting ein. Nun startet das Unternehmen erneut eine Kampagne und peilt damit vier Millionen Euro an.
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Biogena
Albert Schmidbauer, Gründer und CEO von Biogena | (c) Biogena

Das 2006 von Albert Schmidbauer gegründete Unternehmen Biogena zählt zu einem Pionier im Bereich Mikronährstoffe und expandierte in der Vergangenheit mit seinen Nahrungsergänzungsmittel international. Die Mikronährstoff-Präparate werden laut dem Unternehmen mittlerweile bei über 13.000 Ärzt:innen und Therapeut:innen in über 50 Ländern weltweit vertrieben. Zudem verfügt Biogena in Österreich, Deutschland, Albanien und Dubai über ingesamt 17 Stores. Für das Unternehmen mit Sitz in Salzburg, Wien und Freilassing arbeiten mittlerweile über 400 Mitarbeiter:innen.

Biogena sammelte 12,6 Millionen Euro ein

Die starke Internationalisierung der letzten Jahre finanzierte das Unternehmen laut eigenen Angaben unter anderem über Crowdinvesting. In insgesamt 14 Finanzierungsrunden hat Biogena seither 12,6 Millionen Euro Kapital eingesammelt, wie das Unternehmen am Donnerstag bekannt gab. „Das österreichische Alternativfinanzierungsgesetz war 2015 kaum beschlossen, da haben wir als erstes Unternehmen im Land schon eine Crowdinvesting-Kampagne lanciert“, so Schmidbauer.

Neben der Form des Crowdinvesting ist der Salzburger Spezialist für Nahrungsergänzungsmittel über seine Investmentgesellschaft Biogena Group Invest seit 27. November 2020 an der Wiener Börse vertreten. Aktuell beträgt die Marktkapitalisierung rund 8,2 Millionen Euro. Mehr darüber könnt ihr auch hier nachlesen.

Neue Crowdinvesting-Kampagne gestartet

In Kooperation mit Conda hat dieser Tage die nächste und bis dato ehrgeizigste Crowdinvesting-Kampagne des Familienunternehmens begonnen. „Vier Millionen Euro sind unser Ziel“, so CEO Schmidbauer über die Messlatte. Wer sich an der Kampagne mit einem Betrag ab 500 Euro beteiligt, gewährt Biogena ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit einer Laufzeit von fünf Jahren – und kann sich wahlweise für eine jährliche Fixverzinsung von vier oder acht Prozent Rendite in Form von Biogena-Gutscheinen entscheiden. 

„Wir verwenden das Geld unserer Investor:innen in für unsere Markenentwicklung und setzen dabei auf einen Mix aus Print- und Social-Media-Maßnahmen und Influencer Marketing“, so Schmidbauer. Mit einer breit angelegten Marketing-Strategie sollen auch außerhalb des deutschen Sprachraums die Mikronährstoffe aus Österreich Bekanntheit erlangen.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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