30.04.2024
KLIMA BIENNALE

Biofabrique: Baustoffe aus Braumalz und Backresten

Hundert Tage lang testet sich ein Team aus Studierenden und Expert:innen auf der Wiener Klima Biennale durch Abfallprodukte wie Bauschutt, Braumalz und Orangenschalen, um neue Materialien für Industrie, Architektur und Design zu entwickeln.
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Das Biofabrique-Team stellt Wiener Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke und Wirtschaftsagentur-Wien-Geschäftsführer Gerhard Hirczi ihre Ziegel vor. (c) Wirtschaftsagentur WIen

Sämtliche Farben, Formen und Texturen finden sich auf den Tischen wieder, auf dem das Biofabrique-Team gestern erstmals seine ersten Ziegel-Prototypen der Öffentlichkeit präsentierte. Mit der Vision, aus urbanem Abfall neue Materialien zu schaffen, haben Studierende der TU Wien mit Expert:innen des französischen Ateliers Luma Arles eine Art temporäre Werkstatt auf der Wiener Klima Biennale aufgebaut.

Mitten im Nordwestbahnhofareal im 20. Wiener Gemeindebezirk tüftelt das Team hundert Tage lang an der Herstellung von Baustoffen, aber auch Textilien und Lebensmittelprodukten. Finanzielle Unterstützung bekommt das Pilotprojekt von der Wirtschaftsagentur Wien.

Öffi-Bauschutt, Bierreste, Mehlabfall

Für die Entwicklung der neuen Stoffe verwendet die Biofabrique ausschließlich urbane Industrie- und Lebensmittelabfälle. Unter anderem liefern dafür die Wiener Linien tonnenweise Schutt von den neuen U2/U5-Baustellen, die Bäckerei Ströck stellt das sogenannte Fußmehl zur Verfügung, das bei der Produktion abfällt. Von der Wienerberger AG, dem weltweit führenden Ziegelhersteller, bekommt die Biofabrique außerdem den überschüssigen Ziegelsplit.

Verschiedenste Kombinationen der Rohstoffe wurden bereits getestet, für einige davon wurden außerdem bereits mögliche Anwendungsgebiete erforscht: So könnte ein Mix aus Fußmehl und Braumalz-Rückständen aus der Bierherstellung sich zum Verkleiden von Wänden eignen. Ein besonders leichter Ziegel aus Lehm und Split von Wienerberger könnte weiters für den Bau von Zwischenwänden verwendet werden. Aber auch Orangenschalen, Stroh, Heu und viele weitere Materialien testet die Biofabrique auf ihr Potenzial für die Kreislaufwirtschaft.

Biofabrique: „Wichtiger Schritt zu funktionierender Kreislaufwirtschaft“

Noch befinden sich die Prototypen der Materialien in der Testphase, man arbeite jedoch schon auf einen ersten Auftrag hin: Der Gastro-Bereich der „Vienna Design Week“ im September sollte aus Biofabrique-Materialien gebaut und designt werden. In weiterer Folge sollen von den Ergebnissen Unternehmen verschiedener Bereiche profitieren können, darunter Hoch- und Tiefbau, Architektur, Textil- und Lebensmittelindustrie. Stadtrat Peter Hanke bezeichnete das Projekt bei seinem gestrigen Besuch als „wichtiger Schritt hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft.“

Zusehen, lernen, einbringen

Wer selbst Ideen hat, wie die Rohstoffe genutzt werden könnten, wird angehalten, bei der Biofabrique vorbeizukommen. Besuche und auch Inputs von Interessierten sind ausdrücklich erwünscht. Denn als Schauproduktion im Rahmen der Klima Biennale dient das Projekt auch zur Aufklärung über nachhaltige, bioregionale Herstellungsverfahren. In der offenen Werkstatt arbeitet das Team täglich in Workshops und Lehrveranstaltungen der TU Wien an Prozessen von der Rohstoffanalyse bis zur Endfertigung von Ziegel und Co.

Noch bis 14. Juli können sich Besucher:innen täglich selbst ein Bild von dem Projekt machen. Der Eintrittspreis sollte dabei keine Hürde sein. Denn für einen Besuch in der Biofabrique gilt, wie für die gesamte Klima Biennale auch: „Zahle, was es dir wert ist.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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