07.04.2025
NACH EU-REGISTRIERUNG

Labor-Mausfleisch aus Wien soll Ende des Jahres in Massenproduktion gehen

Kürzlich holte sich das US-Startup BioCraft, das seine Entwicklungsabteilung in Wien hat, in Österreich eine EU-weite Registrierung für den Verkauf seines Laborfleischs. Mit einem ersten Partner will man ab Ende des Jahres in die Großproduktion gehen.
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Shannon Falconer, Gründerin und CEO von BioCraft | (c) BioCraft
Shannon Falconer, Gründerin und CEO von BioCraft | (c) BioCraft

Huhn, Pute, Lachs, Thunfisch, Rind – Katzenfutter wird aus unterschiedlichstem Fleisch hergestellt, bloß nicht aus der natürlichen Beute von Katzen: Mäuse. Natürlich gibt es einige gute Gründe dafür, vor allem in der Verarbeitung. Diese fallen jedoch weg, wenn das Fleisch im Labor gezüchtet wird. Hier setzt das US-Startup BioCraft an, das seine Forschungs- und Entwicklungsabteilung in Wien betreibt – brutkasten berichtete bereits mehrmals.

Kürzlich EU-weite Registrierung für BioCraft-Laborfleisch

Erst vor kurzem verkündete BioCraft, sich von österreichischen Behörden eine Registrierung für den EU-Markt geholt zu haben. Anders als bei Laborfleisch – bzw. „kultiviertem Fleisch“, wie die Unternehmen aus der Branche lieber sagen – für den menschlichen Verzehr, sind die Hürden zur Bewilligung als Tierfutter überschaubar.

Das Fleisch muss bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, was dem Startup – mit Einordnung in der höchsten Qualitätsstufe – gelang. Auch die Weiterverarbeitung ist deutlich einfacher. Der Fleischbrei, der bei der Zellen-Zucht im Reaktor entsteht, entspricht in etwa dem Ausgangsstoff von herkömmlichem Tierfutter. Daraus Burger oder gar Steak zu machen, ist weitaus komplexer.

Rumänischer Partner will Ende des Jahres in Großproduktion gehen

Mit einem ersten Partner soll nun Ende dieses Jahres tatsächlich die Massenproduktion eines „Mouse Mousse“ auf Labor-Mausfleisch-Basis starten. Das erst 2024 gegründete rumänische Unternehmen Prefera Petfood, das für verschiedene Marken produziert, will als erstes mit einem Produkt auf den Markt, dessen Fleischanteil zu 99 Prozent aus „kultiviertem Fleisch“ bestehen soll.

„Das Erreichen eines nahezu 100-prozentigen Anteils eines zell-kultivierten tierischen Inhaltsstoffs in einem Endprodukt ist für die Tiernahrungsindustrie ein entscheidender Schritt“, kommentiert BioCraft-Gründerin und -CEO Shannon Falconer in einer Aussendung. „Die meisten Initiativen im Bereich der zellulären Landwirtschaft haben Schwierigkeiten, einen hohen Anteil ihrer Zutaten in einem Endprodukt zu erreichen; niedrige Anteile erreichen jedoch nicht das Ziel, unsere Abhängigkeit von der intensiven Tierhaltung zu verringern. Prefera ist sich dessen bewusst und hat mit dem zellgezüchteten Inhaltsstoff von BioCraft diese Herausforderung gemeistert.“

„Außergewöhnlich hohe Akzeptanz“ bei Katzen

Tests hätten ergeben, dass Katzen eine „außergewöhnlich hohe Akzeptanz“ für das „Mouse Mousse“ hätten und dieses gegenüber konventionellen Alternativen bevorzugen würden, heißt es von Prefera. „Katzen sind notorisch wählerische Esser, daher sind wir von der starken Resonanz begeistert“, sagt General Manager Nicola Magalini. Erstmals öffentlich vorstellen will das Unternehmen das neue Katzenfutter bereits im Mai bei einer großen Fachmesse in Bologna, Italien.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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