07.04.2025
NACH EU-REGISTRIERUNG

Labor-Mausfleisch aus Wien soll Ende des Jahres in Massenproduktion gehen

Kürzlich holte sich das US-Startup BioCraft, das seine Entwicklungsabteilung in Wien hat, in Österreich eine EU-weite Registrierung für den Verkauf seines Laborfleischs. Mit einem ersten Partner will man ab Ende des Jahres in die Großproduktion gehen.
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Shannon Falconer, Gründerin und CEO von BioCraft | (c) BioCraft
Shannon Falconer, Gründerin und CEO von BioCraft | (c) BioCraft

Huhn, Pute, Lachs, Thunfisch, Rind – Katzenfutter wird aus unterschiedlichstem Fleisch hergestellt, bloß nicht aus der natürlichen Beute von Katzen: Mäuse. Natürlich gibt es einige gute Gründe dafür, vor allem in der Verarbeitung. Diese fallen jedoch weg, wenn das Fleisch im Labor gezüchtet wird. Hier setzt das US-Startup BioCraft an, das seine Forschungs- und Entwicklungsabteilung in Wien betreibt – brutkasten berichtete bereits mehrmals.

Kürzlich EU-weite Registrierung für BioCraft-Laborfleisch

Erst vor kurzem verkündete BioCraft, sich von österreichischen Behörden eine Registrierung für den EU-Markt geholt zu haben. Anders als bei Laborfleisch – bzw. „kultiviertem Fleisch“, wie die Unternehmen aus der Branche lieber sagen – für den menschlichen Verzehr, sind die Hürden zur Bewilligung als Tierfutter überschaubar.

Das Fleisch muss bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, was dem Startup – mit Einordnung in der höchsten Qualitätsstufe – gelang. Auch die Weiterverarbeitung ist deutlich einfacher. Der Fleischbrei, der bei der Zellen-Zucht im Reaktor entsteht, entspricht in etwa dem Ausgangsstoff von herkömmlichem Tierfutter. Daraus Burger oder gar Steak zu machen, ist weitaus komplexer.

Rumänischer Partner will Ende des Jahres in Großproduktion gehen

Mit einem ersten Partner soll nun Ende dieses Jahres tatsächlich die Massenproduktion eines „Mouse Mousse“ auf Labor-Mausfleisch-Basis starten. Das erst 2024 gegründete rumänische Unternehmen Prefera Petfood, das für verschiedene Marken produziert, will als erstes mit einem Produkt auf den Markt, dessen Fleischanteil zu 99 Prozent aus „kultiviertem Fleisch“ bestehen soll.

„Das Erreichen eines nahezu 100-prozentigen Anteils eines zell-kultivierten tierischen Inhaltsstoffs in einem Endprodukt ist für die Tiernahrungsindustrie ein entscheidender Schritt“, kommentiert BioCraft-Gründerin und -CEO Shannon Falconer in einer Aussendung. „Die meisten Initiativen im Bereich der zellulären Landwirtschaft haben Schwierigkeiten, einen hohen Anteil ihrer Zutaten in einem Endprodukt zu erreichen; niedrige Anteile erreichen jedoch nicht das Ziel, unsere Abhängigkeit von der intensiven Tierhaltung zu verringern. Prefera ist sich dessen bewusst und hat mit dem zellgezüchteten Inhaltsstoff von BioCraft diese Herausforderung gemeistert.“

„Außergewöhnlich hohe Akzeptanz“ bei Katzen

Tests hätten ergeben, dass Katzen eine „außergewöhnlich hohe Akzeptanz“ für das „Mouse Mousse“ hätten und dieses gegenüber konventionellen Alternativen bevorzugen würden, heißt es von Prefera. „Katzen sind notorisch wählerische Esser, daher sind wir von der starken Resonanz begeistert“, sagt General Manager Nicola Magalini. Erstmals öffentlich vorstellen will das Unternehmen das neue Katzenfutter bereits im Mai bei einer großen Fachmesse in Bologna, Italien.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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