26.03.2019

BIO-Europe Spring: Europas führende Life-Science-Messe gastiert in Wien

Derzeit findet vom 25. bis zum 27. März in Wien die "BIO-Europe Spring" statt. Mit rund 2500 Teilnehmern zählt sie zu den führenden Life-Science-Messen in Europa.
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BIO-Europe Spring
(c) aws

Die Life-Science-Branche in Österreich boomt. Laut dem Life Science Report Austria, der im Oktober 2018 erschienen ist, haben die Branchenumsätzen im letzten Jahr einen Rekordwert von über 22 Milliarden Euro erreicht. Das entspricht rund sechs Prozent des heimischen Bruttoinlandsprodukts (der brutkasten berichtete).

+++ Life Science & BioTech in Wien: 23 Prozent Umsatzplus seit 2014 +++

In Österreich gibt es derzeit rund 900 Unternehmen, die im Life-Science-Bereich tätig sind. Dazu zählen auch zahlreiche global agierende Pharmakonzerne, wie Boehringer Ingelheim oder Octapharma, die angekündigt haben, in den nächsten Jahren mehrere Millionen Euro in den Ausbau ihrer Niederlassungen in Österreich zu investieren. So wird beispielsweise Octapharma seine in Wien angesiedelte Produktionsstätte um 80.000 Quadratmeter erweitern. Dadurch sollen in den kommenden acht Jahren allein bei Octapharma rund 300 neue Jobs entstehen.

BIO-Europe Spring als führende Life-Science-Messe

Der hohe Stellenwert der Life-Science-Branche spiegelt sich nicht nur in den Branchenumsätzen und Investitionssummen wider, sondern auch in der Tatsache, dass BIO-Europe Spring – Europas größte Life-Science-Messe – mittlerweile zum dritten Mal in Wien gastiert. Auf der Messe, die derzeit vom 25. März bis zum 27. März in Wien stattfindet, sind laut Veranstalter rund 1.500 Firmen aus insgesamt 55 Ländern vertreten.

Internationale Bühne für Investorensuche

Als sogenannter „Regional Host Sponsor“ der Messe tritt die Life Science Plattform LISAvienna auf. Sie ist eine Kooperation aus Austria Wirtschaftsservice (aws) und Wirtschaftsagentur Wien.

Wie Edeltraud Stiftinger von der aws Geschäftsführung erläutert, biete die Messe für österreichische Life-Science-Unternehmen eine einzigartige Möglichkeit sich vor internationalen Kooperationspartnern und Investoren zu präsentieren: „Während dieser drei Tage können die österreichischen Biotechnologie-Unternehmen einmal mehr beweisen, wie viel Innovationskraft in ihnen steckt. Dass sie das Zeug dazu haben, haben die innovativen Unternehmen aber längst bewiesen: Die Branche wächst und beeindruckt regelmäßig mit neuen Geschäftsideen, herausragenden Finanzierungsrunden, Lizenzdeals und Übernahmen.“

aws Förderprogramme LISA

Damit das stetige Wachstum der Life-Science-Branche in Österreich auch in Zukunft garantiert werden kann, bietet die aws mit LISA Preseed und LISA Seed spezielle Förderprogramme für österreichische Life-Science-Unternehmen an. Teil dieser beiden Programme sind auch Beratungsleistung. Zur Beratung zählt zum Beispiel der Bereich des Schutzrechtsmanagements, wo die aws Unternehmen über die Verwertung von geistigem Eigentum berät.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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