06.06.2023

Binance: Warum die US-Börenaufsicht gegen die Kryptobörse vorgeht

Die US-Börsenaufsicht hat sich den nächsten großen Namen der Kryptobranche vorgenommen: Sie bringt eine Klage gegen Binance ein - und wirft ihr darin eine ganze Reihe an Verstößen vor.
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Binance
Binance | Foto: burdun - stock.adobe.com

Die US-Börsenaufsicht, die Securities and Exchange Commission (SEC), hat die Kryptobranche im Visier – und hat bei ihrem Vorgehen gegen Krypto-Unternehmen die Schlagzahl seit der Pleite der Börse FTX im vergangenen November noch einmal deutlich erhöht. In den vergangenen Monaten hatten mit Coinbase und Kraken auch zwei der größten US-Kryptobörsen Probleme mit der Behörde. Jetzt hat es auch einen anderen großen Namen getroffen: Binance, die größte Kryptobörse der Welt.

Die SEC machte am Montagnachmittag öffentlicht, eine Klage gegen die Börse und ihren CEO Changpeng Zhao, besser bekannt als CZ, eingebracht zu haben. Darin wirft sie Binance eine ganze Reihe an Gesetzesverstößen vor – darunter Täuschungen, Interessenkonflikte und Offenlegungsversäumnisse. So sollen etwa Gelder von Kund:innen für nicht vorgesehene Zwecke verwendet werden sein.

„Wir behaupten, dass Zhao und die Binance-Unternehmen nicht nur die Regeln kannten, sondern sich auch bewusst dafür entschieden haben, diese zu umgehen und ihre Kunden und Investoren einem Risiko auszusetzen – alles in dem Bemühen, ihre eigenen Gewinne zu maximieren“, wird Gurbir S. Grewal, einer der SEC-Direktoren, in einer Presseaussendung der Behörde zitiert.

Interne Binance-Nachricht: „fking unlicensed securities exchange“

Die Behörde stützt sich in der Klage auch auf interne Kommunikation von Binance und führt beispielsweise eine Nachricht an, in der der Chief Legal Officer von Binance schrieb, man betreibe eine nicht lizenzierte Wertpapierbörse in den USA. Wörtlich schrieb er in der Nachricht: „we are operating as a fking unlicensed securities exchange in the USA bro.“

Ist die SEC vor Gericht erfolgreich, könnte Binance und CZ künftig verboten werden, in den USA tätig zu sein. Die Börse und ihr Chef bestreiten jegliches Fehlverhalten. Die regulatorische Situation in den USA ist für Kryptounternehmen in vielen Fällen mit hoher Unsicherheit behaftet. Auch deswegen ist Binance schon seit mehreren Jahren mit seiner eigentlichen Handelsplatt nicht am US-Markt aktiv. Stattdessen betreibt sie dort einen Ableger mit deutlich geringerem Angebot an handelbaren Assets.

Wie stark getrennt die beiden Unternehmen tatsächlich sind, ist umstritten. Auch die Pleitebörse FTX hatte übrigens einen ähnlichen Ansatz gewählt, wobei sich auch hier herausgestellt hatte, dass die beiden Gesellschaften entgegen der Außendarstellung tatsächlich eng verbunden waren.

Andere Behörde klagte Binance bereits im März

Bereits im März hatte Binance mit einer anderen US-Behörde Probleme bekommen (brutkasten berichtete). Die für die Regulierung von Derivaten zuständige Commodity Futures Trading Commission (CFTC) hat die Börse ebenfalls geklagt. Hier lautete der Vorwurf im Wesentlichen, US-Kund:innen verbotenerweise den Handel mit Krypto-Derivaten ermöglicht zu haben.

Weil es in den USA im Gegensatz zur EU keinen umfassenden Rechtsrahmen zur Regulierung der Kryptobranche gibt, ist noch nicht endgültig geklärt, welche Behörde wofür zuständig ist. Dies hängt auch damit zusammen, dass offen ist, welche Krypto-Assets nach US-Recht als Wertpapiere und welche als Commodities (grob übersetzt als Rohstoffe) einzustufen sind. Wertpapiere werden von der SEC reguliert, Commodities wiederum von der CFTC.

Auch dazu gibt es einen brisanten Aspekt in der neuen Klage der SEC: Denn darin bezeichnet sie mit den Token von Solana (SOL), Polygon (MATIC) und Cardano (ADA) drei der größten Kryptowährungen explizit als Wertpapiere nach US-Recht. Auch eine Reihe weiterer Token werden angeführt, darunter Algorand (ALGO) und Axie Infinity (AXS).

Kryptokurse geben nach Bekanntwerden der Klage deutlich nach

Der Kryptomarkt reagierte mit Kursverlusten auf die Nachricht. Bitcoin fiel nach Bekanntwerden der Vorwürfe von 26.800 Dollar auf zwischenzeitlich 25.400 Dollar. Auch andere große Kryptowährungen gaben deutlich nach. Besonders unter Druck geriet BNB, ein von Binance geschaffener Token, der gemessen an der Marktkapitalisierung die drittgrößte Kryptowährung hinter Bitcoin und Ether ist. Der BNB-Kurs rutschte von 300 auf 270 Dollar ab. Am Freitag in der Früh hatten sich die Kurse dann wieder stabilisert.

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Im Vergleich zu Österreich hatte Deutschland die Nase bei Startup-Finanzierungen auch in Relation zur Gesamtbevölkerung zuletzt deutlich vorne. Im Vergleich zu den USA steht Österreichs großes Nachbarland aber vor demselben Problem, das auch hierzulande nur allzu gut bekannt ist: Während die Frühphasenfinanzierung im Land noch recht gut abgedeckt werden kann, sind die großen Kapitalbeträge für spätere Wachstumsphasen oft nur in Übersee zu holen – und das immer wieder in Verbindung mit einer Verlegung des Firmensitzes.

„Deutlich mehr privates Kapital“

„Mein Ziel ist, dass die Weltmarktführer von morgen in Deutschland gegründet werden und hier groß werden können“, sagte der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil nun gegenüber der Nachrichtenagentur „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) im Vorfeld eines Treffens mit der ostdeutschen Startup-Szene. Mit besseren steuerlichen Bedingungen für Startup-Investments wolle die deutsche Regierung daher dafür sorgen, „dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt“.

Zuletzt große Budget-Zusagen für staatliche Finanzierungsvehikel

Zudem sollen größere Startup-Finanzierungen durch deutsche Staatsfonds mehr privates Kapital mobilisieren. Dazu stehen mehrere Vehikel bereit, die zuletzt mitunter Budget-Zusagen im neun- bis zehnstelligen Bereich bekommen haben, etwa „Scale-up Direct“ von KfW Capital, für das bis Ende 2030 eine Milliarde Euro vorgesehen ist, womit Einzelinvestments bis zu 50 Millionen Euro umgesetzt werden können.

Beteiligungsfreibetrag in Österreich weiterhin nur am Wunschzettel

Wie die angedachten steuerlichen Begünstigungen konkret aussehen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Ein typisches Modell wäre ein Beteiligungsfreibetrag nach Vorbild des Vereinigten Königreichs, wie er auch von den österreichischen Startup-Stakeholdern seit Jahren gefordert wird. Hierzulande schaffte es diese Maßnahme abermals nicht ins laufende Regierungsprogramm – dem Vernehmen nach vor allem wegen Widerständen des Koalitionspartners SPÖ. Dass nun im Nachbarland mit Lars Klingbeil ein sozialdemokratischer Minister einen solchen Vorschlag von sich aus aufs Tapet bringt, ist in diesem Kontext durchaus bemerkenswert.

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