14.05.2021

Binance: Deshalb untersucht das US-Justizministerium die Krypto-Börse

Das Justizministerium und die Bundessteuerbehörde der USA untersuchen die größte Kryptobörse der Welt. Der Kurs der Binance Coin gab nach.
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Binance ist die nach Handelsvolumen größte Kryptobörse der Welt.
Binance ist die nach Handelsvolumen größte Kryptobörse der Welt. | Foto: prima91/Adobe Stock

Schon wieder wollen sich US-Behörden die nach Handelsvolumen größte Kryptobörse der Welt, Binance, etwas genauer ansehen. Wie Bloomberg unter Berufung auf Insider berichtete, haben das US-Justizministerium und die Bundessteuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) eine Untersuchung eingeleitet. Demnach hätten Ermittler, die Geldwäsche und Steuervergehen untersuchen, Informationen von Binance angefordert. Die Fragen des IRS würde darauf hindeuten, dass sowohl Binance-Kunden als auch Angestellte der Börse untersucht werden, hieß es in dem Bericht weiter.

Kurs von Binance Coin fällt

Binance selbst wird, soweit bekannt, allerdings kein Fehlverhalten vorgeworfen. Der Kurs der Binance Coin (BNB) rutschte nach Veröffentlichung des Berichts ab. Am Vormittag dämmte er seine Verluste ein und lag zuletzt noch 4 Prozent im Minus. Unter den größten Coins nach Marktkapitalisierung war die Binance-Kryptowährung damit aber weiter die größte Verliererin.

Das Ministerium und die Behörden wollten sich gegenüber Bloomberg nicht äußern. Binance wiederum betonte die Kooperationsbereitschaft der Krypto-Blrse: „Wir nehmen unsere rechtlichen Verpflichtungen sehr ernst und arbeiten mit Regulatoren und Exekutivbehörden zusammen“, hieß es in einer Stellungnahme, die unter anderem auf Twitter veröffentlicht wurde. Man habe hart daran gearbeitet, ein robustes Compliance-Programm umzusetzen, das sowohl Maßnahmen gegen Geldwäsche beinhalte als auch Werkzeuge für Finanzinstitutionen, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen und zu behandeln, hieß es weiter.

Binance-CEO CZ selbst schrieb auf Twitter, dass der Bloomberg-Artikel eigentlich nur beschreibe, „wie Binance mit Exekutivbehörden zusammengearbeitet hat, um böse Akteure zu bekämpfen, aber irgendwie lässt er es so aussehen, als sei das eine schlechte Sache“.

Zweite Untersuchung in wenigen Monaten

Mitte März hatte eine US-Behörde, die Commodity Futures Trading Commission, eine Untersuchung zu Binance eingeleitet hat. Damals ging es um den Verdacht, dass die Börse US-Kunden mit Finanzprodukten handeln hatte lassen, die für den US-Markt nicht zugelassen waren. Ob die Untersuchung noch läuft oder zu welchem Ergebnis sie gekommen ist, ist nicht bekannt.

US-Kunden dürfen offiziell seit Sommer 2019 nicht mehr auf der eigentlichen Handelsplattform von Binance aktiv sein. Erst im November 2020 begann man aber, Kunden anhand ihrer IP-Adressen zu identifizieren und zu sperren. Binance hatte im September 2019 eine eigene Plattform für US-Kunden gestartet, diese bietet jedoch deutlich eingeschränkte Möglichkeiten und ist auch nicht in allen Bundesstaaten verfügbar.

Untersuchungen wegen Aktien-Token in Deutschland und Großbritannien

Auch in Europa ist Binance ins Visier einiger Behörden geraten – etwa in Deutschland. Dort hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen der seit einigen Wochen angebotenen Aktien-Token ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Meinung der Behörde hat das deutsche Tochterunternehmen von Binance dafür jedoch nicht die erforderlichen Prospekte zur Verfügung gestellt.

In Großbritannien will sich die zuständige Aufsichtsbehörde Financial Conduct Authority die Aktien-Token ebenfalls genauer ansehen. Sie hat eine Untersuchung begonnen, in der festgestellt werden soll, ob die Token und ihre Vermarktung den Vorschriften entsprechen.


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(c) Adobe Stock

Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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