14.05.2021

Binance: Deshalb untersucht das US-Justizministerium die Krypto-Börse

Das Justizministerium und die Bundessteuerbehörde der USA untersuchen die größte Kryptobörse der Welt. Der Kurs der Binance Coin gab nach.
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Binance ist die nach Handelsvolumen größte Kryptobörse der Welt.
Binance ist die nach Handelsvolumen größte Kryptobörse der Welt. | Foto: prima91/Adobe Stock

Schon wieder wollen sich US-Behörden die nach Handelsvolumen größte Kryptobörse der Welt, Binance, etwas genauer ansehen. Wie Bloomberg unter Berufung auf Insider berichtete, haben das US-Justizministerium und die Bundessteuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) eine Untersuchung eingeleitet. Demnach hätten Ermittler, die Geldwäsche und Steuervergehen untersuchen, Informationen von Binance angefordert. Die Fragen des IRS würde darauf hindeuten, dass sowohl Binance-Kunden als auch Angestellte der Börse untersucht werden, hieß es in dem Bericht weiter.

Kurs von Binance Coin fällt

Binance selbst wird, soweit bekannt, allerdings kein Fehlverhalten vorgeworfen. Der Kurs der Binance Coin (BNB) rutschte nach Veröffentlichung des Berichts ab. Am Vormittag dämmte er seine Verluste ein und lag zuletzt noch 4 Prozent im Minus. Unter den größten Coins nach Marktkapitalisierung war die Binance-Kryptowährung damit aber weiter die größte Verliererin.

Das Ministerium und die Behörden wollten sich gegenüber Bloomberg nicht äußern. Binance wiederum betonte die Kooperationsbereitschaft der Krypto-Blrse: „Wir nehmen unsere rechtlichen Verpflichtungen sehr ernst und arbeiten mit Regulatoren und Exekutivbehörden zusammen“, hieß es in einer Stellungnahme, die unter anderem auf Twitter veröffentlicht wurde. Man habe hart daran gearbeitet, ein robustes Compliance-Programm umzusetzen, das sowohl Maßnahmen gegen Geldwäsche beinhalte als auch Werkzeuge für Finanzinstitutionen, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen und zu behandeln, hieß es weiter.

Binance-CEO CZ selbst schrieb auf Twitter, dass der Bloomberg-Artikel eigentlich nur beschreibe, „wie Binance mit Exekutivbehörden zusammengearbeitet hat, um böse Akteure zu bekämpfen, aber irgendwie lässt er es so aussehen, als sei das eine schlechte Sache“.

Zweite Untersuchung in wenigen Monaten

Mitte März hatte eine US-Behörde, die Commodity Futures Trading Commission, eine Untersuchung zu Binance eingeleitet hat. Damals ging es um den Verdacht, dass die Börse US-Kunden mit Finanzprodukten handeln hatte lassen, die für den US-Markt nicht zugelassen waren. Ob die Untersuchung noch läuft oder zu welchem Ergebnis sie gekommen ist, ist nicht bekannt.

US-Kunden dürfen offiziell seit Sommer 2019 nicht mehr auf der eigentlichen Handelsplattform von Binance aktiv sein. Erst im November 2020 begann man aber, Kunden anhand ihrer IP-Adressen zu identifizieren und zu sperren. Binance hatte im September 2019 eine eigene Plattform für US-Kunden gestartet, diese bietet jedoch deutlich eingeschränkte Möglichkeiten und ist auch nicht in allen Bundesstaaten verfügbar.

Untersuchungen wegen Aktien-Token in Deutschland und Großbritannien

Auch in Europa ist Binance ins Visier einiger Behörden geraten – etwa in Deutschland. Dort hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen der seit einigen Wochen angebotenen Aktien-Token ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Meinung der Behörde hat das deutsche Tochterunternehmen von Binance dafür jedoch nicht die erforderlichen Prospekte zur Verfügung gestellt.

In Großbritannien will sich die zuständige Aufsichtsbehörde Financial Conduct Authority die Aktien-Token ebenfalls genauer ansehen. Sie hat eine Untersuchung begonnen, in der festgestellt werden soll, ob die Token und ihre Vermarktung den Vorschriften entsprechen.


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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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