01.03.2022

Krypto-Börse Binance: Keine Blockade russischer User – Start für Krypto-Crowdfunding

Die größte Kryptobörse der Welt hat eine große Spendenaktion für die Ukraine gestartet. Accounts russischer Nutzer sollen nicht gesperrt werden.
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Binance
Binance | Foto: burdun - stock.adobe.com

Am Wochenende hatte der ukrainische Vize-Premier Mychajlo Fedorow via Twitter Kryptobörsen dazu aufgerufen, Nutzer:innen aus Russland zu sperren. „Es ist entscheidend, nicht nur die Adressen zu sperren, die mit russischen und belarussischen Politikern in Verbindung stehen, sondern auch normale Nutzer auszusperren“, schrieb er auf Twitter. Die ukrainische NFT-Plattform dmarket soll diesem Aufruf kurz danach bereits nachgekommen sein. Die nach Handelsvolumen größte Kryptobörse der Welt, Binance, erteilte dem Aufruf eine Absage. Der CEO der Handelsplattform Kraken lehnte auch ab und schrieb am Montag auf Twitter, dass eine solche Sperre nur nach behördlicher Anordnung möglich sei.

6 Mio. Dollar in Kryptowährungen gespendet

Bitcoin hat sich indes als gutes Vehikel für Spenden für die Ukraine entpuppt und das will Binance unterstützen. Einerseits veranlasste die Plattform eine Direktspende in der Höhe von 10 Millionen Dollar an NGOs, die vor Ort helfen, darunter das UN-Flüchtlingswerk, UNICEF und UNHCR. Gleichzeitig startete Binance auch ein eigenes Krypto-Crowdfunding für Spenden. Dem Aufruf unter dem Titel „Ukraine Emergency Relief Fund“ sind bereits mehr als 380 Spender gefolgt, die umgerechnet eine Summe von mehr als 6,4 Millionen Dollar in Kryptowährungen bereit gestellt haben. Eine Spende im Gegenwert von 6 Millionen Dollar wurde laut Binance bereits an NGOs weitergeleitet.

„Die Eskalation dieses Konflikts in den letzten vier Tagen hat unsere Gemeinschaft zutiefst erschüttert. Wir sind stolz darauf, dass es uns gelungen ist, unser Netzwerk schnell zu mobilisieren, um den Bedürftigen vor Ort Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Lebensmitteln, Treibstoff, Vorräten und Unterkünften für die ukrainische Bevölkerung, zu der auch zahlreiche Mitglieder der Binance-Community gehören. Wir nutzen alle uns zur Verfügung stehenden Mittel und Regierungskanäle, um die Staats- und Regierungschefs der Welt aufzufordern, diesen Konflikt sofort zu beenden“, sagt Binance-Gründer und CEO Changpeng Zhao.

Spendenaktionen für die Ukraine werden zunehmend auch über Bitcoin und Co. abgewickelt. Zuletzt rief sogar der offizielle Twitter-Account der Ukraine dazu auf, in Kryptowährungen zu spenden. Das könnte auch für Russland relevant werden, denn ein Learning aus dem Swift-Ausschluss des Iran 2012 und 2018 war, dass NGOs vor Ort in Finanzierungsschwierigkeiten gerieten und Spenden und Hilfsgelder nicht mehr ankamen. Laut dem Portal Elliptic, das die genannten Krypto-Spendenaccounts sowie weitere ukrainischer NGOs regelmäßig screent, sollen alleine am Wochenende bereits umgerechnet 18,9 Millionen US-Dollar gespendet worden sein.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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