04.12.2017

Bin-e: Smarte Mülltonne soll die Recycling-Rate steigern

Startup-Steckbrief. Mit einer Geschäftsidee auch noch die Welt verbessern: Das ist der Plan des polnischen Unternehmer-Duos Marcin Łotysz und Jakub Luboński. Ihr intelligenter Abfalleimer Bin-e sortiert selbstständig Müll und hilft Entsorgern, die Abholrouten ressourcensparend zu planen.
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(c) Bin-e: Die beiden Gründer vor dem Bin-e beim Pioneers 2017 in Wien.

Alles begann mit einem Auftrag an die eigenen Mitarbeiter: Marcin Łotysz und Jakub Luboński hatten eine Firma, in der die Angestellten den Müll trennen sollten. Papier zu Papier und Plastik zu Plastik: Was in der Realität einfach klingt, war in der Praxis nur schwierig umzusetzen. „Fast täglich lief jemand im Büro hin und her, um herauszufinden, wo beispielsweise ein leerer Becher entsorgt werden sollte“, erzählt Sarah Skiba vom Bin-e Team.

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Dabei müsse man anmerken, dass das Thema Mülltrennung in Polen nicht sehr beliebt sei, wie Skiba sagt. „Es mangelt auch oft nicht an der Lust, den Müll zu trennen, sondern am Wissen, wie man den Müll richtig trennt.“ So ist es wenig erstaunlich, dass Polen einen niedrigeren Recycling-Wert erreicht als etwa Deutschland. Laut Łotysz und Luboński kommt es in ihrer Heimat derzeit bei nur zehn Prozent des Mülls zur Wiederverwertung. Für das Unternehmer-Duo waren diese Daten der Anstoß dazu, um eine Lösung für das Problem der Mülltrennung zu finden.

Vom Erkennen bis zur Entsorgung

Die Idee zu Bin-e, dem intelligenten Abfalleimer, war also geboren. „Mittels Kameras, Sensoren und Machine Learning erkennt Bin-e die Art des Mülls automatisch und trennt, sowie komprimiert ihn anschließend. Der Mülleimer besitzt auch einen Füllstandanzeiger: Sobald der Behälter voll ist, sendet er ein Signal an das Entsorgungsunternehmen. „Müllentsorger können dadurch ihre Routen besser planen, weil nur volle Behälter angefahren werden. Die optimierte Logistik führt dadurch auch zu einem geringeren Kohlendioxid-Ausstoß“, erklärt Skiba. Die Gründer sehen mit Bin-e die Möglichkeit, Recycling-Raten um bis zu 80 Prozent zu steigern. Außerdem sammelt der intelligente Mülleimer Daten über die Art des Mülls oder Benützungszeiten, wodurch Konsummuster erkannt werden könnten.

Promo-Video:

Erster Test in Wien

Der Öffentlichkeit vorgestellt wurde Bin-e übrigens in Wien auf dem Pioneers-Festival 2017. „Als wir erfahren haben, dass wir als einziges Projekt aus Polen die Gelegenheit dazu haben werden, unsere Erfindung vor so vielen Menschen zu zeigen, haben wir gewusst, dass Bin-e vor einem großen Test stehen würde“, erinnert sich Łotysz, dessen Aufgaben Produktentwicklung und Technologie sind. Während der Veranstaltung hatte Bin-e nämlich alle Hände voll zu tun: erkennen, kategorisieren und sortieren von Müll bei mehr als 2.500 Festival-Teilnehmern. „Wir sind froh, dass Bin-e uns nicht im Stich gelassen hat, aber ich muss zugeben, dass es ein wenig riskant war. Man könnte sogar sagen – eine Feuertaufe“, meint CEO Luboński, „Tests im Labor sind eine Sache, die Aufstellung am meist belagerten Platz in der Hofburg eine andere.“

„Viele Firmen, die als innovativ gelten möchten und so ein Gerät gerne in ihren Büros hätten, wenden sich ans uns. Das ist eine große Auszeichnung und der Grund, weswegen wir die Arbeit an unserem Produkt mit noch mehr Eifer fortsetzen werden“, sagt Luboński. Man muss sich aber noch ein bisschen gedulden, bis die erste Produktlinie auf den Markt kommt. Mehr Infos gibt es bis dahin auf der Website des Startups: www.bine.world

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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