24.08.2021

Billa & Billa Plus: Das kann die neue Regional-Offensive

Im Zuge der Regional-Offensive "Is' heimisch" führen die Lebensmittelhändler Billa und Billa Plus eine neue Kennzeichnung sowie Lokalpartnerschaften ein.
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Billa Regional Offensive Is heimisch
v.l.n.r.: Alexander Zahel/Weingut Zahel, Marcel Haraszti/Billa-Vorsitzender und René Kachlir/Zum scharfen René bei der Präsentation der Regional-Offensive Is' heimisch". © Billa/Harson

Dass das Bekenntnis der Österreicher*innen zu Produkten aus der Region auch bedingt durch die Corona-Pandemie gewachsen ist, ist längst kein Geheimnis mehr und in zahlreichen Studien bestätigt. Und so ist es auch wenig verwunderlich, dass die heimischen Lebensmittelhändler verstärkt auf diesen erfolgsversprechenden Sortimentsbaustein setzen. So auch die Rewe-Töchter Billa und Billa Plus (ehemals Merkur), wo der Anteil an regionalen und lokalen Artikeln seit Jahresbeginn um 20 Prozent gesteigert wurde. Mittlerweile tummeln sich über 25.000 heimische Waren von über 2.500 regionalen und lokalen Lieferant:innen im Sortiment der beiden Supermarktketten. Jährlich lasse sich die Rewe die österreichischen Erzeugnisse etwa 2,5 Milliarden Euro kosten. Seit dem Frühjahr 2020 biete man zudem 100 Prozent Frischfleisch aus Österreich an.

Billa Regionalität Is heimisch
© Billa

Neue Kennzeichnung für mehr Klarheit am Regal

Um die Konsument*innen in Sachen Regionalität noch besser abzuholen, setzt der in Wiener Neudorf ansässige Lebensmittelhändler Rewe Group Österreich, der für 2020 eine durchwachsene Bilanz gezogen hat, nun bei seinen beiden Vertriebsschienen Billa und Billa Plus auf die Regional-Offensive „Is‘ heimisch“. Mit dieser Kennzeichnung direkt am Regal will der Nummer zwei-Supermarkt-Player hinter Marktführer Spar einerseits österreichische Produzent*innen stärken und andererseits die Unterschiede zwischen lokal (max. 30 Kilometer rund um den Markt), regional (jeweiliges Bundesland) und österreichisch (außerhalb des jeweiligen Bundeslandes, aber innerhalb von Österreich erzeugt) nochmals verdeutlichen. Ebenfalls neu sind zudem die sogenannten „Lokalpartnerschaften“, mit denen man kleinen und kleinsten Lieferanten den Weg in die Billa-Regale erleichtern möchte.

Lokalpartnerschaften für Klein- und Kleinstproduzent*innen

Um diese Produzent*innen für sich zu gewinnen, kommen in den sieben Billa-Regionen 15 eigene Regional-Scouts im Einkauf zum Einsatz. „Wir bieten den kleinen Produzenten damit eine zusätzliche Vertriebsmöglichkeit zum Ab Hof-Verkauf, Präsentationen und Verkostungen am POS, Workshops zu relevanten Themen wie Logistik, Verpackung, Markenpositionierung und Preisgestaltung, und spezielle Vertragsbedingungen. Damit es für sie einfacher ist, ihre Produkte in unsere Regale zu bringen“, so Rewe International AG-Vorstand und Billa-Vorsitzender Marcel Haraszti. Im Rahmen der neuen Lokalpartnerschaften sei es auch möglich, nur ein oder zwei Standorte zu beliefern.

Regionalität: Rewe muss auch Kritik einstecken

Für die Aussagen, regionalen Lieferanten einen zusätzlichen Absatzkanal bieten zu wollen, musste die Rewe Group in der Vergangenheit jedoch bereits Kritik einstecken. Die in Gemeinden ohne Nahversorgern platzierten Billa Regional Boxen, die in Zusammenarbeit mit dem Kärntner Startup MyAcker umgesetzt werden, sorgten erst kürzlich für erhitze Gemüter bei zahlreichen Landwirten und politischen Akteuren. Der Vorwurf lautete: Bereicherung auf Kosten der Produzent*innen und mutwillige Zerstörung des hart aufgebauten Direktvermarktungsgeschäft. Haraszti sieht das naturgemäß anders und betont damals wie heute: „Billa ist zwar ein großes Unternehmen, aber wir begegnen auch unseren kleinsten Partnern auf Augenhöhe.“ Darüber hinaus hätten so auch kleinere Betriebe die Möglichkeit, sich einem größeren Publikum zu präsentieren, was auch die österreichische Wertschöpfung stärke.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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