15.12.2022

Bikemap: Bruna De Guimarães neue CPO

Mit Bruna De Guimarães erhält Bikemap eine neue CPO, die künftig das Produkt für die weltweite Fahrrad-Community und die Vision weiterentwickeln soll.
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Bruna De Guimarães, Bikemap
(c) Bikemap - Bruna De Guimarães soll Bikemap dabei helfen, ihr Produkt für die weltweite Fahrrad-Community weiterzuentwickeln.

Das Jahr endet für die Wiener Fahrrad-App Bikemap mit einer personellen Neubesetzung. Mitte November hat Bruna De Guimarães die Rolle als „Chief Product Officer“ (CPO) übernommen.

Bikemap mit neuer Produktstrategie für 2023

Als eine der ersten Pipedrive-Mitarbeiterinnen, die die Marktexpansion vorantrieb, hat De Guimarães mehrere Jahre Erfahrung in der SaaS-Branche, in Positionen von Business bis zum „Head of Product“. Ihre letzte berufliche Position führte sie in die Selbstständigkeit, wo sie ihr Fachwissen als „Product Consultant“ und „Advisor“ einsetzte.

Die Produktstrategie von Bikemap für 2023 sieht vor, sich auf die Verbesserung der Kernfunktionen des Produkts für die Routenplanung und -navigation und einer verbesserte UX zu konzentrieren. Ein wichtiger Teil davon ist De Guimarães nutzerzentrierter Ansatz, bei dem das Feedback der Community und die Daten die Grundlage für alle zukünftigen Produktentscheidungen bilden. Die Bedürfnisse der Radfahrender:innen in Österreich unterscheiden sich z.B. von denen in Brasilien.

De Guimarães dazu: „Wir stellen sicher, dass wir die Nutzer:innen verstehen, egal wo auf der Welt sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, damit wir unsere Geschäfts- und Produktstrategie entsprechend an den Markt anpassen können. Mein Ziel ist es, nicht nur mehr Vielfalt in das Team zu bringen, sondern allen Radfahrer:innen auf der Welt eine großartige App an die Hand zu geben, die ihnen täglich hilft, sich sicher von A nach B zu bewegen und mehr zu entdecken.“

Diversität und Inklusion

Unter den 40 Mitarbeitenden von Bikemap finden sich nun 18 verschiedene Nationalitäten. Die weibliche CPO-Besetzung mit brasilianischen Wurzeln war für das internationale Team ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung mehr Diversität und Inklusion in Bezug auf Geschlecht und Herkunft der Mitarbeiter:innen.

Mit aktuell fast 35 Prozent Frauen im gesamten Team des IT-Startups habe sich seit den Gründungsjahren, als das Bikemap-Team noch sehr stark männlich geprägt war, einiges getan. Vier von zwölf Managementpositionen, davon eine C-Level-Rolle, sind derzeit von Frauen besetzt.

Bikemap-CEO: „Vielfalt muss sich widerspiegeln“

„Bikemap entwickelt Software für über sieben Millionen Nutzer:innen, und wir sind stolz auf unsere leidenschaftliche und vielfältige Community, die mithilfe unserer Apps täglich in über 120 Ländern das Radfahren hochleben lässt“, sagt Matthias Natmessnig, CEO von Bikemap. „Ich bin überzeugt, um die Bedürfnisse unserer Nutzer:innen möglichst gut in Features zu übersetzen und die ‚#1 Fahrrad-App weltweit‘ zu kreieren, muss sich diese Vielfalt gerade auch in unserem Team widerspiegeln. Umso mehr freue ich mich, mit Bruna eine erfahrene Produktexpertin als Teil des Bikemap Führungsteams begrüßen zu dürfen.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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