01.02.2024

Bike Gorillaz: Wiener E-Bike-Abo-Startup muss Konkurs anmelden

Mit Bike Gorillaz startete im Frühjahr 2021 in Wien ein Abo-Anbieter für E-Bikes. Vom zuständigen Handelsgericht Wien wurde nun ein Konkursverfahren eröffnet.
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Bike Gorillaz
© Bike Gorillaz

Mit monatlich bzw. jährlich kündbaren Fahrrad-Abos etablierte sich im Frühjahr 2021 ein neues Mobilitätskonzept in Österreich. Auf den Zug sprang damals auch das Wiener Startup Bike Gorillaz. Im Gegensatz zu anderen Anbietern am Markt konzentrierte sich das Startup allerdings ausschließlich auf E-Bikes.

E-Bike-Abo-Service

Kund:innen wollte man so eine Alternative zu hohen Anschaffungskosten und der damals langen Lieferzeiten für E-Fahrräder bieten. Binnen 72 Stunden wurde von Bike Gorillaz das gewünschte E-Mountainbike oder E-Trekkingbike in Wien und Umgebung persönlich geliefert und individuell angepasst – so zumindest das Versprechen des Startups.

Die Abos konnte man auf der Website des Startups abschließen. Kosten für Versicherung, laufendes Service und Verschleißteile waren im monatlichen Abopreis bereits inkludiert, der bei 89 Euro pro Monat startet. Zudem wurden Wartungsarbeiten bei Bedarf von Mechaniker:innen bei den Kund:innen direkt oder im Pop-up-Showroom in der Wiener Innenstadt durchgeführt.

Im Angebot hatte das Startup Premium-Modelle von Husqvarna und Raymon, die im Handel knapp 5.000 Euro kosten. Auch E-Bikes für Kinder hatte das Startup im Programm. Zum Start wurden rund 500 E-Bikes angeboten, wie es damals vom Startup hieß (brutkasten berichtete).

E-Bikes wurden über Bike Gorillaz auch verkauft

Wie nun über die Website des KSV1870 bekannt wurde, schlitterte das Unternehmen in die Insolvenz. Konkret wurde vom zuständigen Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren eröffnet. Somit ist eine Weiterführung des Unternehmens nicht geplant. Auf brutkasten-Anfrage konnte sich Gründer und Geschäftsführer Arjun Ahluwalia aufgrund gesundheitlicher Probleme vorerst nicht zu den näheren Hintergründen der Insolvenz äußern.

Wie es mit noch laufenden E-Bike-Abos nun weitergeht, ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht klar. Fest steht allerdings, dass über die Website des Startups die E-Bikes bereits seit längerer Zeit auch zum Verkauf angeboten wurden. Erst im Dezember 2023 bewarb man über die Social-Media-Kanäle einen „Gorilla(z)starker Christmas-Sale“.

Bereits im letzten Jahr war die Möglichkeit E-Bike-Abos abzuschließen von der Website des Startups verschwunden. Eine brutkasten-Anfrage kurz vor Weihnachten zu den Gründen blieb damals unbeantwortet.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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