02.10.2020

Bike & Walk Challenge: Warum ummadum ein 3300 Euro-E-Bike verlost

Das Mobility-Startup ummadum belohnt mit der Bike & Walk Challenge nun auch Radfahren und zu Fuß Gehen - und macht daraus einen Wettbewerb.
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ummadum belohnt mit der Bike & Walk Challenge nun auch Fußgänger und Fahrradfahrer mit Punkten
ummadum belohnt mit der Bike & Walk Challenge nun auch Fußgänger und Fahrradfahrer mit Punkten (c) Adobe Stock - Rainer Fuhrmann

Für das Bilden von Fahrgemeinschaften Punkte sammeln, die man dann bei Partnern ausgeben kann – mit diesem Konzept hat sich das Tiroler Startup ummadum bereits einen Namen gemacht. Doch das Unternehmen und seine Muttergesellschaft AlphaHapp wollen den Bereich der nachhaltigen Mobilität noch deutlich weitreichender beackern. Dazu nahm man dieses Jahr bereits rund zwei Millionen Euro Kapital auf – der brutkasten berichtete. Nun wird mit der „Bike & Walk Challenge“ ein erster deutlich nach außen sichtbarer Schritt gesetzt.

Bike & Walk Challenge: Gamification-Ansatz bei ummadum konsequent weiterverfolgt

User können nun auch Punkte sammeln, wenn sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind und somit CO2 sparen. Es sei ein logischer nächster Schritt, meint Co-Founder und CEO Thomas Angerer: „Wir denken Klimaschutz mit der Wirtschaft, nicht zu ihren Lasten. Mobilität ist ein Grundpfeiler für Wohlstand. Wir wollen ein Treiber für nachhaltige Mobilität und nachhaltigen Wohlstand sein und sind uns sicher, dass wir mit Fußwegen und Radfahrten die Hidden Champions der letzten Meile einbauen“, so der Gründer.

Seinen Gamification-Ansatz verfolgt das Startup über das Punkte Sammeln hinaus konsequent weiter. So können Unternehmen intern oder gegeneinander CO2-Spar-Challenges ausrufen. Zum Start will das Startup User zudem mit der Verlosung eines 3300 Euro-E-Bikes von der Bike & Walk Challenge überzeugen.

„Nur die Spitze des Eisbergs“ – AlphaHapp hat große Pläne

Doch diese sei tatsächlich „nur die Spitze des Eisbergs“, sagt CTO Egon Prünster. „Wir entwickeln bereits seit einem halben Jahr eine Vielzahl neuer Funktionalitäten. Wir werden diese Features Schritt für Schritt in den kommenden Monaten ausrollen. So viel kann schon Mal gesagt sein – wir werden das Ökosystem ummadum abseits der ausgetretenen Wege innovativ und einzigartig ausbauen“. So wolle man das Angebot innerhalb Österreichs weiter diversifizieren. So gebe es etwa ein erstes touristisches Pilotprojekt mit Kaunertaler Gletscher für die beginnende Wintersportsaison.

Vollends von diesem Ansatz überzeugt ist auch ein in der Branche bekannter Fürsprecher des Startups, der Leiter des WU Transport- und Logistik-Instituts, Sebastian Kummer, mit dem man bereits mehrfach zusammenarbeitete. „Mobility as a Service im Sinne des umweltgerechten Mobilitätsverhaltens gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der integrierte Ansatz von ummadum ist ein sehr erfolgversprechender Weg, um umweltgerechtes Mobilitätsverhalten zu incentivieren. Aus Sicht der Geschäftsmodell-Anpassung ist die Veränderung von ummadum von einem auf Sharing-Dienstleistungen konzentrierten Anbieter zu einem integrierten Mobilitätsanbieter beeindruckend“, so der WU-Professor.

Und auch international soll in nächster Zeit einiges weitergehen – allerdings nicht mit ummadum, sondern mit der Technologie der Muttergesellschaft AlphaHapp. Wie bereits berichtet will das Startup die internationale Expansion über ein Lizenz-Modell angehen. „Die Plattform kann vielseitig genutzt werden“, sagt Thomas Angerer, „im Zentrum steht unsere Cloud-basierte Mikro-Service-Architektur mit einem transaktionsorientierten Punktesystem, Retail-Provider-Integration, flexiblen Gamification-Regeln und einem erweiterbaren Mobilitätssystem“. Auf Basis dessen sollen noch viele weitere Anwendungen neben ummadum entstehen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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