15.02.2022

Big Cheese Ventures: Wiener Unternehmer unterstützen Startups bei Wachstum und M&A

Die Unternehmer Ben Ruschin und Mark Kaslatter wollen sich als "Senior Mentoren" bei jungen Startups einbringen und haben dafür Big Cheese gegründet.
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Ben Ruschin und Marc Kaslatter haben Big Cheese Ventures gegründet © Katharina Schiffl
Ben Ruschin und Mark Kaslatter haben Big Cheese Ventures gegründet © Katharina Schiffl

Ben Ruschin hat mit WeAreDevelopers eines der bekannteren Startups Österreichs aufgebaut. Operativ hat er sich dort bereits vor Längerem zurückgezogen und unterstützt seither auch Startups, die noch am Anfang stehen. Gemeinsam mit anderen Business Angels hat er dazu kürzlich etwa „Founders of Europe“ gegründet, eine gemeinsame Beteiligungsgesellschaft für Investments. Und nun kommt mit „Big Cheese Ventures“ der nächste Streich. Dafür hat er sich mit Mark Kaslatter zusammengetan.

Kaslatter hatte 2004 das CRM-Software-Unternehmen k.section gegründet. „Damals hat man noch nicht Startup gesagt“, erzählt er im Gespräch mit dem brutkasten. 2016 verkaufte Kaslatter k.section an eine der größten Digital-Agenturen-Gruppe Europas – Emakina Central & Eastern Europe –, blieb dort im Management und ist heute noch Teil des Advisory Boards. Als Berater sieht er seine Rolle auch bei den Startups, die er und Ruschin mit Big Cheese Ventures betreuen werden. Operativ will sich das Duo nicht einbringen, sondern eher als „Senior Mentoren“ ab einer sehr frühen Phase bis zum Exit. Er selbst habe nie so einen Mentor gehabt, erzählt Kaslatter, der Gründer:innen durch seine Unterstützung „eine steilere Lernkurve“ ermöglichen will.

Unterstützung bei Finanzierung und Exit

„Wir kombinieren klassische Leistungen eines Incubators oder Accelerators mit denen einer Mergers-&-Acquisitions-Company“, ergänzt Ruschin. Also Workshops zu Unternehmensstrategie, Vertrieb und Wachstum auf der einen Seite, Begleitung bei Gesprächen und Deals mit Investor:innen und potenziellen Käufer:innen. „Ein Startup braucht eine große Vision“, sagt Ruschin zum brutkasten. „Aber am Ende des Tages geht es auch darum, ein finanzielles earn-out zu haben“. Man investiere als Gründer:in viel harte Arbeit und erhalte dafür oft jahrelang einen viel zu niedrigen Lohn – das müsse sich irgendwann auch finanziell lohnen. Ruschin hatte 2017 sein Startup WeAreDevelopers gegründet, das sich auf das Recruiting von IT-Fachkräften spezialisiert hat und mittlerweile nach eigenen Angaben mit einer neunstelligen Eurosumme bewertet wird.

Startup: „Harte Arbeit, Risiko und schlaflose Nächte“

Für ihre Unterstützung verlangen die beiden Mentoren von Gründer:innen fokussierte, harte Arbeit an Unternehmen und Produkt, wie beide betonen – weniger Startup-Party, mehr Unternehmensaufbau. „Viele Gründer:innen schweben auf Wolke sieben, wenn sie viel Aufmerksamkeit von Medien und Startupszene bekommen“, sagt Ruschin, der das aus eigener Erfahrung kenne. „Das darf man aber nicht mit Erfolg missinterpretieren und dabei womöglich die KPIs aus dem Blick verlieren“. Er und Kaslatter wollen Grüner:innen auch bei Schwierigkeiten im Founder-Team begleiten und ihnen dabei helfen, in ihre Rollen im Unternehmen zu finden. „Wir sind Unternehmer und wissen, was Gründer durchmachen“, sagt Kaslatter. „Der Exit an Emakina war für mich etwas sehr Besonderes in meiner Laufbahn. Als Unternehmer erlebst du täglich neues, nicht immer positives. Das war schon eine erfreuliche Anerkennung für die harte Arbeit, das Risiko und die vielen schlaflosen Nächte. Nur mit 100-prozentigem Fokus, voller Leidenschaft und Kraft, ein wenig Glück und viel Spaß schaffst du es, unternehmerisch erfolgreich zu sein.“ so Kaslatter.

Work for Equity

Geld soll Big Cheese Ventures keines investieren – zumindest im Regelfall. Für ihren Einsatz beteiligen sich die beiden Mentoren allerdings am Startup in Form eines individuell vereinbarten Unternehmensanteils. Wenn es in Ausnahmefällen auch um eine reine Exit-Begleitung oder Begleitung einer großen Finanzierungsrunde in einer späteren Phase geht, seien auch andere Formen der Beteiligung denkbar. Eine erste Beteiligung, die noch nicht genannt werden soll, gebe es bereits und eine weitere sei in Vorbereitung. Wie groß die Big-Cheese-Familie werden soll sei aber noch nicht abschätzbar. Jedenfalls nicht größer als der hohe Qualitätsanspruch von Ruschin und Kaslatter zulasse, sind sich die beiden einig. Wir gehen mit voller Leidenschaft und einem besonderen Ehrgeiz an die Sache herangehen. Die Gründer:innen mit denen wir kooperieren spüren, dass wir es ernst meinen und schätzen das.“ so Ruschin.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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