05.09.2023

Big Cheese Ventures holt Unicorn-Vertriebsprofi von GoStudent an Bord

Big Cheese Ventures rund um die Unternehmer & Investoren Mark Kaslatter und Ben Ruschin unterstützt B2B-Startups neben Fundraising ab sofort auch im Bereich von Revenue Operations (RevOps). Dafür kommt nun Bernhard Haberl, ehemaliger Head of Sales (DACH) des Wiener Unicorns GoStudent, an Bord.
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(c) Big Cheese Ventures

Big Cheese Ventures aus Wien ist seit mittlerweile 20 Monaten am Markt vertreten und versteht sich laut Eigendefinition als sogenannte „Venture Boutique“. Als solche unterstützt sie Startups seit 2021 beim Fundraising und der Durchführung von M&A-Transkaktionen (brutkasten berichtete über das Konzept).

Big Cheese Ventures startet RevOps-Academy

Wie Big Cheese Ventures am Dienstag bekannt gab, soll nun der Tätigkeitsbereich mit einer eigenen RevOps-Academy erweitert werden, wobei neben dem Fundraising künftig auch Unterstützung im B2B-Vertrieb angeboten wird. Diese umfasst eine Sales-Ausbildung und eine Service für B2B-Startups. Unternehmen, die künftig am Programm teilnehmen wollen, verpflichten sich im Gegenzug zu einer „Success Fee“ und „Retainer Fee“, wie Mark Kaslatter gegenüber brutkasten erläutert. Im Prinzip handelt es sich hier um eine Provisionsvereinbarung, die Startups mit Big Cheese Ventures abschließen.

Vertriebs-Experten kommen zu Big Cheese Ventures

Für die Umsetzung der RevoOps Acadamy holte Big Cheese Ventures den österreichischen Sales-Profi Bernhard Haberl als Partner an Bord. Haberl war laut eigenen Angaben „Mitarbeiter Nummer sieben“ des Wiener Unicorns GoStudent und begleitete die Hypergrowth-Phase des Unternehmens auf mehr als 2.500 Mitarbeiter:innen.

Bernhard Haberl | (c) brutkasten

In seiner Zeit bei GoStudent baute Haberl den Vertrieb für die DACH-Region auf und hatte zuletzt die Position des Head of Sales (DACH) inne. „Ich war von Beginn an bei GoStudent dabei und habe vom Hypergrowth alles miterlebt. Dazu zählen auch die Dinge, über die nicht so gern gesprochen wird, nämlich die Layoffs und das Abkühlen des Marktes“, so Haberl über seine Zeit beim Wiener Unicorn. Und er fügt an: „Diesen ‚Hell of a Ride‘ musste ich für mich erst verarbeiten und möchte nun mein Wissen der letzten Jahre an Startups weitergeben“.

Zum anderen stößt zeitgleich auch der erfahrene Vertriebsprofi Dave Hasenclever als RevOps-Teamlead zu Big Cheese Ventures, wie Kaslatter weiters ausführt. Hasenclever war zuvor u.a. bei Groupon, Corplife, Warda Network, iDWELL und Orderlion in leitenden Vertriebsrollen tätig und verfügt über mehr als 20 Jahre Vertriebserfahrung. 

Kurse starten im Herbst

Der erste Durchgang der Revops-Academy soll bereits im November 2023 starten. „Wir bieten Gründer:innen und Mitarbeiter:innen von Startups mit der RevOps Academy eine kompakte, intensive Ausbildung rund um das Thema B2B-Sales und geben ihnen somit das Werkzeug um ein schnelles Umsatzwachstum zu erreichen. Das erlernte Wissen kann sofort operativ umgesetzt werden“, so Kaslatter.

Tipp der Redaktion

Revenue Operations, kurz „RevOps“, bezeichnet die Verbindung sämtlicher Aktivitäten, die für den Sales-Erfolg und das Erwirtschaften von Umsätzen eines Unternehmens notwendig sind. Im brutkasften-Talk werden Mark Kaslatter und Bernhard Haberl, heute, Dienstag, um 11:00 Uhr persönlich in die Thematik einführen. Zudem wird Haberl seine Learnings aus seiner Zeit bei GoStudent mit der brutkasten-Community teilen. Den brutkasten Talk könnt ihr über unseren Facebook, LinkedIn oder YouTube-Kanal verfolgen.

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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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