26.09.2025
PERSONALIE

Bierwirth nun Casinos-Vorstand: „Kann mich nicht auf das Glück verlassen, denn das verkaufen wir ja“

Der Serial-CEO Andreas Bierwirth hat einen neuen Job: Nach bemerkenswerten Laufbahn-Schritten - unter anderem im Flug- und Telco-Wesen - wird der mehrfache Aufsichtsratsvorsitzende nun in den Vorstand der Casinos Austria AG bestellt. Das schreibt er dazu.
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Bierwirth, Erste Bank, Magenta, Fliegen, Pilot
Andreas Bierwirth | Foto: Magenta

„Ich freue mich sehr, heute über meine Berufung in den Vorstand der Casinos Austria AG zum 1.10.25 zu informieren“, schreibt Andreas Bierwirth auf seinem LinkedIn-Profil.

Bierwirth im CASAG-Aufsichtsrat ab Oktober

Der Aufsichtsrat des teilstaatlichen Glücksspielkonzerns bestellt den Manager ab dem 1. Oktober ins Führungsgremium. Mehreren Medienberichten zufolge sollen Gerüchte zur Personalie schon seit etlichen Monaten bestanden haben. Der frühere AUA-Manager und Magenta-Chef sowie Kurzzeit-Manager der Erste Group tritt nun für drei Jahre in den Vorstand der Casino Austria AG. Sein Vertrag kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.

Der Vorstand wird künftig also aus drei Mitgliedern bestehen. Geführt wird dieser seit März 2022 vom Niederländer Erwin van Lambaart. An seiner Seite ist der frühere Erste-Banker Martin Škopek. Als künftiger Chief Transformation Officer soll Bierwirth für die weitere digitale Transformation und Innovationen der CASAG sorgen.

Strategie und Auslandsgeschäft

Bierwirth selbst schreibt auf LinkedIn, dass er sich mit Eintritt in den Vorstand „um die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens“ kümmern wird, „wobei natürlich die Digitalisierung zu den bedeutendsten Aufgaben gehört.“ Außerdem spricht er von „der direkten Verantwortung für das Auslandsgeschäft“ als Teil seines zukünftigen Aufgabenportfolios.

Im LinkedIn-Posting spricht Bierwirth in hohen Tönen von den „bereits skalierten Online-Gaming Plattformen“ win2day.at und tipp3.at. Der künftige CTO preist „zahlreiche gesellschaftliche Projekte, Verbände, Initiativen und Kulturinstitutionen“ an, die von der CASAG als Gruppe „signifikant unterstützt“ werden. Zudem beruft sich Bierwirth auf deren „Vorreiterrolle im wichtigen Spielerschutz“. Außerdem freue sich der Manager auf das „Wirken in einem tollen Team.“ Immerhin könne er sich „nicht auf das Glück verlassen. Denn das verkaufen wir ja.“

Vielseitige Laufbahn – mit Tendenz zu Telco und Fluggeschäft

Bierwirth bekleidete in seiner Laufbahn einige Management- und Vorstandspositionen. Unter anderem war er Geschäftsführer der Germanwings (2002 bis 2006), Vice President Marketing der Lufthansa (2006 bis 2008), COO und CFO der Austrian Airlines (insgesamt 2008 bis 2012), CEO der Magenta Telekom (2012 bis 2022) – währenddessen im Chair bei easyJet (2016 bis 2023) sowie im Aufsichtsrat sowie Mitgesellschafter von AVCONJET. Dort war er auch seit September 2023 CEO – brutkasten berichtete. Diese Rolle legte er im Dezember 2024 allerdings nieder – brutkasten berichtete auch hier. Kurzzeitig war er Manager bei der Erste Group (2022 bis 2023). Seit 2016 ist er zudem Aufsichtsratsvorsitzender der DO & CO AG.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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