26.09.2025
PERSONALIE

Bierwirth nun Casinos-Vorstand: „Kann mich nicht auf das Glück verlassen, denn das verkaufen wir ja“

Der Serial-CEO Andreas Bierwirth hat einen neuen Job: Nach bemerkenswerten Laufbahn-Schritten - unter anderem im Flug- und Telco-Wesen - wird der mehrfache Aufsichtsratsvorsitzende nun in den Vorstand der Casinos Austria AG bestellt. Das schreibt er dazu.
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Bierwirth, Erste Bank, Magenta, Fliegen, Pilot
Andreas Bierwirth | Foto: Magenta

„Ich freue mich sehr, heute über meine Berufung in den Vorstand der Casinos Austria AG zum 1.10.25 zu informieren“, schreibt Andreas Bierwirth auf seinem LinkedIn-Profil.

Bierwirth im CASAG-Aufsichtsrat ab Oktober

Der Aufsichtsrat des teilstaatlichen Glücksspielkonzerns bestellt den Manager ab dem 1. Oktober ins Führungsgremium. Mehreren Medienberichten zufolge sollen Gerüchte zur Personalie schon seit etlichen Monaten bestanden haben. Der frühere AUA-Manager und Magenta-Chef sowie Kurzzeit-Manager der Erste Group tritt nun für drei Jahre in den Vorstand der Casino Austria AG. Sein Vertrag kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.

Der Vorstand wird künftig also aus drei Mitgliedern bestehen. Geführt wird dieser seit März 2022 vom Niederländer Erwin van Lambaart. An seiner Seite ist der frühere Erste-Banker Martin Škopek. Als künftiger Chief Transformation Officer soll Bierwirth für die weitere digitale Transformation und Innovationen der CASAG sorgen.

Strategie und Auslandsgeschäft

Bierwirth selbst schreibt auf LinkedIn, dass er sich mit Eintritt in den Vorstand „um die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens“ kümmern wird, „wobei natürlich die Digitalisierung zu den bedeutendsten Aufgaben gehört.“ Außerdem spricht er von „der direkten Verantwortung für das Auslandsgeschäft“ als Teil seines zukünftigen Aufgabenportfolios.

Im LinkedIn-Posting spricht Bierwirth in hohen Tönen von den „bereits skalierten Online-Gaming Plattformen“ win2day.at und tipp3.at. Der künftige CTO preist „zahlreiche gesellschaftliche Projekte, Verbände, Initiativen und Kulturinstitutionen“ an, die von der CASAG als Gruppe „signifikant unterstützt“ werden. Zudem beruft sich Bierwirth auf deren „Vorreiterrolle im wichtigen Spielerschutz“. Außerdem freue sich der Manager auf das „Wirken in einem tollen Team.“ Immerhin könne er sich „nicht auf das Glück verlassen. Denn das verkaufen wir ja.“

Vielseitige Laufbahn – mit Tendenz zu Telco und Fluggeschäft

Bierwirth bekleidete in seiner Laufbahn einige Management- und Vorstandspositionen. Unter anderem war er Geschäftsführer der Germanwings (2002 bis 2006), Vice President Marketing der Lufthansa (2006 bis 2008), COO und CFO der Austrian Airlines (insgesamt 2008 bis 2012), CEO der Magenta Telekom (2012 bis 2022) – währenddessen im Chair bei easyJet (2016 bis 2023) sowie im Aufsichtsrat sowie Mitgesellschafter von AVCONJET. Dort war er auch seit September 2023 CEO – brutkasten berichtete. Diese Rolle legte er im Dezember 2024 allerdings nieder – brutkasten berichtete auch hier. Kurzzeitig war er Manager bei der Erste Group (2022 bis 2023). Seit 2016 ist er zudem Aufsichtsratsvorsitzender der DO & CO AG.

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Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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