14.05.2018

„Startup“ oder nicht „Startup“?

Mit wachsender Unternehmensgröße und immer mehr Kunden aus der Old Economy stellt sich vor allem für B2B-Startups früher oder später die Frage: Soll man sich noch "Startup" nennen?
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(c) fotolia.com - nd3000

„Kannst du uns bitte als ‚Unternehmen‘ und nicht als ‚Startup‘ bezeichnen?“ – diese Bitte trägt ein Gründer am Ende des Telefoninterviews mit ihm an mich heran. Sein Unternehmen ist weniger als fünf Jahre alt. Es hat ein hoch innovatives Produkt. Es skaliert. Nach gängiger Definition ist es also das perfekte Startup. „Warum?“, frage ich also. Was stimmt mit der Bezeichnung nicht? Und ich bekomme als Antwort: „Wir haben inzwischen sehr große Kunden und wollen denen gegenüber auch öffentlich als ernstzunehmender Supplier auftreten“. Ein Schlag ins Gesicht für Startup-Enthusiasten? Es ist jedenfalls nicht die erste Konversation dieser Art, die ich führe.

+++ Archiv: Was ist eigentlich ein Startup? +++

Jung, cool, immer im T-Shirt

Gerade B2B-Startups kommen wohl nach einiger Zeit unweigerlich zur Frage: „Startup“ oder nicht „Startup“. Denn das Startup-Image bringt nicht nur positive Konnotationen mit sich. Jung, cool, immer im T-Shirt, „work hard, play hard“ – das ist natürlich nur ein Klischee, das in vielen Fällen überhaupt nicht zutrifft. Aber es ist ein Klischee, das im B2C-Bereich gegenüber Endkunden oft gut ankommt, im B2B-Bereich gegenüber etablierten Konzernen aber nicht unbedingt. Dort sucht man verlässliche Partner, die man auch herzeigen kann. Der im Stereotyp unabdingbare Tischfußball-Tisch im Startup-Office passt da vielleicht nicht dazu.

„Partnerschaft auf Augenhöhe“

Vielleicht, denn die Corporate Accelerator-Programme schießen nur so aus dem Boden. Da und dort wollen Großunternehmen mit ihren Startup-Programmen nicht nur innovative Technologien und spannende Teams finden. Sie wollen auch – auch wenn man das von offizieller Seite meist nicht so sagen will – ein wenig am coolen, jungen Image teilhaben. Die „Partnerschaft auf Augenhöhe“ gehört dabei zum rhetorischen Standard-Repertoire. Genau so aber die Formel: „Großunternehmen bietet Startup unglaubliche Möglichkeiten“. Subtext: „Geht bei uns in die Lehre, damit etwas aus euch wird“. Und bitte nicht falsch verstehen. Diese Message ist eigentlich absolut legitim, wenn ein 100 Jahre altes Unternehmen mit zehnstelligem Jahresumsatz mit einem drei Jahre alten mit sechsstelligem Jahresumsatz zusammenarbeitet.

Paradoxe Situation

Wer voll und ganz von seinen Business-Kunden ernst genommen werden will, muss sich also die Bezeichnungsfrage stellen. Das führt zu einer seltsamen, geradezu paradoxen Situation. Unternehmen, wie das eingangs beschriebene, die durchaus als Aushängeschilder der Startup-Szene herhalten können, wollen nicht so bezeichnet werden. Im B2C-Bereich tummeln sich dagegen Anbieter mäßig innovativer Produkte mit mäßig innovativen Geschäftsmodellen, die sich mit Startup-Federn schmücken wollen. Besonders beliebt ist die Bezeichnung im Food & Beverage- und im Retail-Bereich. Produktinnovation: „Einzigartiger neuer Geschmack“. Businessmodell-Innovation: „Online-Shop“. T-Shirts und Tischfußballtisch müssen hier wohl reichen. (Anm.: Natürlich gibt es auch in diesen Bereichen eine Reihe tatsächlich innovativer Unternehmen).

Von Eigendefinition der Bezeichnung und Begriffsverwässerung

Rein prinzipiell kann man nun natürlich argumentieren, dass es ja sehr konkrete Startup-Definitionen gibt (⇒ Bsp. hier). Die betreffen üblicherweise, wie bereits oben angedeutet, Alter, Innovationsgrad und Skalierbarkeit des Unternehmens. Ist die Eigendefinition also egal? Fällt man entweder in die „objektiv definierte“ Kategorie „Startup“, oder eben nicht? Oder hat ein (Jung-)Unternehmen am Ende doch das Recht, selbst zu bestimmen, ob es ein „Startup“ sein will? Und verwässert der Begriff dann dadurch zu sehr? Vielleicht, mögen böse Zungen nun resümieren, stellt sich die ganze Frage ja nur deshalb, weil der Begriff längst verwässert ist.

+++ B2B-Startups: Verstecken könnt ihr euch später! +++

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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